Keine Lieferung trotz Vorkasse??

U

Unregistered

Gast
Mich würde mal interessieren, wer schon bei welchem Computershop schlechte Erfahrungen gemacht hat.
Bei mir war's so:
Über eine bestimmte HP den billigsten Anbieter raussuchen lassen, Ware ausgesucht, per Vorkasse überwiesen, seit 3. Januar trotz mehrerer eMails und einem Einschreiben nix mehr davon gehört. Und: 230 Euro erst mal weg....
jaja, ich weiß schon... was bestellst du auch per Vorkasse. Ich dachte halt, kann man ja mal probieren, und dann: Pech gehabt Voll die Sch*****!!
Schade, dass man den Shop nicht nennen darf. Comp*s*24 hab ich aber schon mal gehört. Kennt den hier vielleicht jemand?

Evtl. kann man ja eine gemeinsame Klage einreichen???
 
Wieso denn gleich eine Klage?
Laß den Betrag doch einfach von Deiner Bank zurückbuchen.
Und wenn die Dir was von einer 14tägigen Frist erzählen wollen, lachst Du ein mal gaaaanz laut, und erzählst denen, daß es diese nicht gibt, erst recht nicht bei unberechtigten Buchungen.
Und Deine ist eindeutig unberechtigt.
Dazu gibt es mehrere BGH-Urteile, mußt mal eine Suchmaschine bemühen.
Also nicht immer gleich mit den gaaanz großen Kanonen schießen, laß zurückbuchen und wende dem Laden den Rücken, bis in die Steinzeit und vielleicht noch 3 Steine weiter...
 
Sicher darft du Namen nennen, glaube nicht dass sowas hier eng gesehen wird.
Schliesslich wollen wir uns doch gegenseitig helfen und nicht Firmen mit Verleumdungen beschmutzen.
Also ich hatte mal bei http://www.compuflash.org/ bestellt und die scheinen mir ziemlich unorganisiert zu sein.
Will ja denen keine böse Absichten unterstellen, scheint aber so als ob bei der Bestellannahme und Versand nicht ganz bei Sache wären.
Zumindenst als ich dort eine Grafikkarte bestellt habe.
 
moin Unregistered

ich würde nur mit vorkasse bezahlen wenn ich mir absolut sicher bin das ich die ware auch bekomme sonst immer auf nachname. am besten währe natürlich auf rechnung.
den namen der firma glaube ich darfst duch auch nenne*glaube*

@Crazy_Bon

das mit grafikarte habe ich auch gelesen übel übel:D
 
@Roxanna

Überweisungen, die man selbst beauftragt hat (und das ist bei selbst geleisteter Vorkasse der Fall) kann man nicht wieder zurückbuchen. Ein Kumpel von mir hats mal versucht, ging zum Glück nur um 30Mark, aber die Bank hat das abgeleht.

Eine Klage ist da leider der einzige Weg....
 
Original erstellt von roxanna118
Wieso denn gleich eine Klage?
Laß den Betrag doch einfach von Deiner Bank zurückbuchen.
Und wenn die Dir was von einer 14tägigen Frist erzählen wollen, lachst Du ein mal gaaaanz laut, und erzählst denen, daß es diese nicht gibt, erst recht nicht bei unberechtigten Buchungen.
Und Deine ist eindeutig unberechtigt.
Dazu gibt es mehrere BGH-Urteile, mußt mal eine Suchmaschine bemühen.
Also nicht immer gleich mit den gaaanz großen Kanonen schießen, laß zurückbuchen und wende dem Laden den Rücken, bis in die Steinzeit und vielleicht noch 3 Steine weiter...

6 Wochen kann man die Überweisung zurückbuchen lassen steht so in jedem Kontovertrag
 
Es gibt keine Fristen!!

