Frage zum Arbeitsvertrag/Krankmeldung

Bei mir ist es so, dass ich eine bescheinigung vom artzt erst ab 3 tagen krankheit abgeben muss. Allerdings ist es so dass mein Ausbilder gemeint hat, dass wir auch bei wenniger eine bescheinigung vom artzt bringen sollen.

=>Wenn du wirklich krank bist, dann sollte es doch kein problem sein eine ärtztliche bescheinigung abzugeben. Macht einen besseren eindruck und man weis auch dass du krank warst.
 
unter Angabe von Gründen

was geht den Arbeitgeber an was ich fürne Krankheit hab? Klar wenn ich mirn Arm breche isses logisch das man das dann auch erklärt wie man sich selbigen brechen konnte.
Aber so grundsätzlich denke ich geht die eigentliche Krankheit den Chef ziemlich wenig an.
 
Grundsätzlich ist es Arbeitsrechtlich so das man schon ab dem ersten Tag den sogenannten "gelben Schein" vom Arzt vorlegen muss.

Jetzt kommt aber das große ABER: Es gibt tarifvertragliche oder arbeitsvertragliche Regelungen die, wie bei dir auch, vorsehen das man den "gelben Schein" (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder AU)erst ab dem dritten Tag der Krankheit vorlegen muss. Das Gejammer und moralisieren von einigen hier das man selbstverständlich immer ab dem ersten Tag vorlegen solle, unterstellt Arbeitnehmern das schnell simuliert wird oder keine Lust haben arbeiten zu gehen. Hier ist allerdings zu fragen welches Bild man von Arbeitnehmern hat ?

Gundsätzlich sollte man, ein gutes Arbeitsklima vorausgesetzt, Ehrlichkeit auch und gerade dem Arbeitnehmer unterstellen. Und ganz unter uns, es ist doch wirklich kein Problem einen gelben Schein vom Arzt zu bekommen wenn man es darauf anlegt. Jemand der Simulieren will wird sich davon ganz gewiss nicht abschrecken lassen. Er lässt sich dann bei der Gelegenheit für eine ganze Woche "krank" schreiben und nicht nur für ein paar Tage. Die Beweiskraft einer solchen Bescheinigung ob man nun wirklich krank ist geht doch da gegen Null.

Es gibt sicherlich Leute die das Ausnutzen und immer nur zwei Tage "krank" sind, oftmals nach oder vor Wochenenden. Bei diesen "Kollegen" kann dann aber auch für die Zukunft eine sofortige Vorlage der AU vom Arzt verlangt werden. Die Zweitagefrist erspart aber dem Arbeitnehmer sich für jede Übelkeit oder Brechdurchfall gleich zum Arzt schleppen zu müssen, ganz abgesehen davon ob das in dem Zustand überhaupt möglich ist. Sehr oft genügt es ein oder zwei Tage im Bett zu bleiben, da muss man doch nicht immer zum Arzt rennen. Zumal Hausbesuche auch immer weniger Hausärzte machen.
 
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So blöd es klingt, ich würde in der Ausbildung versuchen, möglichst nicht krank zu sein.
Klar, wenn man wirklich, also richtig krank ist (Fieber etc.) dann muss man daheimbleiben, allein schon um Kollegen nicht anzustecken.
Aber wenn es nur kleine Wehwehchen wie Husten, Schnupfen, Kopfweh oder sowas ist, bin ich immer arbeiten gegangen. (Und ich kenne genug, die das nicht so gemacht haben)

Glaube mir, sowas sehen und merken sich die Chefs.
Gerade in einer größeren Firma, z.B. ne große AG kann dich sowas die Übernahme kosten, weil die normalerweise eine große "Auswahl" an Azubis haben.
Ob du dort bleiben willst, studieren willst oder einfach was anderes danach machen willst, sei mal dahingestellt, aber bei ner Übernahme hast du jedenfalls keinen Geldausfall.
 
Kranksein richtet sich aber nicht danach ob man gerade Azubi ist oder nicht. Krankheit kommt unvorbereitet und überraschend in den meisten Fällen.

Wenn man Krank ist, sollte man sich auch Arbeitsunfähig melden. Dass das den Chefs nicht gefällt ist klar, aber man ist schließlich kein Roboter und Krankheiten gehören nunmal zum Leben.

Der Sohn meiner Frau war übrigens in der Ausbildung auch ein paar mal krank und wurde ohne Probleme übernommen. Ist ein großes internationales Unternehmen mit Sitz in Kanada. Man kann also so pauschal nicht sagen das Krankheit eine Übernahme nach der Ausbildung verhindert. Da spielen viele Faktoren eine Rolle.

