cashman5
Lieutenant
- Registriert
- Feb. 2007
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also ich kenne die aktuelle Gesetzeslage diesbezüglich nicht, aber ich denke es könnte auch schon strafbar sein, die illegal kopierten Dateien zu nutzen, da man ja das recht zur nutzung beispielsweise eines Programms nicht erworben hat. In dem Fall könnte es ja so sein, dass das BKA von jemandem einen Tipp bekommt und die Polizei dann gezielt bei Fritz vorbeikommt um seinen Rechner zu durchsuchen/konfiszieren.
Ich schätze aber nicht, dass dieser aufwand wegen ein paar daten gemacht werden würde, wenn nicht mehr als die bloße aussage eines "informanten" vorliegt und man keinen "dicken Fisch" erwischen kann.
Wenn Fritz also dafür sorgt, dass man ihm nicht nachweisen kann, dass er illegale Dateien heruntergeladen hat (z.B. durch Nutzung von RS.com) und er nicht aufs übelste angeschwärzt wird, dann hat er im Prinzip nichts zu befürchten.
Bei herumgeschickten Dateien bin ich mir ob der Rechtslage nicht sicher. Nach meinem Verständnis sollte es aber so sein, dass der empfänger davon ausgehen kann, dass der sender auf legalem wege an die Dateien gekommen ist und sie somit auch im freundeskreis verteilen darf, sofern nicht deutlich ersichtlich ist, das die Dateien keinen legalen Ursprung haben (Releasegroup-namen im titel, beiliegende cracks o.Ä.).
Für den Sender kommt es dann aber doppelt hart, weil er einmal wegen dem herunterladen der Dateien belangt werden kann und einmal dafür, dass er sie verteilt. Diese verbreitungswege sind aber sowieso sehr schwer bis garnicht zu überwachen, weil man zuerst einmal alle sendemöglcihkeiten wie email-anhänge, messenger-datenverkehr und netzwerkverbindungen überwacht, was für sich schon ein datenschutztechnisches fiasko darstellen würde, dann müssten zusätzlich noch alle anderen übertragungsmethoden (USB, Bluetooth, CDs etc) überwachen. Dies ist einfach unleistbar und absolut nicht durchsetzbar.
Ich schätze aber nicht, dass dieser aufwand wegen ein paar daten gemacht werden würde, wenn nicht mehr als die bloße aussage eines "informanten" vorliegt und man keinen "dicken Fisch" erwischen kann.
Wenn Fritz also dafür sorgt, dass man ihm nicht nachweisen kann, dass er illegale Dateien heruntergeladen hat (z.B. durch Nutzung von RS.com) und er nicht aufs übelste angeschwärzt wird, dann hat er im Prinzip nichts zu befürchten.
Bei herumgeschickten Dateien bin ich mir ob der Rechtslage nicht sicher. Nach meinem Verständnis sollte es aber so sein, dass der empfänger davon ausgehen kann, dass der sender auf legalem wege an die Dateien gekommen ist und sie somit auch im freundeskreis verteilen darf, sofern nicht deutlich ersichtlich ist, das die Dateien keinen legalen Ursprung haben (Releasegroup-namen im titel, beiliegende cracks o.Ä.).
Für den Sender kommt es dann aber doppelt hart, weil er einmal wegen dem herunterladen der Dateien belangt werden kann und einmal dafür, dass er sie verteilt. Diese verbreitungswege sind aber sowieso sehr schwer bis garnicht zu überwachen, weil man zuerst einmal alle sendemöglcihkeiten wie email-anhänge, messenger-datenverkehr und netzwerkverbindungen überwacht, was für sich schon ein datenschutztechnisches fiasko darstellen würde, dann müssten zusätzlich noch alle anderen übertragungsmethoden (USB, Bluetooth, CDs etc) überwachen. Dies ist einfach unleistbar und absolut nicht durchsetzbar.
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