Frage 6k->16K Rücktritt innerhalb 14 Tagen

Wischbob

Captain
Registriert
Mai 2004
Beiträge
3.589
Hallo,
brauch nen neuen DSL Anschluss.In der Wohnung ist momentan kein Anschluss.
Da alle Anbieter mir 6K anbieten, aber der rosa Riese 16K wollt ich da bestellen.
Nun habe ich ja 14 Tage Rücktrittsrecht vom Vertrag.. Wann kommt aber die Aussage der "letzten Meile"? Kurz vorm Schaltungstermin?
Weil; wenn 16K nicht verfügbar ist, könnt ich doch zurücktreten und nen anderen Anbieter nehmen.
Nur weiss ich eben nicht, wann die diese Prüfung machen...
 
Wie wäre es, wenn du direkt beim Rosa T anrufst und fragst?
 
du kannst es doch direkt bei denen in der filiale prüfen lassen, ob du 16k empfangen kannst oder nicht.
außerdem solltest du bedenken, dass es immer "bis zu xy mbit" heißt.
 
Da das Widerrufsrecht erst ab Erhalt der "Ware" beginnt, trittst du eben zurück, wenn du es selbst getestet hast, ob du zugesagte Geschwindigkeit bekommst, oder nicht.
 
Wird dir hier wohl niemand taggenau sagen können... Zum Hörer greifen und anrufen, wie stuzz schon sagt.
 
14 Tage Rücktrittsrecht zählen ab Vertragsunterzeichnung und nicht, wenn die Leitung steht, da teledoof, 2 Wochen bis 2 Monate dafür brauch .... Habe das selbe Problem hatte vorher 16000 und jetzt 16000+ und jetzt ist alles langsamer geworden. Könnt :kotz: . Zurücktreten ist nicht, da die 14 tage ab Vertragsbestellung, Unterzeichnung zählen und nicht wenn diese da ist.
 
@Gordon-1979: Das ist nicht richtig. Selbst hier zählt die Dauer des Widerrufsrecht erst ab Ausführung der Dienstleistung.
 
Wenn dir allerdings jeder nur 6 Mbit geben will, wird das wohl einen Grund haben oder meinst du nicht auch? Zumal eh alle die gleichen DSL Leitungen benutzen....
 
Nein.

Fakt ist: Es gibt auch hier ein Widerrufsrecht.
Aber: Es gibt Ausnahmen! Sofern als Wunschtermin "schnellst möglich" gewählt wurde, gibt es kein Widerrufsrecht.

Nachzulesen in der c't... keine Ahnung welche Ausgabe... müsste 23/2007, Seite 176 sein.


Jetzt kann man natürlich einen Termin in der Zukuinft wählen - aber unter 4 Wochen gibts AFAIK bei der Telekom nichts... Ergo erschlischt das Widerrufsrecht dann während der "Wartephase", ohne dass man weiß, welche Bandbreite am Ende tatsächlich rauskommt.
 
Zuletzt bearbeitet:
stuzz schrieb:
Wie wäre es, wenn du direkt beim Rosa T anrufst und fragst?
Meinst du nciht, das ich das schon längst getan habe ;) NUR, hier im Forum bekommt man bessere Aussagen als an der weltberühmten Hotline der T-Com


Laus schrieb:
du kannst es doch direkt bei denen in der filiale prüfen lassen, ob du 16k empfangen kannst oder nicht.
außerdem solltest du bedenken, dass es immer "bis zu xy mbit" heißt.
Filliale<-> Telefonhotline<-> Internet... Prüfen kann ich es überall.Und genau das Problem ist ja, dass "bis zu".
 
Wird sicher nicht leicht, sich vorab gute Werte sagen zu lassen.
Gibt es evtl Nachbarn mit vergleichbaren Internetanschlüssen, die man fragen könnte?

Und: Wo wohnst du überhaupt?

Weil in sehr ländlichen Regionen haben die anderen Anbieten eh zu überwiegend nur Resale-Anschlüsse, die von der Telekom gebucht werden - ergo ist es leistungstechnisch dann egal, bei welchem DSL-Anbieter du bist... Also wäre es vielleicht eine Option, sich bei Alternativ-Anbietern zu informieren, ob man einen Vollanschluss oder Resale-Anschluss erhält... ohne Vollanschluss wäre dieser keine Alternative.
 
Wischbob schrieb:
Filliale<-> Telefonhotline<-> Internet... Prüfen kann ich es überall.
Nein, kannst Du nicht. Du kannst nicht prüfen, ob die gewünschte Übertragungsrate wirklich buchbar ist. Das können aber die Mitarbeiter im T-Punkt.
Und von wegen Bereitstellungsdauer: bei Anschlüssen über die GBE Plattform dauert es in dem Fall, daß alles auf Anhieb klappt und auch Ressourcen vorhanden sind, etwa ein bis zwei Wochen, bei Anschlüssen über die ATm Plattform haben wir schon oft genug in Zusammenarbeit mit dem T-Punkt Bereitstellungen am Tag des Vertragsabschlusses durchgezogen, ansonsten erfahrungsgemäß maximal eine Woche. Ausnahmen gibt es natürlich auch immer.
Beginn der Widerrufsfrist ist der gültige Vertragsabschluß.
 
Beginn der Widerrufsfrist ist der gültige Vertragsabschluß.
Sofern es überhaupt ein Widerrufsrecht gibt.

