News Kanzlei versteigert Abmahn-Forderungen von Filesharern

Es ist nichts neues, das Forderungen abgetreten werden. Nur das Prinzip der Auktion ist mal eine Abwechselung.

Ich war selbst mal ein zu Unrecht betroffener:
Anfang 2010 flatterte mir eine Unterlassungserklärung ins Haus mit dem Hinweis ich hätte von J.Thomson Filme runtergeladen. Sollte 2.500 Euro zahlen.
Auf meine Hinweise hin, dass ich zum besagten Zeitpunkt im Urlaub war, kam die Antwort, dass dann jemand anderes über meinem PC die Filme geladen haben muss.
Auf das Datenlog des PCs hin, dass er offline war, kam der Hinweis, dass dann wohl ein anderer PC im Heimnetz genutzt wurde.
Auf das Log des Routers hin, der anzeigte, dass weder andere PCs per LAN noch per WLAN angeschlossen gewesen waren, kam der Hinweis, dass dann wohl ein ungesichertes WLAN bestanden haben mochte, wo man sich anonym einwählen konnte.
Wieder Hinweis auf Datenlog des Routers: Dass gar keine Anmeldung während der Zeit erfolgte, und dass die Transfermenge des Routers von ca. 4MB in den drei Wochen Urlaub nicht mal eine Vorschau der angeblich 4 Filme ausmacht. Sowie Beweissicherung durch einen befreundeten Anwalt, dass das WLAN per WPA2 und 14ziffrigen PW gesichert war...
Dann ca 1 Jahr keine Reaktion mehr...
Anfang 2011 plötzlich wieder ein Anschreiben durch ein Inkassounternehmen. Die Anwaltskanzlei hatte ihre Forderungen abgetreten!
Das Dumme für die Kanzlei war aber:
Als ich eine Kopie meiner der Kanzlei bereitgestellten Beweise, dass ich es nicht gewesen sein kann, dem Inkassounternehmen zukommen ließ, stellte sich heraus, dass die Kanzlei diese Gegenbeweise beim Verkauf unterm Tisch fallen ließ (um den Preis für die verkaufte Forderung nicht zu drücken).
Ergebnis nun: Inkassounternehmen verklagte Kanzlei wegen Betruges *strike*
Über den Ausgang dieser Geschichte bin ich aber leider nicht informiert. Eine Mitteilung, dass die ganze Sache nun erledigt ist, habe ich ebenfalls nicht bekommen.
Ich warte aber 2012 mal ab: vielleicht krieg ich ja wieder ein Schreiben von einem anderen Gläubiger, weil das Inkassounternehmen nun meinen Fall weiter verauktioniert hat... wer weiß, was denen noch einfällt.

Ich bewahre auf jeden Fall meine ganzen Kopien noch einige Jahre auf (bis der ganze Quark verjährt ist), vielleicht versteigere ich sie dann mal! Vielleicht will ja jemand einen Film drehen oder ein Buch schreiben *grins*

Aber es stimmt, solche Forderungen aus dem "untenohne"-Bereich haben eine große Durchsetzungskraft aufgrund des Peinlichkeitsfaktors und der Implikationen mit dem liierten weiblichen Geschlecht bei Bekanntwerden.
Viele Männer zahlen lieber, selbst wenn sie unschuldig sind, nur um Problemen aus dem Weg zu gehen und weil sie eben ihre Unschuld nicht beweisen können.
Der Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" scheint bei UrhG-Verstößen nicht zu gelten. Da wird einfach angenommen, dass man "Störer" und somit Verantwortlicher ist.
Und nicht jeder hat den technischen Background, sich inhaltlich zur Wehr zu setzen.
 
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ronin7 schrieb:
die Abmahnungen sind völlig wertlos, sonst würde die Kanzlei die nicht versteigern sondern selber eintreiben...:evillol:

Und genau diese Wertlosigkeit wird so schön in dem Video aufs Korn genommen! Sehr schön anzusehen :D
 
Ein Bekannter wurde von denen mal wg zwei Games versucht abzumahnen. Haben 5 Briefe geschrieben - das war´s. Vermutlich sind dies die Fälle, die hier verhökert werden.
 
Jemand mit Hirn würde sofort wissen das es sich bei solchen "Abmahnungen" nur um Abzocke handelt die vor Gericht nicht standhalten würden.
Aber die Begriffe "Hirn haben" & "Anwälte / Inkassobüros" sind schon ein Widerspruch in sich.
 
Diese U+C-Kanzlei ist nichts weiter als ein dreistes Betrüger-Pack. Uns kam von denen ebenfalls ein Brief ins Haus geflattert, in der 1200€ und paar zerquetsche gefordert wurden. Die Hälfte davon sind Bearbeitungsgebühren, weil wir die Streitsumme nach der 1. Abmahnung (die es nie gegeben hat :D) nicht bezahlt haben.

Und sowas passierte uns auch nicht zum ersten Mal, mein Vater hat wegen solchen korrupten Geldhaien schon des öfteren vor Gericht so richtig auf die Kacke hauen müssen.
 
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Danke für die News !

Einfach nur noch KRANK,dieser ganze MIST ! :freak:

Man müßte solche Leute SOFORT mit Ihren eigenen Methoden auf 100.000 Euro Zahlungen Verklagen...mal sehen was sich dann ändert...!?
 
