theblade
Commodore
- Registriert
- Jan. 2006
- Beiträge
- 4.257
Nabend Leute.
Es geht um Betriebszugehörigkeit und Kündigungsfristen.
Ich war mir eigentlich recht sicher das bei einer Betriebszugehörigkeit ab 5 Jahren die Kündigungsfrist 8 Wochen beträgt.
Nun habe ich aber gelesen (und auch schonmal iwo gehört) das dies nur für den AG zählen soll. Der AN hat weiterhin nur 4 Wochen. Das ist doch ein Widerspruch oder etwa nicht?
Ich bitte nur diejenigen zu Antworten die sich 100 pro sicher sind.
Ich komme aber doch nicht ganz von meinem Standpunkt mit den 8 Wochen weg ?! ...
Es geht um Betriebszugehörigkeit und Kündigungsfristen.
Ich war mir eigentlich recht sicher das bei einer Betriebszugehörigkeit ab 5 Jahren die Kündigungsfrist 8 Wochen beträgt.
Nun habe ich aber gelesen (und auch schonmal iwo gehört) das dies nur für den AG zählen soll. Der AN hat weiterhin nur 4 Wochen. Das ist doch ein Widerspruch oder etwa nicht?
Ich bitte nur diejenigen zu Antworten die sich 100 pro sicher sind.
Ich komme aber doch nicht ganz von meinem Standpunkt mit den 8 Wochen weg ?! ...