Stöbert mal in einer Suchmaschine nach +Rückbuchung +Frist.
Da werdet ihr auf BGH-Urteile stoßen, die eindeutig aussagen, daß JEDE (auch gerechtfertigte!!) Buchung OHNE eine Frist zurückgenommen werden darf!
Stehen in einem Kontovertrag solche Klauseln mit Fristen, so sind diese nichtig!
Laßt euch von den Bankangestellten nichts erzählen!
Eine Rückbuchung nach 6 Wochen ist für die Banker nur schwieriger, weil die Daten teilweise nicht mehr aktuell in ihren rechnernetzwerken sind.
Da müssen sie von Hand zurückbuchen.
Und das ist denen eben einfach nur zu umständlich.
Habe es selbst erlebt mit der ehemaligen Strom2000 AG.
Habe den Bankleuten des Urteil gezeigt, und siehe da!
Sie haben mir 1200 DM von vor einem halben Jahr zurückgebucht!
 
Da würde ich dann in der Tat einmal nachhaken. Die Banken sind in solchen Sachen gerne selbstgefällig und verkaufen den Kunden gerne Betrug als Sachkompetenz (nein, das dürfen sie nicht, vertrauen Sie uns, davon haben Sie keine Ahnung).

Die Warnung vor online-Shops, gerade vor jenen mit sagenhaft-billig-Angeboten, muß ich wohl nicht mehr extra aussprechen... :(
 
Hallo zusammen!

Jetzt muss ich als Banker auch mal was dazu schreiben:

Eine von einem Kunden getätigte Überweisung kann und darf von der Bank nicht zurüchgeholt werden! Wenn eine Überweisung von der Bank A (Käufer) an die Bank B (Verkäufer) geht und verbucht ist, hat die Bank A gar kein Recht/keine Möglichkeit mehr
an das Geld zu kommen! Das einzige was Bank A machen könnte, wäre bei der Bank B anzurufen und freundlich nachzufragen, ob diese das Geld wieder zurücküberweisen könnte! Bank B würde dieses aber wahrscheinlich nicht machen, weil sie damit ungerechtfertigt auf das Konto ihres Kunden zugreifen würde!
(Ausnahmen gibt es schonmal, wenn es sich z.b. eindeutig um eine Fehlüberweisung handelt bei der einfach 2 Zahlen von der Kontonummer vertauscht wurden)
Das Geld kann also nur dann zurücküberwiesen werden, wenn der Verkäufer damit einverstanden ist!

Was Ihr meint ist das Lastschriftverfahren!
Beim Lastschriftverfahren zieht der Verkäufer das Geld vom Konto des Käufers ein! Dies kann nur dann rechtsgültig geschehen, wenn der Verkäufer eine schriftliche oder, bis 50 Euro, mündliche Einverständnisserklärung vom Käufer erhalten hat! Auch muss der Verkäufer einen "Vertrag" mit seiner Bank schliessen aus dem u.a. hervorgeht, dass er überhaupt Geld von fremdem Konten einziehen darf, dass er dies nur dann tut, wenn er eine Einzugsermächtigung hat, und dass es vorgesehen ist, dass der "Käufer" jederzeit ohne Angabe von Gründen das Geld zurückfordern kann! (dieser letzte Punkt macht es im Prinzip erst möglich, dass es sowas wie das Lastschriftverfahren überhaupt geben kann)

Diese 6 Wochenfrist von der man im Zusammenhang mit dem Lastschriftverfahren hört ist tatsächlich nur eine Frist, die diese Rückholprozedur innerhalb der Frist zwischen den Kreditinstituten vereinfacht! Nach Ablauf der Frist stell sich das ganze Prozedere deutlich zeitaufwendiger dar und daher stehen diese 6 Wochen auch immer in den AGB´s der Banken!
Wenn es aber hart auf hart kommt gilt natürlich das Deutsche Gesetz vor den AGB´s, was soviel heisst wie: Man kann sein Geld auch noch nach 2 Jahren zurückfordern! (was sich daraus natürlich zivilrechtlich ergibt, lasse ich mal aussen vor)

Ich hoffe ich habe Euch damit nicht all zu sehr gelangweilt!
Musste halt mal gesagt werden...

Gruß

Toby
 
Das klingt allerdings plausibel. Danke für den Hinweis!
Da hat wohl Rechtsexpertin Roxanna (bist doch eine Frau, oder?) zu schnell gelesen und die Überweisung für eine Lastschrift gehalten. Oder immer noch Einspruch, Roxanna?