Warum liegt denn der nächst mögliche Wunschtermin bei der Telekom 4 Wochen in der Zukunft?
Ganz klar...
2 Wochen für Widerrufsfrist (= nichts machen für den Anbieter) + max 2 Wochen für Bereitstellung = max 4 Wochen
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich wiederhole mich gern noch einmal:
frankpr schrieb:
bei Anschlüssen über die ATM Plattform haben wir schon oft genug in Zusammenarbeit mit dem T-Punkt Bereitstellungen am Tag des Vertragsabschlusses durchgezogen, ansonsten erfahrungsgemäß maximal eine Woche
Daß es bei der GBE Plattform länger dauert, hat rein technische Gründe, die zu erläutern hier nicht hergehört, da es sich um Firmeninterna handelt. Aber es sind technische Gründe, es hat nichts damit zu tun, irgend wen zu betrügen, wie hier ja bei jeder sich bietenden Gelegenheit unterstellt wird.
Selbstverständlich gibt es die Widerrufsfrist bei Vertragsabschlüssen im Rahmen des Fernabsatzgesetzes.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nochmals:
Wenn ich auf der T-Home-Seite einen Vertrag abschließen will, dann kann ich wählen zwischen schnellstmöglich und dann ist der Termin etwa 14 Tage in der Zukunft.
Nenne ich aber einen eigenen Termin-Wunsch, liegt dieser aber plötzlich mindestens 28 Tage in der Zukunft... hat doch mit ATM und GBE nichts zu tun ...

Und ich wiederhole mich nochmals: Bei Termin-Wunsch "schnellstmöglich" gibt es bei solchen Anschlüssen kein Widerrufsrecht.

Grund:
c't schrieb:
Eine besondere Tücke enthält das Gesetz allerdings mit dem Absatz 3 des § 312d BGB. Danach kann - anders als bei Kaufverträgen - das Widerrufsrecht bei einer Dienstleistung vorzeitig erlöschen, also die Möglichkeit des Widerrufs schon vor Ablauf der Frist ersatzlos entfallen.

[...]
Voraussetzung für das vorzeitige Ende des Widerrufsrechts ist allerdings, dass der Unternehmer mit "ausdrücklicher Zustimmung" des Kunden mit der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Kunde diese selbst in Anspruch genommen hat.

Also ja: Es ist nicht grundsätzlich so, dass man bei "schnellstmöglich" keines hat. Aber man muss tunlichst aufpassen, nicht zuzustimmen, dass die Dienstleistung schon vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, sonst stehen die Chancen auf einen Widerruf schlecht.
 
Zuletzt bearbeitet:
Du gehst von den Bestellseiten eines auch in diesem Forum nicht ganz unbekannten Providers aus, bei dem es solche Klauseln tatsächlich gibt.
Meine letzte Vertragsänderung bei der Telekom war der Wechsel auf VDSL. Dort habe ich "schnellstmöglich" gewählt, ich habe während des Bestellvoganges auch die Belehrung zu Widerrufsrecht bestätigen müssen, es betrug auch in diesem Fall 2 Wochen ab gültigem Vertragsabschluß. Die Vertagsbestätigung kam nach 2 Tagen, der Wechsel auf VDSL erfolgte 1,5 Wochen nach der bestellung.
Und das hat nichts damit zu tun, daß ich bei der DTTS arbeite, wir werden auf den Bestellseiten wie jeder andere Kunde behandelt und teilweise gegenüber denen sogar benachteiligt, was die Fristen angeht, da die Bestellungen der "normalen" Kunden immer vorgehen.

Edit: wie ich sehe, hast Du inzwischen editiert, trifft ja auf meinen ersten Satz in diesem Post zu.
 
1668mib schrieb:
Nein.

Fakt ist: Es gibt auch hier ein Widerrufsrecht.
Aber: Es gibt Ausnahmen! Sofern als Wunschtermin "schnellst möglich" gewählt wurde, gibt es kein Widerrufsrecht.

Nachzulesen in der c't... keine Ahnung welche Ausgabe... müsste 23/2007, Seite 176 sein.


Jetzt kann man natürlich einen Termin in der Zukuinft wählen - aber unter 4 Wochen gibts AFAIK bei der Telekom nichts... Ergo erschlischt das Widerrufsrecht dann während der "Wartephase", ohne dass man weiß, welche Bandbreite am Ende tatsächlich rauskommt.


Auch das ist nicht richtig.

Laut Bundesgericht kann 1&1 nicht "schnellst möglich" nutzen um das gesetzlich geregelte Wiederrufsrecht auszuhebeln.

Und selbst wenn der Kunde dafür unterschreiben würde, wär es nicht haltbar vor Gericht.

Also, blos nixx anderes von der Hotline aufquaseln lassen, in einigen Callcentern gibts dafür Kohle wenn man Kündigungen abwendet ;-)
 
So, nu is bestellt ;)
Die haben mir jetzt wirklich 16k zugesagt ;) Also wie immer, von 6k<->16k.Bei meinen "Nachbarn" im Haus kommen so 12k an.Reicht ja hin.
Ging nur darum, das Vodafone mir nur von vornherein 6k angeoten hätte..Und ich hab FP standartmäßig ;)
Ich bin mal gespannt, ob das alles so klappt.

btw: habe ne 7270v2; 16k kann die.Aber kann ich die "normale" Telefonie auch über den Router laufen lassen?
Habe jetzt noch IP-Telefonie
 
@amdpc: Dann muss es dafür doch auch Quellen geben, die das bestätigen...
 
hab auf die schnelle nur das gefunden, suche den richtigen artikel mal raus...

klick mich

Was mein Ansatz bei dieser Sache ist, ist das "Fernabsatzgesetz".
Im Link findest du die dazugehörigen Gesetzbuchartikel.

MfG:amdpc
 
Zuletzt bearbeitet:
Zurück
Oben