WLAN-Hotspots in Hotels, auf Flughäfen und Bahnhöfen ohne nötige Voranmeldung sind unter den Nutzern eine gern gesehene Möglichkeit zur unkomplizierten Internetnutzung. Diese dürfen nun weiterhin kostenlos angeboten werden, was das Landgericht München I in einem bereits im Januar gefällten Urteil bestätigte.
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16.07.2012, 20:37 #1
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Gericht erlaubt anonyme WLAN-Hotspots
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16.07.2012, 20:44 #2
AW: Gericht erlaubt anonyme WLAN-Hotspots
Jedes Urteil, dass die Anonymität des Einzelnen stärkt, ist ein gutes Urteil.
In Zeiten von Datenspeicherung, Facebook und Co. erst recht.
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16.07.2012, 20:46 #3Cave JohnsonGast
AW: Gericht erlaubt anonyme WLAN-Hotspots
Ist die Frage, wer Hotspots zur anonymen Nutzung zur Verfügung stellt, wenn die Störerhaftung für den Betrieber weiterhin besteht.
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16.07.2012, 20:49 #4Lieutenant
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AW: Gericht erlaubt anonyme WLAN-Hotspots
Naja Flughäfen und Bahnhöfe .. steht da ja
Ich weiss ja nicht genau was daraus geworden ist,
aber in Berlin sollte ja das "RingBahn Wlan Netz" entstehen.
Welches im Bereich der Ringbahn (also quasi 1x um Berlin herum) Kostenloses W-Lan zur Verfügung
stellen sollte.CPU: AMD FX 8150 BE - TT Chaser MK-I LCS MB: Gigabyte GA-990FXA-UD5 Rev 1.1
RAM: 4 x 4 GB Crucuial 1600 HDD: (5,75 TB Raid5) "Boot SSD M4 128GB"
GFX: Palit Jetstream GTX 680 @ ACER S273HLA (27" 1920x1080) & ACER X243H (24" 1920x1080 )
Netz: FritzBox 6360 KDG 100Mbit DIV: Logitech G19; Win7 x64
Mobil: SGS3 - JB Omega V42.1 (4.1.2) & Galaxy Tab 10.1N 3G ICS
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16.07.2012, 20:52 #5
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16.07.2012, 21:02 #6
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16.07.2012, 21:04 #7Lt. Commander
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AW: Gericht erlaubt anonyme WLAN-Hotspots
Ist die Frage, für wen dieses Urteil nun gilt. Wenn es keinen Zwang zur Erhebung der Benutzerdaten gibt, dann sind Bahnhöfe, Flughäfen, Hotels etc. aus dem Schneider, wenn eine Abmahnung ins Haus flattert, wenn einer der Gäste eine Urheberrechtsverletzung begeht. Daheim im Wohnzimmer wird man jedoch wahrscheinlich nicht damit durch kommen, dass es ja auch der Nachbar gewesen sein könnte, der hier mitgesaugt hat. Wo zieht man die Grenze? Was ist mit größeren WGs, die keine Filterung haben oder Firmen, die im Eingangsbereich ein öffentliches WLAN Betreiben, von dem z.B. eine DoS Attacke gestartet wird oder illegale Aktivitäten (z.B. Industriespionage, gefälschte Produktbewertungen siehe OCZ und Geizhals usw.)
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16.07.2012, 21:18 #8
AW: Gericht erlaubt anonyme WLAN-Hotspots
Das heißt, wenn ich jetzt meinen Rooter öffne (offenes WLAN) und jemand macht damit Quatsch, ist es endlich nicht mehr mein Problem?
Ich würde es Klasse finden, wenn jeder sein WLAN aufmachen würde....schaumermoi, donn sengmerscho.
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16.07.2012, 21:21 #9
AW: Gericht erlaubt anonyme WLAN-Hotspots
Hiermit erkläre ich mein WLAN zum öffentlichen Hotspot, und distanziere mich ausdrücklich von jeder Haftung!
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16.07.2012, 21:27 #10
AW: Gericht erlaubt anonyme WLAN-Hotspots
Steht da irgendwo, dass die Störerhaftung für offene WLANs aufgehoben wurde? Entweder bin ich schlicht doof und sehe die Passage nicht oder hier wird ein wenig zu doll interpretiert
Gaming: Intel Core i7 2600 | ASUS P8H77-I | 8GB DDR3 1333MHz | GTX680 Phantom 4GB | Samsung 830 256GB, WD20EARS, Samsung HD204UI | BeQuiet E9 CM 480W | Bitfenix Shinobi | Windows 7 Ultimate x64
Notebook: Sony VAIO VPCCW1S1E | Intel Mobile Core 2 Duo P7450 | 4GB DDR3 1066MHz | GT 230M 512MB | Crucial M4 128GB | Windows 7 Home Premium x64
Netbook: ASUS Eee PC 1008HA | Intel Atom N280 | 2GB DDR2 800MHz | Intel GMA 950 (shared) | Kingston SSDNow V100 64GB | Windows 8 RTM x86
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16.07.2012, 21:31 #11Bender BiegerGast
AW: Gericht erlaubt anonyme WLAN-Hotspots
Geändert von Bender Bieger (16.07.2012 um 21:37 Uhr)
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16.07.2012, 21:49 #12
AW: Gericht erlaubt anonyme WLAN-Hotspots
Indeed.Dieses Urteil unterstreicht die Sinnlosigkeit jeglicher "Vorratsdatenspeicherung" im Sinne der Regierung.
