14 Tage Rückgaberecht bei Selbstabholung?

marantz

Lieutenant
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Apr. 2007
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819
Hi,

würde gern von euch wissen, wie es sich verhält, wenn ich in einem Internetshop in meiner Nähe was bestelle und es persönlich abhole. Hab ich da genauso 14 Tage Rückgaberecht wie wenn ich mir einen Artikel zuschicken lasse?

In AGBs konnte ich dazu bisher nie etwas ausfindig machen und auch die suche hat mir nicht helfen können ...


Gruß marantz
 
AW: 14 Rückgaberecht bei Selbstabholung?

Nö, wieso auch?

Wenn ich bei k&m was kaufe habe ich auch kein 14-tägiges Rückgaberecht.

Wenn du ungeöffnete Sachen zurückbringst macht kein Händler groß Probleme. ;)
 
AW: 14 Rückgaberecht bei Selbstabholung?

du müsstest weiterhin 14 tage rückgaberecht haben, da du dir ja den artikel im internet bestellt hast, nur holste den eben ab das dürfte nichts ändern
 
AW: 14 Rückgaberecht bei Selbstabholung?

Hingehen und Fragen. -- Wär das nicht's.? :stacheln:


Wenn es nicht auf dem "täglichen" Wege liegt, und dir die Hotline dafür zu teuer ist,
kannst du in sehr vielen Fällen per eMail nachfragen.
Die Firma wird dir dann erklären, was sie will.

Bietet die Firma Internetbestellung und Abholung der Ware überhaupt an.?






Persönlich sehe ich keinen rechtlichen Anspruch auf die Rückgabe der Ware gemäß Fernabgabengesetz,
auch wenn du die Ware im Internet bestellt hast.!

Da du die Ware vor Ort abholst, kannst du genau zu diesem Zeitpunkt die Ware in Augenschein nehmen.
Gefällt sie dir nicht, dann kannst du den Kauf jetzt rückgängig machen.
Nimmst du sie mit nach Hause, ist es aus.

Da du genau das (vorher in Augenschein nehmen) per Versand nicht kannst,
hat der Gesetztgeber ja diese Regelung getroffen.





Gruß
eklipse
 
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AW: 14 Rückgaberecht bei Selbstabholung?

Ich würd sagen ganz normal gem. § 312d u. 355 BGB 14 tägiges Widerrufsrecht bei Fernabsatzvertrag (Fristbeginn ab Widerrufsbelehrung gem. § 312c BGB)

Von Erlöschen dieses Rechts beim Selbstabholen seh ich da nix. Bloß bei entsiegelter Software und so erlischt es.

Also imo geht das abholen, anschauen, und wenn du Bock hast einfach fristgerecht (Rücksendung Ware, Widerrufsschreiben) widerrufen und dann hat sichs.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: 14 Rückgaberecht bei Selbstabholung?

If picks up something you yourself you return-properly have the same of course as if you order something. A fourteen return-properly meets long is legally stipulated. It always return-properly exists one no matter whether you pick up the matters in your shop, or whether you let her/it/them delivered you.

oder auf Deutsch:
Wenn du selber etwas abholst hast du natürlich das selbe rückgaberecht als wenn du etwas bestellst. Ein 14 tägiges rückgaberecht ist gesetzlich vorgeschrieben. Es besteht immer ein rückgaberecht, egal ob du die sachen in deinem shop abholst, oder ob du sie dir liefern lässt.

Übersetzungsquelle: Power Translator 10
 
AW: 14 Rückgaberecht bei Selbstabholung?

@Platinumus
Haben Sie dir auch irgend ne Grundlage dafür genannt?
Würd mich jetzt nicht unbedingt drauf verlassen was der erstbeste Mitarbeiter bei Atelco dazu sagt.
 
AW: 14 Rückgaberecht bei Selbstabholung?

eklipse schrieb:
Bietet die Firma Internetbestellung und Abholung der Ware überhaupt an.?

ja tut er und wenn man zuvor im I-net bestellt gelten z.B. auch die I-net-Preise ... also 5min zuvor im I-net bestellt kostet kA die Festplatte 10€ weniger als eben der Ladenpreis ist.

die Gesetzesgrundlage jetzt mal in meiner Interpretation:
Über das Internet schließt man bereits einen gültigen Kaufvertrag ab(aus der Sicht des Käufers) und hat demnach quasi nicht wirklich die Chance(i.d.Praxis dann wohl doch) sich die Ware im Laden nochmal anzugucken.
Na ich denke mal man hat das 14 Tage Rückgaberecht, die vermutung hatte ich zuvor schon und wird hier überwiegend ja bestätigt. Aber fragen werd ich trotzdem, zur Sicherheit.

marantz
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: 14 Rückgaberecht bei Selbstabholung?

Die Sache ist aber das du mit deiner Bestellung noch keinen gültigen Kaufvertrag schließt...der kommt erst mit dem verschicken der Ware bzw der Übergabe im Laden zustande.
 
AW: 14 Rückgaberecht bei Selbstabholung?

:streiten:


Die 14-tägige Frist halte ich hier für nicht zutreffend.

Denn dort heißt es...
"...unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln... "
{Quelle}




Die Lieferung der Ware ist Teil eines Vertrages.
Dieser Teil des Vertrages geschieht aber, beim Abholen der Ware im Laden, nicht mehr unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln.
Vorallem dann, wenn er es selber abholt, und nicht durch einen Boten abholen läßt.


In den Rechtsprechungsübersichten zum §312b BGB habe ich folgendes gefunden...
( BGH, Urteil vom 21. 10. 2004 - III ZR 380/ 03 )
"...jedoch über den Vertragsinhalt und insbesondere über die Beschaffenheit der Vertragsleistung des Unternehmers keine näheren Auskünfte geben kann und soll, steht dies der Annahme eines Fernabsatzvertrages nicht entgegen..."
{Quelle}


Und jetzt interpretiere ich das um...
Wenn er es selber abholt, kann er aber Auskünfte geben (Er ist persönlich vor Ort).
Damit steht dies im Widerspruch zu "ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikation"

Somit ergibt sich für mich:
-> kein Rücktritt gemäß §312b BGB.






(0.02$)
Gruß
eklipse
 
AW: 14 Rückgaberecht bei Selbstabholung?

Wie wurde denn bezahlt? Im eschäft oder vorher?
Aber ich würde saen, dass ebenso ein Rückgaberecht gibt, da es online zu einem ültien Kaufvertrag gekommen ist.

Ja aber Fernkommunikation zum Zwecke des Kaufs.
Und er konnte das Produkt nicht VOR dem kauf beutachten.
 
AW: 14 Rückgaberecht bei Selbstabholung?

Wie oben schon gesagt...es ist durch die Bestellung noch nicht zu einem gültigen Kaufvertrag gekommen! Man hat lediglich dem Händler ein Angebot gemacht, ihm eine Ware zu einem bestimmten Preis abzunehmen. Der Vertrag kommt in aller Regel erst dann zustande wenn die Ware verschickt wird und dies Bestätigt wird...auch eine automatische Auftragsbestätigung ist noch kein Kaufvertrag sondern besagt lediglich das der Händler dein Angebot erhalten hat.

Des weiteren stimme ich "eklipse" zu was die Interpretation des § angeht...
 
AW: 14 Rückgaberecht bei Selbstabholung?

@eklipse
Aus Deiner ersten Quelle (ausschließliche Verwendung von Fernkommunikationsmitteln) geht hervor, dass sich das auf den Vertragsabschluss bezieht. Der ergibt sich aus Bestellung und Bestellannahme (z. B. durch eine Auftragsbestätigung). Die weitere Abwicklung (Lieferung bzw. Abholung und Bezahlung) ist zwar Gegenstand des Vertragsabschlusses, aber in diesem Zusammenhang nicht relevant.
 
Zuletzt bearbeitet:
AW: 14 Rückgaberecht bei Selbstabholung?

Wieso soll es dnn nicht zu einem Kaufvertra ekommen sein?

Der Kaufvertrag besteht nach deutschem Schuldrecht aus zwei übereinstimmenden Willenserklärungen (Angebot und Annahme), durch welche sich der Verkäufer zur Übereignung und Übergabe der Kaufsache und der Käufer zur Bezahlung des Kaufpreises (auch Kaufsumme genannt) und zur Abnahme der Kaufsache verpflichtet
 
AW: 14 Rückgaberecht bei Selbstabholung?

@keshkau
Ein bisschen verunsichert hast du mich jetzt schon.
:)


Aber ganz überzeugt hast du mich noch nicht.

Ich bleibe (vorläufig) dabei:
Durch die persönliche Abholung der Ware vor Ort (im Shop), verläßt er den Pfad der Fernabgabe.
Weshalb er sich nicht mehr darauf berufen kann.



Das Gesetz soll den Verbrauchern die Möglichkeit geben, die Ware in Augenschein zu nehmen, bevor sie sie endgültig kaufen.
Er kann die Ware, wenn er sie selber im Geschäft abholt, aber in Augenschein nehmen.
Damit ist dem Gesetz genüge getan.

Ich bin z.Z. nicht überzeugt davon,
daß deine Ansicht beim BGH so ohne weiteres durchgehen würden.




Edit - PS: Streiterei hin oder her...
Am Einfachsten ist, er fragt vorher nach. Gefällt ihm die Auskunft nicht, läßt er sich die Ware einfach schicken.
Der finanzielle Aufwand (Versand) ist gering, und es besteht Rechtssicherheit.


(0.02$)
Gruß
eklipse
 
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AW: 14 Rückgaberecht bei Selbstabholung?

aber es kommt ein Kauf zustande und zwar BEVOR er das Produkt begutachten konnte.
 
AW: 14 Rückgaberecht bei Selbstabholung?

Er kann aber im Laden (vor Ort) die Ware prüfen, und sagen: "ich trete zurück".

Er hat die Möglichkeit.!
Bei "reinem" Versand hat er diese nicht.!
Deshalb auch die Rückgabemöglichkeit innerhalb der Frist.



Verstehst du meinen Ansatz.?

Es geht um die Möglichkeit der Prüfung.!
Diese soll dem Kunden ermöglicht werden.






Aber wie schon (oben im Edit) gesagt:
Am Einfachsten ist, er fragt vorher nach. Gefällt ihm die Auskunft nicht, läßt er sich die Ware einfach schicken.
Der finanzielle Aufwand (Versand) ist gering, und es besteht Rechtssicherheit.


Gruß
eklipse
 
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