Hey ho....
Ich habe mal ein bissche gegooglte und mal geschaut wegen Garantie anspruch nach dem ein anderer Kühler verbaut wurde auf einer Grafikkarte....
Hier ging es mir nicht darum, das die Grafikkarte unmittelbar nach dem umbau defekt ist sondern erst nach zb. 3-4 Monaten.... was ja immer wieder vorkommt, auch ohne Kühlerwechsel.
Da bin ich auf einen sehr alten beitrag in Hardwareluxx gestoßen und wollte mal eure Meinung dazu hören, ob das was da steht realistisch ist.
http://www.hardwareluxx.de/community...cht-72680.html
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01.03.2012, 13:47 #1
Grafikkarte defekt, kühlerwechsel trotzdem Garantieanspruch?
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01.03.2012, 13:49 #2Lt. Junior Grade
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AW: Grafikkarte defekt, kühlerwechsel trotzdem Garantieanspruch?
soviel ich weiss, gibt nur XFX weiter Garantie wegen Kühler umbau, der rest sagt pech gehabt kauf ne neue.
Früher kam selten einer auf die Idee deswegen stand es auch nirgends wo, heutzutage steht das überall drin auch in deiner sprache^^Meine Raytracing Maschine
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01.03.2012, 13:50 #3
AW: Grafikkarte defekt, kühlerwechsel trotzdem Garantieanspruch?
Normalerweise muss der hersteller beweisen das die GRAKA durch den Umbau kaputt gegangen ist.
Anrufen und nachfragen, bzw orginalen kühler draufschrauben und einsenden
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01.03.2012, 13:53 #4Captain
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AW: Grafikkarte defekt, kühlerwechsel trotzdem Garantieanspruch?
Meiner Meinung nach Blödsinn. Der Hersteller definiert die Garantiebestimmungen, da es eine freiwillige Leistung von ihm ist.
Nur weil nirgends steht das ein Kühlertausch untersagt ist, bedeutet es nicht das hier trotzdem der Kühler getauscht werden darf. Denn steht irgendwo das der Küher getauscht werden darf?
Eine Grafikkarte ist ein Produkt und wir reden hier von einem entscheidenden Bauteil. Und nur weil ein Kühler für Grafikkarte X geeignet ist, bedeutet es nicht das dieser auch fachmännisch installiert wurde.
Ich baue ja auch nicht den Motor einer Waschmaschine aus und ersetze ihn durch ein ähnliches Modell und poche dann auf Garantie.
Edit: @LadykillerTHG
Dann erweiter ich deinen Horizont. Auch Asus erlaubt den Kühlertausch (inzwischen)
@Trackerus
Warum muss der Hersteller das beweisen? Es ist eine Modifikation des Kühlsystems und meist von Laien durchgeführt.
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01.03.2012, 13:56 #5Lt. Junior Grade
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AW: Grafikkarte defekt, kühlerwechsel trotzdem Garantieanspruch?
gut zu wissen, mir war nur XFX im kopf^^
Naja ich habe ja meine wasserkühler drauf erst mal ruhe^^Meine Raytracing Maschine
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01.03.2012, 13:57 #6Lt. Commander
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AW: Grafikkarte defekt, kühlerwechsel trotzdem Garantieanspruch?
Garantiebedingung liefert der Hersteller.
Wenn ein Kühlertausch darin nicht enthalten ist, oder explizit von der Garantie ausgeschlossen ist, muss er auch dann in Garantieleistung treten.
Deshalb sind die Garantiebedingungen meist auf "Originalzustand" bezogen.Rechner: Q9450@3,2GHZ-Vcore +- 0; GTX460 Sonic Platinum; 2x 2GB DDR2-800 @950 mit 6-6-6-18; Cooled by CNPS9700LED @ 1700U/min, Im LC-Power-Gehäuse. Understatement großgeschrieben
Next Steps: Rechner fürn Kumpel fertig machen, Altes Gehäuse-Projekt für den Rechner reaktivieren
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01.03.2012, 13:58 #7
AW: Grafikkarte defekt, kühlerwechsel trotzdem Garantieanspruch?
Weiss einer was für folgen das hat, wenn man zb jetzt eine defekte Karte hat, dort den Originalkühler wieder drauf macht und einfach einschickt?
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01.03.2012, 14:00 #8Lt. Junior Grade
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AW: Grafikkarte defekt, kühlerwechsel trotzdem Garantieanspruch?
naja wenn die das merken und du etwas falsch beim Umbau gemacht hast kriegst eine Rechnung, für eine ungerechtfertigte Garantieanfrage,passiert aber selten.(leider)
Ich erinnere mich noch ganz genau zu athlon XP zeiten wie sie alle am kamen cpu kaputt will neue, weil sie zu doof zum Kühler montieren waren.
