Verlinken auf Illegale Seiten Illegal ?

PuITutorials

Ensign
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Juli 2010
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Hallo,

Wollte mal fragen ob das verlinken auf z.b Downloardseiten illegal ist? Da ein Freund von mir immer auf Downloardsverlinkt damit mit die Seite besuchten und ich meine es ist illegal und er glaubt das nicht !!!

Gruß
 
soweit ich weiß ist das mithilfe, verbreitung oder so von illegalen Inhalten, und somit verboten
 
Downloadseiten sind aber an sich nur in den aller seltensten Fällen Illegal und ob man jetzt haftet, wenn man auf Seiten verlinkt, welche dann auf Illegales verlinken ist eine andere Frage.
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Sobald allerdings irgendwo auf der Seite steht, dass für die Inhalte der verlinkten Seiten keine Haftung übernommen wird, siehts anders aus.
 
Das Verlinken direkt wird nicht illegal sein, das Runterladen dann schon.
In den meisten Foren werden solche Links aber nicht gern gesehen, solche Beiträge sind dann meisten entweder geschlossen oder die Links gelöscht.
 
Man muss sich nur ausdrücklich vom Inhalt der verlinkten Seiten differenzieren ;)
 
Die meisten Websitebetreiber erklären in ihrem Impressum, dass sie nicht für verlinkte Seiten haften, daher ist das mit Sicherheit eine nicht ganz ungefährliche Grauzone.
 
AW: Re: Verlinken auf Illegale Seiten Illegal ?

Schreiben kann man viel. Rechtlich wirksam ist solch ein Haftungsausschluss aber leider nicht. Insbesondere dann nicht, wenn auf eindeutig illegale Seiten wie DL-Seiten verlinkt wird.
 
Haftungshinweis

Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.

wie bei CB sowas im Impressum und man hat sich distanziert ... solang der link nicht direkt im menü an erster stelle steht ;) der faellt naemlich unter "sorgfältige kontrolle"
 
Man müsste hier wissen, was du unter illegal verstehst, bzw. was überhaupt eine "illegale Seite" ist. Normale Downloadseiten sind es jedenfalls nicht.

Etwas ähnliches gab es auch schon bei heise. Sie haben 2005 auf SlySoft verlinkt, wurden daraufhin abgemahnt, haben nach der Abweisung dieser Abmahnung den Prozess und auch das Berufungsverfahren verloren.

http://www.heise.de/Dokumentation-Heise-versus-Musikindustrie-437717.html
 
PuITutorials schrieb:
Hallo,

Wollte mal fragen ob das verlinken auf z.b Downloardseiten illegal ist? Da ein Freund von mir immer auf Downloardsverlinkt damit mit die Seite besuchten und ich meine es ist illegal und er glaubt das nicht !!!

Gruß


ich habs nicht ganz verstanden. dein kumpel gibt dir einen link (zb per mail) wo du shrek 3000 runterladen kannst. und du willst wissen ob dass illegal ist?

dann lautet die antwort nein.

links zu verteilen ist nie illegal. ansonsten könnte google nämlich dicht machen. denn die einfachste suche nach "inhalten für die ich keine lust habe zu zahlen" findet man mit google. letztendlich verlink google aber auch nur. und die seite auf der man dann das material findet, ist auch keine "downloadseite", denn ich kenne keine seite auf der man einfach so was runterladen kann. diese seiten bieten auch nur links an, wo sich das material befindet. downloaden kann man meist auf 1-klick-hostern. das die das material bereitstellen, dass ist illegal. (wird aber nicht verfolgt, weil man sich an große unternehmen nicht ran traut) und das es jemand da hochgeladen hat, dass ist ebenfalls illegal. und das derjenige höchstwahrscheinlich einen kopierschutz umgangen hat ist auch illegal.
 
Zuletzt bearbeitet:
Green Mamba schrieb:
Schreiben kann man viel. Rechtlich wirksam ist solch ein Haftungsausschluss aber leider nicht. Insbesondere dann nicht, wenn auf eindeutig illegale Seiten wie DL-Seiten verlinkt wird.

Aber was ist denn überhaupt eine Downloadseite ?

Rapidshare wäre ja nach meiner Definition am ehesten eine Downloadseite, denn diese berühmten Seiten die meist mit .to enden, sind ja wieder reine Linklisten, die meiste auch noch nur über noch eine "Zwischenseite" auf illegales verlinken.

