Hallo,
ich habe im Oktober 2008 über einen Internet-Händler ein HP-Notebook gekauft. Leider ohne Serviceerweiterung, also mit nur einem Jahr Garantie.
Vor kurzem trat ein Defekt an dem Gerät auf. Daraufhin habe ich es an den Händler geschickt, wo ich es gekauft habe. Dieser hat es zur Reparatur an den Hersteller gesendet. Heute bekam ich einen Anruf von dem Händler, das Gerät kann nicht repariert werden. Sie bieten mir an das ich entweder das Gerät unrepariert zurück bekomme oder eine Zeitwert-Erstattung in Höhe von 385 Euro, dann verbleibt das Notebook aber beim Hersteller.
Meine Frage ist nun ob dieses Vorgehen korrekt ist? Die Hersteller-Garantie ist abgelaufen, das ist klar, aber was hat es mit der zweijährigen Gewährleistung auf sich? Ich bin eigentlich davon ausgegangen dass das Gerät repariert wird oder wenn das nicht möglich ist, den kompletten Kaufpreis (über 800 Euro) erstattet bekomme.
Kann mir jemand sagen wie die Sache rechtlich aussieht?
Vielen Dank und Grüße
Torsten
ich habe im Oktober 2008 über einen Internet-Händler ein HP-Notebook gekauft. Leider ohne Serviceerweiterung, also mit nur einem Jahr Garantie.
Vor kurzem trat ein Defekt an dem Gerät auf. Daraufhin habe ich es an den Händler geschickt, wo ich es gekauft habe. Dieser hat es zur Reparatur an den Hersteller gesendet. Heute bekam ich einen Anruf von dem Händler, das Gerät kann nicht repariert werden. Sie bieten mir an das ich entweder das Gerät unrepariert zurück bekomme oder eine Zeitwert-Erstattung in Höhe von 385 Euro, dann verbleibt das Notebook aber beim Hersteller.
Meine Frage ist nun ob dieses Vorgehen korrekt ist? Die Hersteller-Garantie ist abgelaufen, das ist klar, aber was hat es mit der zweijährigen Gewährleistung auf sich? Ich bin eigentlich davon ausgegangen dass das Gerät repariert wird oder wenn das nicht möglich ist, den kompletten Kaufpreis (über 800 Euro) erstattet bekomme.
Kann mir jemand sagen wie die Sache rechtlich aussieht?
Vielen Dank und Grüße
Torsten