Frage zum Arbeitsvertrag/Krankmeldung

Lausor

Lieutenant
Registriert
Dez. 2009
Beiträge
812
Hallo ich habe da eine Frage zu meinem Ausbildungsvertrag.
Ich weiß, dass es früher mal diese Regelung gab, dass man zwei Tage krank sein konnte ohne Krankenschein.
Dies soll ja im Arbeitsvertrag geregelt werden. Bei mir steht folgendes drin:

Benachrichtigung:
bei Fernbleiben von der betrieblichen Ausbildung ist dem Ausbildenden unter Angabe von Gründen unverzüglich Nachricht zu geben und ihm Arbeitsunfähigkeit und voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Auszubildene eine ärztliche Bescheinigung über die bestehende Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Ausbildende ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen.


Habe ich es richtig verstanden, dass ich ebenfalls 2 Tage krank sein kann ohne eine ärztliche Bescheinigung vorlegen zu müssen?

Gruß Lausi
 
Wie ich es verstanden hast , ja. Musst aber halt im Betrieb/beim Ausbilder Bescheid geben.-
 
Drauf anlegen würde ich es nicht würde bei JEDEM krank sein eine AU vorlegen.
Besser ist das und schaden kann es nicht.
 
"Krank" sein ohne ärztliche Bescheinigung. Das macht glaube kein Arbeitgeber mit.
Normalerweise sollte man das am ersten Krankheitstag telefonisch mitteilen und innerhalb von max. 3 Tagen die ärztliche Bescheinigung dem AG vorlegen/zuschicken.
 
Ja hast du.
Bloß solltest du davon Abstand halten und es nicht "ausnutzen", weil es auch schnell ein schlechtes Bild auf dich werfen kann. Also: Wenn krank, dann nur mit Schein.
 
marcol1979 schrieb:
"Krank" sein ohne ärztliche Bescheinigung. Das macht glaube kein Arbeitgeber mit.

nein? warum machts meiner dann? :p bezogen auf die 2 Tage
 
@pitey

Weil er vll. gutherzig ist, ka. :lol:
Ich hab so einen AG noch nicht erlebt.
 
Auch der Bund macht das mit. Edit: Ich kenne auch andere Arbeitsgeber die das mit machen, wie z.B. Salzgitter AG

Allerdings nur solange, solange das der Mitarbeiter nicht ausnutzt. Bei einem verdacht des ausnutzen kann der Arbeitgeber verlangen, dass er sich, wenn er Krank sein sollte, eine Bescheinigung vom Amtsarzt holen muss.
 
Ist doch ganz normal.

2 TAge musst du keine ärtzl. Bescheinigung abgeben, ab dem 3. kranken Tag MUSST du es dir vom Aazt bestätigen lassen.

GEnauso auch wenn du Do, Fr krank bist und am Montag auch. das sind 3 Tage hintereinander, auchw enn das WE dazwischen ist.

Wieso fragst du zur Not nicht einfach mal deine(n) Ausbildungsleiter(in) ??
 
Ist von Arbeitgeber zu Arbeitgeber Unterschiedlich.
Bei städtischen Angestellten ist sogar das Sie 3 Tage ohne Schein zu Hause bleiben dürfen.
 
Grundsätzlich ist das so, dass Du Deinen Ausbilder unverzüglich (umgehen, zeitnah) von Deiner Erkrankung Meldung machen muss (zunächst telefonisch). Dann ist es in der Regel so, dass Du Deine Arbeitsunfähigkeit ab den 1. Tag der Krankmeldunng spätestens zum 3. Tag Deiner Erkrankung nachweisen solltest.

Ausnahmen: Tarifvertragliche Regelungen, Betriebsvereinbarung zwischen Arbeitsgeber und Betriebsrat.

Beim mir ist es z. B. so, dass für eine Arbeitsunfähigkeit eine telefonische Krankmeldung für drei Tage ausreicht, dann aber ein Krankschreibung vorliegen muss.
 
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist grundsätzlich notwendig. Punkt. Nur so sicherst Du Deine Ansprüche auf Lohnfortzahlung. Mit anderen Worten, einfach mal zwei Tage krankmelden und KEINE Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorweisen können grenzt an Bummelei, was ich aber nicht als Unterstellung aufgefasst sehen möchte.

JSP
 
Laus schrieb:
Der Ausbildende ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen.


Gruß Lausi

Ich würds nicht drauf anlegen. zur Not frag einfach dein Arbeitgeber, aber normal sollte er dir das beim Einstellunsgespräch erklärt haben wie er das regelt


mfG
 
dass ich ebenfalls 2 Tage krank

FALSCH gelesen...du darfst sogar 3 Tage krank sein.
länger als drei Kalendertage

Jedoch musst du halt anrufen und sagen, was dir fehlt und wie lange du krank bist.

Bei der Frage wie lange du krank gibst, kann man streiten.

Wenn ich krank bin, soll ich immer schon am ersten Krankheitstag zum Arzt gehen, damit er sagen kann, wie lange ich zu hause bleiben soll.
Ich brauche zwar erst ab dem 4 Arbeitstag eine ärztliche Entschuldigung (wie bei dir), aber der Arbeitgeber möchte natürlich wissen, wie lange er auf mich verzichten muss...
das kann aber bei dir anders sein.
 
damit wir uns richtig verstehen, ich bin seit über zwei Jahren in der Firma und war drei Tage krankgeschrieben mit einem ärztlichen Attest.
 
jopp stimmt, erst nach dem 3ten tag ist krankschreibung notwendig.
welch luxus, kenn es ab dem 1sten tag.
 
Bemme90 schrieb:
FALSCH gelesen...du darfst sogar 3 Tage krank sein.


Jedoch musst du halt anrufen und sagen, was dir fehlt und wie lange du krank bist.

Nicht ganz korrekt: die Krankheit bzw. die Diagnose muss dem Arbeitgeber nicht mitgeteilt werden, er darf die Information auch nicht verlangen.
Du _kannst_ es ihm sagen, musst es aber nicht :)
 
Schon aufgrund des Arbeitsklimas sollte man immer mit offenen Karten spielen. Wenn krank, dann am besten schon vor Arbeitsbeginn melden. Da kann der Chef ggf. auch noch umplanen, was Arbeitsvergabe, etc. betrifft. Bei uns wird inoffizel immer eine ärztliche Bescheinigung verlangt, was ich persönlich auch richtig finde. Wer krank ist, hat auch kein Problem einen Gelben zu kriegen..
 
Wie schon geschrieben ... Du darfst 3 Tage ohne AU zuhause bleiben, erst danach ist ein AU und auch nur für die darüber hinaus gehenden Tage notwendig.
Dieses Vorgehen ist in mittlerweile sehr vielen Betrieben, Landes- und Bundesbehörden üblich.

Der Grund dafür ist ganz einfach. Untersuchuchungen haben ergeben, dass es für den Arbeitgeber vorteilhafter ist, wenn der Arbeitsnehmer mal wegen Zipperlein 1, 2 oder sogar 3 Tage zuhause bleibt, als dass er wegen einer Bagatelle am Montag zum Arzt geht und der ihn in der Regel den Rest der Woche krankschreibt...

Deinem Arbeitgeber gegenüber ist es natürlich nur fair, wenn Du ihm zeitig mitteilst wie lange Du "gedenkst" nicht zu kommen. Würdest Du, denke ich mal, genauso sehen ...
 
Zurück
Oben