Was sagt der Banker denn zu dem Sachverhalt, daß auf die im Voraus erfolgte Bezahlung keine Ware eingegangen ist?
Sollte sich herausstellen, daß der Verkäufer ein Betrüger ist, was passiert dann weiter? Würde mich mal interessieren - und ganz sicher auch den Thread-Eröffner...
 
@Lord Kwuteg:

Da kann ich als Banker leider gar nichts zu sagen! :-)

Es liegt ja nicht im Ermessen der Bank festzustellen ob, ein Rechtsgeschäft (hier Kaufvertrag), welches der Überweisung zu Grunde liegt, auch wirklich rechtsgültig geschlossen und erfüllt wurde! Was wäre denn z.B. wenn der Käufer beim Kauf eine falsche Lieferadresse angeben hat oder versehentlich einen falschen Betrag überwiesen hat oder die Ware in Wahrheit doch erhalten hat und sich deshalb die Lieferung ohne Verschulden des Verkäufers verzögert!
Die Bank hat gar nicht die Möglichkeit (geschweige denn die Lust :-) ) zu Prüfen, ob wirklich ein Betrug , oder ob doch nur ein Mißverständinis oder sonstwas vorliegt!

Stell Dir mal vor Du würdest etwas verkaufen, bekommst das Geld überwiesen, versendest die Ware und drei Tage später geht Deine Bank her und schickt das Geld zurück an den Käufer, weil der die Ware (angeblich) nicht erhalten hat, Du Dir aber keinem Fehler bewusst bist!
Natürlich würdest Du dieses Geld mit dem Hinweis, dass von Deiner Seite doch alles Vertragsgemäß geliefert wurde, bei Deiner Bank einfordern und nach unserer Gesetzeslage auch von der Bank wiederbekommen! Ausserdem wärst Du empört, dass die Bank sich erdreistet einfach an Dein Konto zu gehen!
Die Bank könnte dann schauen wie sie wiederum an dieses Geld käme, denn der Käufer würde es sicherlich nicht freiwillig wieder rausrücken. (er muss es auch nicht, da die Bank ja keinen Anspruch gegenüber dem Käufer hat)

Um so etwas zu vermeiden, hält sich die Bank aus solchen Streitigkeiten raus (im übrigen muss sie sich da auch raushalten bzw. hat sie kein Recht sich da einzumischen, da sie ja nicht feststellen kann, wer im Endeffekt recht hat)!

Fazit:

Wenn so ein Fall, wie oben beschrieben, vorkommt, bleibt dem Käufer, der seine Ware nicht erhalten hat nur der zivilrechtliche Weg d.h. er kann die Lieferung der Ware anmahnen, einen Rechtsanwalt einschalten und wenn das alles nichts bringt muss er vor das Gericht ziehen und den Verkäufer auf Lieferung der Ware oder Erstattung des Geldes +Zinsen verklagen.
(inwieweit der Käufer Rechtsanwaltskosten etc. zulasten des Verkäufers einfordern kann, weiss ich auch nicht genau)
Da die deutschen Gerichte total ausgelaset sind, kann dies jedoch sehr lange dauern und, falls man einen Rechtsanwalt eingeschaltet hat, auch sehr teuer werden.
Wenn man jetzt auch noch den Prozess verlieren sollte (warum auch immer) sitzt man auf Kosten (Gericht, Anwalt etc.) die den Preis der Ware wohlmöglich deutlich übertreffen.
Eine Sammelklage ist denke ich auch nicht möglich es sei denn man will den Shop strafrechtlich (wegen Betruges z.B.) verfolgen lassen.

Also schließe ich mich meinen Vorrednern an und sage:
Bei einem unbekannten Shop nur gegen Nachnahme oder Rechnung einkaufen!