Übrigens haben es die Unternehmen oftmals in der Hand ob viel Krank gefeiert wird oder nicht. In einem Betrieb mit gutem Arbeitsklima und guten Löhnen und daher hoher Motivation wird in der Regel nicht so oft Krank gefeiert wie in Betrieben wo das nicht so ist. Hohe Krankenstände sind ein Indiz dafür das in dem Unternehmen etwas nicht stimmt von der Leitung her. Und wenn sich da einige aufgrund Überlastung oder Mobbings Krank schreiben lassen, würde ich das nochnichteinmal als Simulantentum ansehen, sondern ist durchaus berechtigt. Auch seelisch Krank ist letztendlich Krank.
 
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@El Torro:

Ich gebe dir uneingeschränkt recht.
Ich war in meiner Ausbildung auch mal krank, ganze 7 Werktage am Stück und wurde trotzdem übernommen.
Ich hatte Bronchitis, hab die Krankmeldung persönlich vorbeigebracht und dann sieht man ja direkt, wie schlecht es mir ging und abgesehen davon konnte ich kaum sprechen, was meine Arbeit im Büro quasi unmöglich machte.

Mit meinem Beitrag meinte ich eher die Kameraden, die immer nur 1-3 Tage fehlen, vorzugsweise Montags oder Do+Fr für ein langes Wochenende.

Die Chefs sind ja nicht blöd und wissen genau, wer _richtig_ krank ist und wer simuliert.
Die Krankmeldung vom Arzt ist nur ein Stück Papier.
 
ich gebe hier noch zu bedenken das diese 3 tages regel allgemeingültig ist und man für die 3 tage auch nicht bezahlt werden muss wenn man keine krankscheibung vorlegt
 
Hi

drei Tage sind richtig.

Das stammt aus § 5 Entgeltfortzahlungsgesetz und bezieht sich in dem Fall auf die
a. Anzeigepflicht einer Arbeitsunfähigkeit (sofort)
b. Nachweispflicht einer Arbeitsunfähigkeit (spätestens nach 3 Tagen, wenn länger als 3 Tage).
http://www.juraforum.de/gesetze/efzg/5-anzeige-und-nachweispflichten.

Eigentlich sollte es tarifliche oder betriebliche Regelung dafür nicht geben, sondern bei weniger als 3 Tagen nur aus einer gängigen betrieblichen Praxis bestehen oder eben Schieflagen(z.B. Bummelei), die entstehen könnten durch die Nachweispflicht schon ab dem ersten Tag entgegen zu wirken.
Der Arbeitgeber ist aber berechtigt schon nach dem ersten Tag eine AU-Bescheinigung zu verlangen.

Cu
 
Foot Hills schrieb:
Wie schon geschrieben ... Du darfst 3 Tage ohne AU zuhause bleiben, erst danach ist ein AU und auch nur für die darüber hinaus gehenden Tage notwendig.
Dieses Vorgehen ist in mittlerweile sehr vielen Betrieben, Landes- und Bundesbehörden üblich.

Der Grund dafür ist ganz einfach. Untersuchuchungen haben ergeben, dass es für den Arbeitgeber vorteilhafter ist, wenn der Arbeitsnehmer mal wegen Zipperlein 1, 2 oder sogar 3 Tage zuhause bleibt, als dass er wegen einer Bagatelle am Montag zum Arzt geht und der ihn in der Regel den Rest der Woche krankschreibt...

Deinem Arbeitgeber gegenüber ist es natürlich nur fair, wenn Du ihm zeitig mitteilst wie lange Du "gedenkst" nicht zu kommen. Würdest Du, denke ich mal, genauso sehen ...



Genau, du hast es erfasst ;)

Das ganze hat handfeste Vorteile auch für den Arbeitgeber. Denn oftmals ist es so das die Ärzte einen nicht nur drei Tage krank schreiben, sondern direkt eine ganze Woche. Zumindest oft länger als zwei Tage. Das was hier wie eine Einladung zum Blaumachen für den Arbeitnehmer aussieht, entpuppt sich beim genaueren Hinsehen als Vorteil für den Arbeitgeber.

Ich halte daher diese Dreiagerfrist für Vorteilhaft für beide Seiten. Man muss das immer von allen Seiten betrachten.
 
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ich bin mir bei uns auch nicht sicher, wie es sich mit der Krankmeldebescheiungung - Schein vom Arzt - verhält. Der Faulheit halber bin ich auch leicht angeschlagen zur Arbeit gegangen.

Ich habe nämlich gar keinen Hausarzt, zu dem ich gehen könnte. ;-)
 
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