Meine Meinung dazu ist, es wäre beschiss weil du zu faul warst vor dem Kauf die Garantiebestimmungen zu lesen.Geändert von LadykillerTHG (01.03.2012 um 14:03 Uhr)
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01.03.2012, 14:01 #9Captain
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AW: Grafikkarte defekt, kühlerwechsel trotzdem Garantieanspruch?
Genau genommen erschleichst du dir eine Leistung, welche nicht von der Garantie gedeckt ist. Ganz genau wäre es Betrug, da du wissentlich und absichtlich gehandelt hast.
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01.03.2012, 14:02 #10Commander
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AW: Grafikkarte defekt, kühlerwechsel trotzdem Garantieanspruch?
1) Sie tauschen sie umWeiss einer was für folgen das hat, wenn man zb jetzt eine defekte Karte hat, dort den Originalkühler wieder drauf macht und einfach einschickt?
2) Sie kontrollieren es und schreiben es dir, dass du keine Ansprüche hast
3) Punkt 2 + stellen dir in eine Rechnung für die "Kontrolle", weil du sie arglistig täuschen wolltest. Was auch noch andere Folgen haben könnte.
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01.03.2012, 14:11 #11Lieutenant
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AW: Grafikkarte defekt, kühlerwechsel trotzdem Garantieanspruch?
wenn kein siegel verletzt/durchtrennt wurde und die den original kühler wieder ordentlich drauf machst könnte es funktionieren ansonsten muss du darauf hoffen das der hersteller es trozdem macht.
Oder einfach mal anfragen wie es ausschaut weil du den kühler ja schon voher getausch hast und die karte später kaputt gegangen ist..
einfach anfragen/versuchen\m/ Rammstein \m/
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01.03.2012, 14:17 #12
AW: Grafikkarte defekt, kühlerwechsel trotzdem Garantieanspruch?
Mir war das neu das XFX das auch macht. Deshalb habe ich mal im Netz geschaut und habe folgendes gefunden:
QuelleEin Kühlertausch ist hingegen weiterhin als Teil der Garantie erlaubt - das allerdings nur in Nordamerika.
Somit ist mir aktuell nur EVGA bekannt.anidées AI-6B | i5-2500K | 8 GB RAM | HD 7850 | be Quiet E9 400W | 24" | Win 7 64-bit
Das Powertarget bei GPUs ist wie der Führerschein mit 17, ständig hockt einer daneben und schaut, dass man nicht zu viel Gas gibt. d
[FAQ] Der ideale PC // Welches Netzteil? // CPU- oder GPU-Limit? // Es heißt "die" CPU! // Es heißt "Standard"!
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01.03.2012, 14:19 #13
AW: Grafikkarte defekt, kühlerwechsel trotzdem Garantieanspruch?
Moinsen hier das steht bei Sapphire und Punkt 2 ist der wichtige für dich. wenn ich das so verstehe erlischt erst die Gewährleistung beim Kühler tausch wenn der defekt durch die zb. durch demontage des Orgi. Kühlers herbeigeführt wird. Zurückbauen und hoffen.
Gewährleistung
SAPPHIRE bietet auf alle Produkte eine 2 jährige Gewährleistung ab dem Kaufdatum. Bitte wenden Sie sich im Gewährleistungsfall an Ihren Händler oder Distributor. Voraussetzung hierfür ist das Vorhandensein einer Original-Rechnung.
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■Produkte, die aufgrund unsachgemäßer Benutzung nicht mehr funktionstüchtig sind.
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■Produkte, bei denen die Seriennummer auf dem Produkt nicht mit der auf der Original-Rechnung übereinstimmt.
■Produkte, die nicht von einem offiziellen Distributor oder Händler bezogen worden sind.
2.Diverse Produktteile, insbesondere die GPUs, sind stark hitzeempfindlich und werden daher von Kühlkörpern oder Ventilatoren gekühlt. Wird das Produkt auseinandergebaut oder eine solche Kühlvorrichtung entfernt oder verändert und führt dieser Umstand zu Beschädigungen seitens der GPU oder anderer Teile, so ist die Reparatur von der Gewährleistung ausgeschlossen und die Kosten dafür sind vom Benutzer zu tragen.
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01.03.2012, 14:23 #14Lt. Junior Grade
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AW: Grafikkarte defekt, kühlerwechsel trotzdem Garantieanspruch?
naja er hat einen Wasserkühler drauf gehauen ist die frage kühlt der auch wirklich alles mit?
Wenn der Kühler nicht alles mit kühlt wird es teuer.Meine Raytracing Maschine
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