Dem Thread-Eröffner kann ich nur raten, die Lieferung unter Androhung eines Anwalts erneut anzumahnen.(evtl. einen möglichst förmlichen Brief schreiben --> ...da Sie auf meine erste Anmahnung vom 10.01.2002 nicht reagiert haben...;...2.Mahnung...;...behalte ich mir vor von Rechtsmitteln gebrauch zu machen...,...bleibt mir nichts anderes übrig als meinen Anwalt einzuschalten...<--- oder sowas in der Art sollte darin vorkommen)

Ich hoffe mein Geschreibsel war halbwegs verständlich; es ist ja auch schon sehr spät/früh und da macht das Gehirn beim Formulieren von sinnvollen Sätzen manchmal nicht mehr ganz mit! :-)
Falls ich hier irgendwas falsch wiedergegeben habe macht mich bitte darauf aufmerksam, vielleicht merke ich´s ja morgen selber, dann korrigiere ich das!

Gruß

Toby
 
@Toby den Banker
Sehr verständlich, was du da sagst. Du brauchtest dich zwar nicht zu rechtfertigen, aber trotzdem danke für die ausführliche Erklärung. Nichts anderes hatte ich mir gedacht, somit wäre dann die Drohung mit Rechtsmitteln auch der richtige Weg gewesen.

Wer so auf Anfragen eingeht und sich durch freundlichem Ton auszeichnet, ist hier auch als Registrierter gern gesehen. Vielleicht gibt es ja noch mehr Fragen, die du klären könntest und womöglich können wir dir ja in Hardware-Fragen und Ähnlichem beistehen. ;)
 
@Lord Kwuteg

Ihr habt mir hier sogar schon einige male sehr gut geholfen!
Dank diesem Board habe ich ein unschlagbar stabiles System (kein einziger Absturz, keine Freezes usw.)
vorher war mein Computer eine einzige Reset-Drück-Katastrophe!

Ich habe auch schon versucht mich hier zu registrieren, bekam aber immer nur Fehlermeldungen
,und wenn ich mich eingeloggt habe hatte ich keinerlei Zugriffsrechte auf die Seite!
Danach hab ich dem Admin eine Email geschrieben auf die er antwortete, dass ich trotz der Fehlermeldungen
bereits registriert wäre!
Als ich zurückschrieb, dass ich, obwohl ich mich einloggen kann
(unten rechts stand: "angemeldet als tobytobsucht", oder etwas in der Art),
keine Zugriffsrechte habe, kam leider keine Antwort mehr und mir war das dann mit der Registrierung auch nicht
mehr so wichtig!
Falls Du auf die schnelle natürlich nen Tip hast, wie ich mich dennoch registrieren lassen kann, wäre es nett, wenn
Du es mir schreibst! (hierhin oder an tobytobsucht@onlinehome.de)

Gruß

Toby
 
Freischaltung

Original erstellt von Unregistered
Als ich zurückschrieb, dass ich, obwohl ich mich einloggen kann
(unten rechts stand: "angemeldet als tobytobsucht", oder etwas in der Art),
keine Zugriffsrechte habe, kam leider keine Antwort mehr und mir war das dann mit der Registrierung auch nicht
mehr so wichtig!
Falls Du auf die schnelle natürlich nen Tip hast, wie ich mich dennoch registrieren lassen kann, wäre es nett, wenn
Du es mir schreibst! (hierhin oder an tobytobsucht@onlinehome.de)

Gruß

Toby

Das liegt ganz einfach daran, dass dein Account bislang nicht freigeschaltet wurde. Eigentlich gibt es dazu ja die eMail vom Forum, in der weitere Instruktionen stehen. Sei es wie es sei, du bist nun manuell freigeschaltet worden.
 
@Tommy

Vielen Dank!
Jetzt hat es endlich funktioniert!

Wie gesagt, ich hatte in der Email die Ihr mir geschickt hattet auf den Link geklickt und als dann immer wieder eine Fehlermeldung kam habe ich es manuell versucht! Das hat dann auch soweit geklappt nur hatte ich halt eben keinerlei Lese-Schreib oder sonstwelche Rechte!

Also nochmal vielen Dank!

@Lord Kwuteg

Damit hat sich das mit dem Tip ja erledigt! :-)

@Unregistered (Thread-Eröffner)

Hat sich bei Dir mittlerweile was getan????

