Wishbringer
Captain
- Registriert
- Juli 2002
- Beiträge
- 3.578
Es ist nichts neues, das Forderungen abgetreten werden. Nur das Prinzip der Auktion ist mal eine Abwechselung.
Ich war selbst mal ein zu Unrecht betroffener:
Anfang 2010 flatterte mir eine Unterlassungserklärung ins Haus mit dem Hinweis ich hätte von J.Thomson Filme runtergeladen. Sollte 2.500 Euro zahlen.
Auf meine Hinweise hin, dass ich zum besagten Zeitpunkt im Urlaub war, kam die Antwort, dass dann jemand anderes über meinem PC die Filme geladen haben muss.
Auf das Datenlog des PCs hin, dass er offline war, kam der Hinweis, dass dann wohl ein anderer PC im Heimnetz genutzt wurde.
Auf das Log des Routers hin, der anzeigte, dass weder andere PCs per LAN noch per WLAN angeschlossen gewesen waren, kam der Hinweis, dass dann wohl ein ungesichertes WLAN bestanden haben mochte, wo man sich anonym einwählen konnte.
Wieder Hinweis auf Datenlog des Routers: Dass gar keine Anmeldung während der Zeit erfolgte, und dass die Transfermenge des Routers von ca. 4MB in den drei Wochen Urlaub nicht mal eine Vorschau der angeblich 4 Filme ausmacht. Sowie Beweissicherung durch einen befreundeten Anwalt, dass das WLAN per WPA2 und 14ziffrigen PW gesichert war...
Dann ca 1 Jahr keine Reaktion mehr...
Anfang 2011 plötzlich wieder ein Anschreiben durch ein Inkassounternehmen. Die Anwaltskanzlei hatte ihre Forderungen abgetreten!
Das Dumme für die Kanzlei war aber:
Als ich eine Kopie meiner der Kanzlei bereitgestellten Beweise, dass ich es nicht gewesen sein kann, dem Inkassounternehmen zukommen ließ, stellte sich heraus, dass die Kanzlei diese Gegenbeweise beim Verkauf unterm Tisch fallen ließ (um den Preis für die verkaufte Forderung nicht zu drücken).
Ergebnis nun: Inkassounternehmen verklagte Kanzlei wegen Betruges *strike*
Über den Ausgang dieser Geschichte bin ich aber leider nicht informiert. Eine Mitteilung, dass die ganze Sache nun erledigt ist, habe ich ebenfalls nicht bekommen.
Ich warte aber 2012 mal ab: vielleicht krieg ich ja wieder ein Schreiben von einem anderen Gläubiger, weil das Inkassounternehmen nun meinen Fall weiter verauktioniert hat... wer weiß, was denen noch einfällt.
Ich bewahre auf jeden Fall meine ganzen Kopien noch einige Jahre auf (bis der ganze Quark verjährt ist), vielleicht versteigere ich sie dann mal! Vielleicht will ja jemand einen Film drehen oder ein Buch schreiben *grins*
Aber es stimmt, solche Forderungen aus dem "untenohne"-Bereich haben eine große Durchsetzungskraft aufgrund des Peinlichkeitsfaktors und der Implikationen mit dem liierten weiblichen Geschlecht bei Bekanntwerden.
Viele Männer zahlen lieber, selbst wenn sie unschuldig sind, nur um Problemen aus dem Weg zu gehen und weil sie eben ihre Unschuld nicht beweisen können.
Der Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" scheint bei UrhG-Verstößen nicht zu gelten. Da wird einfach angenommen, dass man "Störer" und somit Verantwortlicher ist.
Und nicht jeder hat den technischen Background, sich inhaltlich zur Wehr zu setzen.
Ich war selbst mal ein zu Unrecht betroffener:
Anfang 2010 flatterte mir eine Unterlassungserklärung ins Haus mit dem Hinweis ich hätte von J.Thomson Filme runtergeladen. Sollte 2.500 Euro zahlen.
Auf meine Hinweise hin, dass ich zum besagten Zeitpunkt im Urlaub war, kam die Antwort, dass dann jemand anderes über meinem PC die Filme geladen haben muss.
Auf das Datenlog des PCs hin, dass er offline war, kam der Hinweis, dass dann wohl ein anderer PC im Heimnetz genutzt wurde.
Auf das Log des Routers hin, der anzeigte, dass weder andere PCs per LAN noch per WLAN angeschlossen gewesen waren, kam der Hinweis, dass dann wohl ein ungesichertes WLAN bestanden haben mochte, wo man sich anonym einwählen konnte.
Wieder Hinweis auf Datenlog des Routers: Dass gar keine Anmeldung während der Zeit erfolgte, und dass die Transfermenge des Routers von ca. 4MB in den drei Wochen Urlaub nicht mal eine Vorschau der angeblich 4 Filme ausmacht. Sowie Beweissicherung durch einen befreundeten Anwalt, dass das WLAN per WPA2 und 14ziffrigen PW gesichert war...
Dann ca 1 Jahr keine Reaktion mehr...
Anfang 2011 plötzlich wieder ein Anschreiben durch ein Inkassounternehmen. Die Anwaltskanzlei hatte ihre Forderungen abgetreten!
Das Dumme für die Kanzlei war aber:
Als ich eine Kopie meiner der Kanzlei bereitgestellten Beweise, dass ich es nicht gewesen sein kann, dem Inkassounternehmen zukommen ließ, stellte sich heraus, dass die Kanzlei diese Gegenbeweise beim Verkauf unterm Tisch fallen ließ (um den Preis für die verkaufte Forderung nicht zu drücken).
Ergebnis nun: Inkassounternehmen verklagte Kanzlei wegen Betruges *strike*
Über den Ausgang dieser Geschichte bin ich aber leider nicht informiert. Eine Mitteilung, dass die ganze Sache nun erledigt ist, habe ich ebenfalls nicht bekommen.
Ich warte aber 2012 mal ab: vielleicht krieg ich ja wieder ein Schreiben von einem anderen Gläubiger, weil das Inkassounternehmen nun meinen Fall weiter verauktioniert hat... wer weiß, was denen noch einfällt.
Ich bewahre auf jeden Fall meine ganzen Kopien noch einige Jahre auf (bis der ganze Quark verjährt ist), vielleicht versteigere ich sie dann mal! Vielleicht will ja jemand einen Film drehen oder ein Buch schreiben *grins*
Aber es stimmt, solche Forderungen aus dem "untenohne"-Bereich haben eine große Durchsetzungskraft aufgrund des Peinlichkeitsfaktors und der Implikationen mit dem liierten weiblichen Geschlecht bei Bekanntwerden.
Viele Männer zahlen lieber, selbst wenn sie unschuldig sind, nur um Problemen aus dem Weg zu gehen und weil sie eben ihre Unschuld nicht beweisen können.
Der Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" scheint bei UrhG-Verstößen nicht zu gelten. Da wird einfach angenommen, dass man "Störer" und somit Verantwortlicher ist.
Und nicht jeder hat den technischen Background, sich inhaltlich zur Wehr zu setzen.
Zuletzt bearbeitet: