1. #1
    Lt. Commander
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    Grafikkarte defekt, kühlerwechsel trotzdem Garantieanspruch?

    Hey ho....

    Ich habe mal ein bissche gegooglte und mal geschaut wegen Garantie anspruch nach dem ein anderer Kühler verbaut wurde auf einer Grafikkarte....

    Hier ging es mir nicht darum, das die Grafikkarte unmittelbar nach dem umbau defekt ist sondern erst nach zb. 3-4 Monaten.... was ja immer wieder vorkommt, auch ohne Kühlerwechsel.

    Da bin ich auf einen sehr alten beitrag in Hardwareluxx gestoßen und wollte mal eure Meinung dazu hören, ob das was da steht realistisch ist.

    http://www.hardwareluxx.de/community...cht-72680.html
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  3. #2
    Lt. Junior Grade
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    AW: Grafikkarte defekt, kühlerwechsel trotzdem Garantieanspruch?

    soviel ich weiss, gibt nur XFX weiter Garantie wegen Kühler umbau, der rest sagt pech gehabt kauf ne neue.

    Früher kam selten einer auf die Idee deswegen stand es auch nirgends wo, heutzutage steht das überall drin auch in deiner sprache^^
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  4. #3
    Lieutenant
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    AW: Grafikkarte defekt, kühlerwechsel trotzdem Garantieanspruch?

    Normalerweise muss der hersteller beweisen das die GRAKA durch den Umbau kaputt gegangen ist.
    Anrufen und nachfragen, bzw orginalen kühler draufschrauben und einsenden

  5. #4
    Captain
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    AW: Grafikkarte defekt, kühlerwechsel trotzdem Garantieanspruch?

    Meiner Meinung nach Blödsinn. Der Hersteller definiert die Garantiebestimmungen, da es eine freiwillige Leistung von ihm ist.

    Nur weil nirgends steht das ein Kühlertausch untersagt ist, bedeutet es nicht das hier trotzdem der Kühler getauscht werden darf. Denn steht irgendwo das der Küher getauscht werden darf?
    Eine Grafikkarte ist ein Produkt und wir reden hier von einem entscheidenden Bauteil. Und nur weil ein Kühler für Grafikkarte X geeignet ist, bedeutet es nicht das dieser auch fachmännisch installiert wurde.

    Ich baue ja auch nicht den Motor einer Waschmaschine aus und ersetze ihn durch ein ähnliches Modell und poche dann auf Garantie.

    Edit: @LadykillerTHG
    Dann erweiter ich deinen Horizont. Auch Asus erlaubt den Kühlertausch (inzwischen)

    @Trackerus

    Warum muss der Hersteller das beweisen? Es ist eine Modifikation des Kühlsystems und meist von Laien durchgeführt.

  6. #5
    Lt. Junior Grade
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    AW: Grafikkarte defekt, kühlerwechsel trotzdem Garantieanspruch?

    gut zu wissen, mir war nur XFX im kopf^^
    Naja ich habe ja meine wasserkühler drauf erst mal ruhe^^
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  7. #6
    Lt. Commander
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    AW: Grafikkarte defekt, kühlerwechsel trotzdem Garantieanspruch?

    Garantiebedingung liefert der Hersteller.
    Wenn ein Kühlertausch darin nicht enthalten ist, oder explizit von der Garantie ausgeschlossen ist, muss er auch dann in Garantieleistung treten.
    Deshalb sind die Garantiebedingungen meist auf "Originalzustand" bezogen.
    Rechner: Q9450@3,2GHZ-Vcore +- 0; GTX460 Sonic Platinum; 2x 2GB DDR2-800 @950 mit 6-6-6-18; Cooled by CNPS9700LED @ 1700U/min, Im LC-Power-Gehäuse. Understatement großgeschrieben
    Next Steps: Rechner fürn Kumpel fertig machen, Altes Gehäuse-Projekt für den Rechner reaktivieren

  8. #7
    Lt. Commander
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    AW: Grafikkarte defekt, kühlerwechsel trotzdem Garantieanspruch?

    Weiss einer was für folgen das hat, wenn man zb jetzt eine defekte Karte hat, dort den Originalkühler wieder drauf macht und einfach einschickt?
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  9. #8
    Lt. Junior Grade
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    AW: Grafikkarte defekt, kühlerwechsel trotzdem Garantieanspruch?

    naja wenn die das merken und du etwas falsch beim Umbau gemacht hast kriegst eine Rechnung, für eine ungerechtfertigte Garantieanfrage,passiert aber selten.(leider)

    Ich erinnere mich noch ganz genau zu athlon XP zeiten wie sie alle am kamen cpu kaputt will neue, weil sie zu doof zum Kühler montieren waren.

    Meine Meinung dazu ist, es wäre beschiss weil du zu faul warst vor dem Kauf die Garantiebestimmungen zu lesen.
    Geändert von LadykillerTHG (01.03.2012 um 14:03 Uhr)
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  10. #9
    Captain
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    AW: Grafikkarte defekt, kühlerwechsel trotzdem Garantieanspruch?

    Genau genommen erschleichst du dir eine Leistung, welche nicht von der Garantie gedeckt ist. Ganz genau wäre es Betrug, da du wissentlich und absichtlich gehandelt hast.

  11. #10
    Commander
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    AW: Grafikkarte defekt, kühlerwechsel trotzdem Garantieanspruch?

