czuk schrieb:
Die 100€ Grenze greift nur bei minderschwerem Fall. Die Krux ist aber, dass man durch den Upload wg. P2P des internationalen Vertriebes bezichtigt wird und somit ein schwerwiegender Fall vorliegen soll.
SOLL beschreibt es richtig.
Es gibt bislang keine einheitliche Rechtsprechung dazu.
Die Kanzleien haben inzwischen erkannt, das ihnen die Zeit davon läuft.
Alle die gezahlt haben, haben sie abgegrast.
Die nicht-Zahler sind der harte Kern, die zahlen auch nicht wenn sich ein Inkasso meldet, die sind informiert genug dank spezieller Foren.
Der Peinlichkeitsfaktor greift bei denen auch nicht (egal, single usw.).
Die wissen nämlich, das das Geschäftsmodell so wie es praktiziert wird (Kanzleien die angebliche Forderungen des Rechteinhabers vertreten ohne an diesen konkrete Rechnungen für die Dienstleistung zu stellen) illegal ist.
Erst Geld besorgen und dann evtl. mal Rechnungen schreiben ist nämlich nicht erlaubt.
Und sie wissen auch, das z.B. ein Mahnbescheid vorgestreckt werden muss...weshalb Inkassos das auch nur beantragen, wenn die Forderung zweifelsfrei ist, z.B. nicht bezahlte Telefongebühren.
Sie versuchen also, das unrentable Paket abzustoßen.
Es besteht auch die Gefahr, das der Gesetzgeber irgendwann mal einschreitet und die Praktiken unterbindet und dann ist schwups alles wertlos.