MfG, ThomasUltraMobil: Galaxy Note + HP Pre3 & iPod Touch 4G 32GB
Mobil: 15" MBPr: 2,3GHz QC, 8GB, GT650M und 256GB SSD, OSX 10.7
Desktop: ASUS P8Z77-I Deluxe, Xeon E3-1230V2, HD5870 VaporX, 16GB RAM, Samsung 830 256GB Win7 x64
LAN-Server: intel DQ67EP, Xeon E3-1235, 8GB, 6x 2TB RAID5@9650SE, intel 311 SSD, 120GB Vertex2, ESXi 5.1
Inetserver: intel DG45FC, Q9400s, 4GB, 2x 320GB@2,5", 2GB USB-"SSD", ESXi 4.0, 100/100 Mbit/s
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16.07.2012, 22:37 #13
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16.07.2012, 22:40 #14
AW: Gericht erlaubt anonyme WLAN-Hotspots
Morgen sehe ich schon die nächste Schlagzeile:
"Gema erhebt Anklage gegen Flughäfen in Deutschland!"
"Durch die öfentlichen WLAN Hotspots ist nun ein weiterer Meilenstein ins Rollen geraten. Da die Haftung eines Internetanschlusses noch nicht geändert wurde, muss der Betreiber, in diesen Fällen die Flughäfen, nun mit einer riesigen Klagewelle seitens der Gema rechnen. Ein Sprecher ließ verlauten: "Es kann nicht sein, dass nun mit jedem kleinen Handy am Flughafen die Speicherkarten vollgespielt werden. Die Künstler machen hier unmengen an Verlusten und nagen am Existenzminimum!" Die Flughäfen haben daher erst einmal ihre Hotspots wieder geschlossen. Man würde sich der Frage um die Rechtsgültigkeit und Haftung nun einmal genauer ansehen.
In 2 Jahren dann die nächste Meldung:
"Flughäfen eröffnen Hotspots wieder!"
Wie jetzt nach 2 Jahren festgestellt wurde, war der Aufschrei über die Existenzvernichtung durch Hotspots reine Panikmache. Viele Autoren von Musik und Büchern haben seitdem ihren Unmut über die Einschränkung in Flughäfen zum Ausdruck gebracht. Gestern teilte das Gericht mit, die Gema hätte ihre Klage hinsichtlich der Nutzung zurückgezogen. Damit ist das Thema erst einmal vom Tisch."
Also manchmal glaube ich echt die Welt spinnt. Wie soll man denn auf einem Flughafen jemanden haftbar machen? Und wenn dem so ist, wie kann man dann einzelne Personen ohne wirkliche IT-Erfahrung haftbar machen wenn sie ihr WLAN offen haben? Und ja, es gibt sie immer noch, wenn ich hier nen Scan mache finde ich mindestens 3 offene....
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16.07.2012, 23:52 #15
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17.07.2012, 01:45 #16
AW: Gericht erlaubt anonyme WLAN-Hotspots
verstehe ich das richtig, dass man zwar nicht verpflichtet ist, Protokoll zu führen, wer mein W-Lan nutzt, aber ich trotzdem für alles haftbar ist?
Meine Höllenmaschine: I7 920@4,01Ghz; Asus Rampage II Extrem; 6GB DDR3 1600 von OCZ; GTX 570 2,5 GB von EVGA
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Es gibt kein großes Genie ohne einen Schuß Verrücktheit-!Kein Abschluss 09!-
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17.07.2012, 02:40 #17
AW: Gericht erlaubt anonyme WLAN-Hotspots
als privatperson droht dir eine unterlassungsklage und eine strafe von 100 euro, wenn du keine massnahmen ergriffen hast, deine leitung zu sichern. man erwartet nicht, dass du die verschlüsselungen kennt, aber dass man wenigstens einmal das passwort geändert hat. bei den hot spots wird es komplizierter. die betreiber dürfen einerseits keine daten sammeln, aber auf der anderen seite sind sie natürlich verpflichtet, für eine entsprechende absicherung zu sorgen. so war es zumindest laut dem bgh 2010.
Geändert von speedyjoe (17.07.2012 um 02:42 Uhr)
"Diejenigen, die für ein wenig vorübergehende Sicherheit grundlegende Freiheiten aufgeben, verdienen weder Freiheit noch Sicherheit." (Benjamin Franklin)
"Nichts in dieser Welt ist sicher außer dem Tod und den Steuern." (Benjamin Franklin)
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17.07.2012, 06:27 #18
AW: Gericht erlaubt anonyme WLAN-Hotspots
Für mich ist das ziemlich eindeutig. Firmen und Behörden und öffentliche Orte.
Privatleute müsse zum eigenen Schutz weiter sichern.Die letzte Stimme, die man hört, bevor die Welt explodiert, wird die Stimme eines Experten sein, der sagt: 'Das ist technisch unmöglich!'
Peter Ustinov
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17.07.2012, 08:19 #19Lieutenant
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Wer viel spricht, hat weniger Zeit zum Denken.
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17.07.2012, 14:42 #20
AW: Gericht erlaubt anonyme WLAN-Hotspots
ja, aber wenn es gesichert ist und trotzdem unberechtigte dritte über dein wlan urheberrechtlich geschütztes material runterladen, können sie dich nicht auf vollen schadenersatz anklagen.
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