    Weiss einer was für folgen das hat, wenn man zb jetzt eine defekte Karte hat, dort den Originalkühler wieder drauf macht und einfach einschickt?
    1) Sie tauschen sie um
    2) Sie kontrollieren es und schreiben es dir, dass du keine Ansprüche hast
    3) Punkt 2 + stellen dir in eine Rechnung für die "Kontrolle", weil du sie arglistig täuschen wolltest. Was auch noch andere Folgen haben könnte.

  12. #11
    Lieutenant
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    AW: Grafikkarte defekt, kühlerwechsel trotzdem Garantieanspruch?

    wenn kein siegel verletzt/durchtrennt wurde und die den original kühler wieder ordentlich drauf machst könnte es funktionieren ansonsten muss du darauf hoffen das der hersteller es trozdem macht.
    Oder einfach mal anfragen wie es ausschaut weil du den kühler ja schon voher getausch hast und die karte später kaputt gegangen ist..
    einfach anfragen/versuchen
    \m/ Rammstein \m/

  13. #12
    Admiral
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    Arrow AW: Grafikkarte defekt, kühlerwechsel trotzdem Garantieanspruch?

    Zitat Zitat von LadykillerTHG Beitrag anzeigen
    soviel ich weiss, gibt nur XFX weiter Garantie wegen Kühler umbau, der rest sagt pech gehabt kauf ne neue.
    Mir war das neu das XFX das auch macht. Deshalb habe ich mal im Netz geschaut und habe folgendes gefunden:
    Ein Kühlertausch ist hingegen weiterhin als Teil der Garantie erlaubt - das allerdings nur in Nordamerika.
    Quelle

    Somit ist mir aktuell nur EVGA bekannt.
    anidées AI-6B | i5-2500K | 8 GB RAM | HD 7850 | be Quiet E9 400W | 24" | Win 7 64-bit
    Das Powertarget bei GPUs ist wie der Führerschein mit 17, ständig hockt einer daneben und schaut, dass man nicht zu viel Gas gibt.
    d
    [FAQ] Der ideale PC // Welches Netzteil? // CPU- oder GPU-Limit? // Es heißt "die" CPU! // Es heißt "Standard"!

  14. #13
    Ensign
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    AW: Grafikkarte defekt, kühlerwechsel trotzdem Garantieanspruch?

    Moinsen hier das steht bei Sapphire und Punkt 2 ist der wichtige für dich. wenn ich das so verstehe erlischt erst die Gewährleistung beim Kühler tausch wenn der defekt durch die zb. durch demontage des Orgi. Kühlers herbeigeführt wird. Zurückbauen und hoffen.

    Gewährleistung

    SAPPHIRE bietet auf alle Produkte eine 2 jährige Gewährleistung ab dem Kaufdatum. Bitte wenden Sie sich im Gewährleistungsfall an Ihren Händler oder Distributor. Voraussetzung hierfür ist das Vorhandensein einer Original-Rechnung.

    1.Folgende Fälle sind von der Gewährleistung ausgeschlossen:
    ■Produkte, die vom Kunden mechanisch beschädigt oder physikalisch verändert worden sind.
    ■Produkte, die aufgrund unsachgemäßer Benutzung nicht mehr funktionstüchtig sind.
    ■Produkte, die nicht als SAPPHIRE Produkt identifiziert werden können.
    ■Produkte, bei denen die Seriennummer auf dem Produkt nicht mit der auf der Original-Rechnung übereinstimmt.
    ■Produkte, die nicht von einem offiziellen Distributor oder Händler bezogen worden sind.
    2.Diverse Produktteile, insbesondere die GPUs, sind stark hitzeempfindlich und werden daher von Kühlkörpern oder Ventilatoren gekühlt. Wird das Produkt auseinandergebaut oder eine solche Kühlvorrichtung entfernt oder verändert und führt dieser Umstand zu Beschädigungen seitens der GPU oder anderer Teile, so ist die Reparatur von der Gewährleistung ausgeschlossen und die Kosten dafür sind vom Benutzer zu tragen.

    3.Zurzeit bietet SAPPHIRE keine Erweiterungen der Gewährleistung an. Kontaktieren Sie bitte Ihrem Händler oder Distributor für eine mögliche Erweiterung der Garantie- oder Gewährleistung. Vom Händler oder Distributor angebotene erweiterte Gewährleistung ist von SAPPHRE unabhängig.

    4.Ein Austausch im Rahmen der Gewährleistung schließt neue, überarbeitete oder überholte Produkte bzw. Teile mit ein.

    5.Auf reparierte, ersetzte oder ausgetauschte Produkte gilt die Gewährleistungsdauer des mit Rechnung belegten ursprünglichen Produkts.

    6.SAPPHIRE behält sich das Recht vor, die Abwicklung der Gewährleistung ohne vorherige Ankündigung zu ändern.

    Bitte beachten Sie: Die allgemeinen Produkt-Spezifikationen können sich mit der Zeit ändern. Die Gewährleistung kann sich von Land oder Region unterscheiden.
    Daher gelten die Gewährleistungsstatuten von dem Land/Region, wo das Produkt gekauft wurde. Für jede länderübergreifende Versendung oder für Versendungen außerhalb der normalen Gewährleistung fällt eine Gebühr an, die die Lieferkosten von und nach Hong-Kong deckt.

  15. #14
    Lt. Junior Grade
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    AW: Grafikkarte defekt, kühlerwechsel trotzdem Garantieanspruch?

    naja er hat einen Wasserkühler drauf gehauen ist die frage kühlt der auch wirklich alles mit?
    Wenn der Kühler nicht alles mit kühlt wird es teuer.
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