Find ich gut :D

Sind die Filesharer selber Schuld :) und logisch soll es denen peinlich sein :D

Filesharer = Intelligenz-Allergiker :)
 
Ist es eigentlich egal für was man ein Gewerbe hat? :D Dann wäre das doch mal nen Versuch wert.
Müsste man zwar wiederum nen Inkasso Unternehmen beauftragen aber die Kosten müssen ja die Schuldner bezahlen. Wenn sie nicht direkt bezahlen möchten.
Wer Pornos per P2P vertreibt selbst schuld.
 
Kung-Fu-Tse schrieb:
Find ich gut :D
Sind die Filesharer selber Schuld :) und logisch soll es denen peinlich sein :D

Dann les Dir mal meinen Post etwas früher durch, dann wirst Du merken, dass es jeden treffen kann, auch den der sich nichts hat zuschulden kommen lassen.

Mit der Einstellung wünsche ich Dir ein Schreiben, wie ich es damals bekommen habe:
DU weisst, dass DU unschuldig bist. Dann beweis es mal!!

Die Kanzlei wird mit Sicherheit keine Forderungen auktionieren, wo sie sicher ist, dass das Geld rein kommt.
Das macht sie nur mit Risikoforderungen. Also z.B. bei Leuten, die sich wehren!
 
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Atomkeks schrieb:
/sign

@Kung-Fu-Tse: Intelligenz-Allergiker sind Leute die denken, dass jeder dem solch eine vermeintliche Tat vorgeworfen wird, sie auch tatsächlich begangen hat...

Oder Leute die denken, dass es sie nicht auch treffen könnte.
Es gab schon Fälle, da wurden 90-jährige Omas beschuldigt...
Soweit Ich weis, gibt es auch Kanzleien die eine schweizer Firma damit beauftragen, in Tauschbörsen rumzuschnüffeln und IP-Adressen festzustellen. Leider ist die Methode dieser Firma recht ungenau, so dass es eine gewisse Quote an falschen Ergebnissen gibt. Folglich werden dann auch Leute zu unrecht beschuldigt.

Von daher kann man es Kung-Fu-Tse nur wünschen, dass ihm auch mal ein solches Schreiben ins Haus flattert. Mal sehen was er dann macht.
 
Ich erinner mich an ein Video. Dort wurde der Ausbruch der Finanzkrise durch Baukreidite sehr schön mit den Bar-Rechnungen von arbeitslosen Alkoholikern verglichen. Diese Rechnungen wollte der Barbesitzer dann in Paketen weiterverkaufen, usw. :)

Oh man, wer da auch nur einen € drauf bietet, dem ist nicht mehr zu helfen... Wobei ich glaube, dass es da einige geben wird. Manche lernen einfach nicht aus Fehlern.
 
Schon dreist was U + C da veranstaltet.
Die News von Gulli zeigt das man auch 3 mal abkassieren kann...
 
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Naja, der nächste Schritt, den U+C gehen müsste, wäre ein Inkasso Unternehmen zu beauftragen um zu gucken ob der Beschuldigte überhaupt zahlen könnte. Wenn ja sollte geklärt werden obs mit Einschüchterung am schnellsten geht oder aber ob man doch lieber den rechtlichen Weg geht, der bei Zahlungsfähigkeit des "Schuldners" oftmals ja durchaus Sinn zu machen scheint.

Dieses direkte beauftragen möchte sich U+C vermutlich nur gern sparen, da es die Angestellten warscheinlich heute schon schwer genug haben heil nach Hause zu kommen.

Darum wohl die Versteigerung. Die mMn grundsätzlich nichts falsches ist. Falsch ist natürlich das es auch Unschuldige treffen kann.
 
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onkel_axel schrieb:
Im nachhinein kann ich drüber lachen, während der Wochen/Monate, wo regelmäßig Schreiben der Kanzlei und später des Inkassounternehmens reinkamen, war es nur noch nervig und deprimierend, weil man sich richtig ohnmächtig vorkam (selbst mit den Gegenbeweisen, weil sie anfangs konsequent ignoriert wurden und man täglich mit einer Klage vor Gericht rechnen musste).
Das, was man negative Feststellungsklage nennt: D.h. selbst Klage einzureichen, um das Gericht dazu zu bringen, aufgrund der Beweislage die Unschuld zu attesttieren, gibt es wohl nur im öffentlich-rechlichen Raum (wenn man gegen eine Behörde klagt), aber nicht im privatrechlichen Bereich.
... hätte ich sonst durchgezogen!

So muss ich nun wirklich warten, ob nicht vor Verjährung doch noch was kommt.
 
Die 100€ Grenze greift nur bei minderschwerem Fall. Die Krux ist aber, dass man durch den Upload wg. P2P des internationalen Vertriebes bezichtigt wird und somit ein schwerwiegender Fall vorliegen soll.

Bei der Schadenssumme orientiert man sich dann an den Kosten die für eine internationale Vertriebslizenz zu zahlen wäre und schwups; schon geht es um über 40000€ und gnädigerweise gibt man sich mit vorerst 650€ zufrieden....
 
Habe im Titel zunächst "Kanzlerin" gelesen. Als ich dann die News gelesen habe, habe ich nochmals den Titel gelesen, ob da nicht doch tatsächlich "Kanzlerin" steht, denn das trägt eindeutig ihre Handschrift ;)

Hoffentlich geht niemand oder kaum jemand bei diesem Angebot shoppen. Soll diese erbärmliche Abmahnkanzlei (weitläufig bekannt als niederträchtigste Tätigkeit, der ein Jurist o.ä. nachgehen kann) an den explodierenden Kosten ersticken.
 
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