Und wie ist es mit einer Seite die z.b. in den USA ist und dort auch absolut legal ist, aber dies nicht nach deutschen Maßstäben ist, ist das verlinken dann illegal oder nicht ?
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Man differenziere zwischen strafrechtlicher und zivilrechtlicher Problematik, nur weil es keinen Grund zur Strafverfolgung gibt, kann man dennoch zivilrechtlich belangt werden.

Im Bereich der Strafgesetze muss unterschieden werden welche Tathandlung für eine Strafbarkeit erfoderlich ist. Handelt es sich um "verbreiten" oder um "zugänglich machen" etc.

Es dürfte auch eine diskrepanz in der Strafverfolgung zwischen verschiedenen Delikten geben. Eine Urheberrechtsverletzungwird idR von der Staatsanwaltschaft seltener verfolgt, als eine Volksverhetzung.

Allerdings können Rechtfertigungsgründe für eine Straflosigkeit sprechen, so zum Beispiel ein dokumentarischer Charakter der Verlinkung.

Siehe auch: http://www.afs-rechtsanwaelte.de/urteile/143-strafbarkeit-von-hyperlinks.php

Dazu ist anzumerken, dass sich die gängige Rechtsprechung der Störerhaftung auf den Betreiber der Internetseite bezieht. Begeht ein Teilnehmer eine mögliche Straftat durch eine Verlinkung ist dennoch nicht auszuschließen, dass eine Strafbarkeit gegeben sein könnte.

Beispiel: (Abstrakt ohne Prüfungsschema)

Der A ist in Forum F angemeldet das dem B gehört. Am 25.01.2011 postet der A in einem Thread einen Link zu einer klar fremdenfeindlichen Seite, die zu massiver Gewalt aufruft und verfassungsfeindliche Symbole zeigt. Der C ließt den Thread und klickt auf den Link. Kurz darauf zeigt der C den A und den F bei der Polizei an.

Hier hat sich der A höchst wahrscheinlich gem. §§ 130 II Nr 2, 25 I StGB also als Täter strafbar gemacht.
Der B könnte sich jedoch ebenso gem. §§ 130 II Nr 2, 13 I StGB, diesmal aber wegen Unterlassen, strafbar gemacht haben.

Das Ganze ist an viele Faktoren geknüpft und die Strafbarkeit des B zudem mit Sicherheit auch an die Dauer bis zu einer Linkbeseitigung, nicht aber an einen genereller Haftungsausschluss, denn dieser greift hier nicht, er bietet dem B allenfalls Zeit um moderativ zu handeln und den Link des A zu löschen.

Somit kann ein einfaches Verlinken unter bestimmten Voraussetzungen durchaus eine Straftat darstellen.
 
Zuletzt bearbeitet: (Beispiel angeführt. Korrektur.)
Ich habe ihm jetzt geschrieben, dass er wenigstens schreiben soll:

Die von mir oben verlinkten Seiten gehören nicht dem Autor dieser Seite, ich kann nicht garantieren, dass die Inhalte der Seite legal sind!Wen sie etwas gegen den Inhalt der verlinkten Seite einzuwenden haben melden sie sich bitte beim Autor der verlinkten Seite!

Verbesserungen sind erwünscht (Ich glaubt man nennt Seitenbesitzner nicht Autor aber ich kenn mich da nicht aus ;) )
 
Da er Seitenbetreiber zu sein scheint, greift hier der klassische Fall der Störerhaftung oder Forenhaftung. Ein sog. Disclamer oder Haftungsausschluss ist grds. ziemlich nutzlos wenn es zur Anzeige oder zur Zivilklage kommt.

Es muss auf jedenfall strafrechtliche oder ggf. zivilrechtlich problematische Links entfernen und zwar mit einer sehr kurzen Zeitspanne. Es gibt keine höchstrichterliche Regelung dazu nur ein Amtsgerichtsurteil welches 24 Stunden als maximale Reaktionszeit ansieht. Dies kann als Anhaltspunkt genommen werden.: http://de.wikipedia.org/wiki/Forenhaftung

Ist jedoch die Seite generell strafrechtlich bedenklich, weil in den Foren regelmäßig strafrechtlich oder urheberrechtlich relevante Links gepostet werden, so könnte dies auch dazu führen, dass eine Entfernungsdauer gänzlich verneint wird und von einer Duldung i.S. einer Unterlassung oder gar einer Beihilfe/Täterschaft ausgegangen wird.

OT: Allgemeine Fragen kann ich erst wieder ab morgen Abend beantworten.
 
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