Gruß

Toby
 
Probleme mit Onlineüberweisung

Hallo!

Ich habe bei einem Geschäft im Internet eine Online-Überweisung per Homebanking abgegeben. Leider hat sich der Betrag durch Kommaverschiebung zu meinem Nachteil erhöht. Das Geld ist schon auf dem Kontoauszug verbucht. Schon ein Tag nach der Überweisung. Welche Möglichkeiten hab ich? In Verbindung mit dem Empfänger hab ich mich schon gesetzt. Natürlich meldet der sich nicht. Hab ich rechtliche Möglichkeiten mein Geld diereckt von dem Empfänger zurückzufordern?


Danke im Voraus,

Alexander Rosche
dac524@yahoo.de
ICQ: 104204538
 
Ich kann auch nur ausdruecklich davor waren, bei irgendwelchen Geschaeften, Vorkasse zu leisten, sei es bei Ebay oder sonstwo.Meine negative Erfahrung betrug 20¤ bei Ebay,die Chance wieder an sein Geld zu kommen ist so gut wie unmoeglich, der finanzielle Aufwand, einer Strafrechtlichen Massnahme, lohnt nur bei Summmen, ab einem 5stelligem Bereich.
Eigentlich besteht auch gar kein Bedarf, Vorkasse zu leisten, wenn jemand etwas verkaufen will, hat er sich kundenfreundlichen Zahlungsmodalitaeten anzupassen.Die zusaetzlichen Kosten der Nachnahme/Rechnung, kann man eventuell durch feilschen um den Kaufpreis wieder reinholen.
Fuer mich gibt es nichts, was ich haben will/wollte,wo ich Vorkasse leisten wuerde, ausser natuerlich unsere FB Shirts ;)

MfG Fairy
 
re: Fairy

Hallo!

Kommentar zu:

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Eigentlich besteht auch gar kein Bedarf, Vorkasse zu leisten, wenn jemand etwas verkaufen will, hat er sich kundenfreundlichen Zahlungsmodalitaeten anzupassen.
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Leider passiert es nur alzuhäufig, daß der Verkäufer seine Ware versendet und dann auf den Versand.- u. Artikelkosten sitzen bleibt. Vorkasse ist für den Verkäufer einfach eine Sicherheit, daß er auch an das Geld heran kommt. Nachnahme ist für den Empfänger sicherlich besser, aber auch hier kann man auf nicht angenommener Ware sitzen bleiben. Risiko hat man als Käufer und Verkäufer leider IMMER!


Mfg Alex....
 
Re: re: Fairy

Original erstellt von dac524
Leider passiert es nur alzuhäufig, daß der Verkäufer seine Ware versendet und dann auf den Versand.- u. Artikelkosten sitzen bleibt. Vorkasse ist für den Verkäufer einfach eine Sicherheit, daß er auch an das Geld heran kommt. Nachnahme ist für den Empfänger sicherlich besser, aber auch hier kann man auf nicht angenommener Ware sitzen bleiben. Risiko hat man als Käufer und Verkäufer leider IMMER!

Ich denke mal eben so haeufig, bezahlen Kunden und bekommen keine Ware.Ein Haendler kann Viele betruegen, ein fauler Kunde nur einmal.
Wenn sich alle Einig waeren, wuerde niemand mehr Vorkasse leisten, dann muessten sich die Verkaeufer was anderes einfallen lassen, grade in der Anonymitaet des Internets.
Jedenfalls verzichte ich lieber auf eine Ware, als nochmal Vorkasse zu leisten...

MfG Fairy
 
Na bei Ebay kann man wenigsten einsehen ob der Verkäufer sogenannte "Lieferschwierigkeiten" hat.
Bisher habe ich bei Ebay immer per Vorkasse gezahlt und zahlen lassen, sollte einer wirklich nicht liefern wollen kann man immernoch den überwiesenden Betrag stornieren lassen.
Vorteil habe da bei Parteien: Verkäufer hat schon das Geld, Käufer kann bei nicht erhaltender Ware zurückbuchen lassen.

Besser als wenn man die Ware zuerst fort schickt und nie wieder was davon hört oder bekommt.
 
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