14 Tage Rückgaberecht bei Online-Bestellung (MediaMarkt, Saturn, etc)

dome_2395 schrieb:
Die 14 Tage gelten übrigens ab dem Tag, an dem das Gekaufte in deinen Händen liegt.

Gilt das Gekaufte als "in meinen Händen", wenn es in einer DHL Packstation abgelegt wurde? Oder wenn es freitags beim Nachbarn abgegeben wurde und ich es erst Sonntag Abend dort abhole bzw. abholen kann (weil verreist)?
 
porenbeton schrieb:
Gilt das Gekaufte als "in meinen Händen", wenn es in einer DHL Packstation abgelegt wurde?

Nein, es zählt wenn du es raus nimmst, da das ja im System von DHL gespeichert wird.
 
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dome_2395 schrieb:
Nein, es zählt wenn du es raus nimmst, da das ja im System von DHL gespeichert wird.
Wär ich mir nicht sicher, immerhin hast Du es dir ja willentlich an eine Packstation liefern lassen. Warum sollte es Problem des Händlers sein, wenn Du es dir dann nicht abholst? Kenne aber auch die Regeln nicht bei der Packstation.
 
Solange das Paket in der Packstation liegt, gilt es noch nicht als endgültig zugestellt.
Ist ähnlich, wie wenn der Postbote dich nicht antrifft und es am nächsten Tag nochmal probiert. Oder wenn es dann halt in einer Filiale liegt.
Und für den Händler ist das ja auch vollkommen Schnurz, wann die 14 Tage genau beginnen.
 
dome_2395 schrieb:
Solange das Paket in der Packstation liegt, gilt es noch nicht als endgültig zugestellt.
Ist ähnlich, wie wenn der Postbote dich nicht antrifft und es am nächsten Tag nochmal probiert. Oder wenn es dann halt in einer Filiale liegt.
Und für den Händler ist das ja auch vollkommen Schnurz, wann die 14 Tage genau beginnen.
Ne ist es nicht und ich denke auch nicht, dass Du recht hast. Du hast mit DHL ja eine Vereinbarung getroffen an die Packstation zuzustellen und die wurde erfüllt. Denke daher es ist eher Kulanz wenn das anders gehandelt wird.
Ergänzung ()

Hab dazu mal eine google-Suche bemüht und es scheint dazu noch keine Urteile zu geben, d.h. es ist letztlich unklar und man kann nicht behaupten es sei definitiv so oder so.
 
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wie ist das überhaupt bei gewährleistung wenn z. b. ein kopfhörer gebrochen ist ? muss saturn das gewährleisten dass das material ordentlich hält ?
 
capitalguy schrieb:
wie ist das überhaupt bei gewährleistung wenn z. b. ein kopfhörer gebrochen ist ? [...]
capitalguy schrieb:
nee, regen. as simple as that.
Wie können Kopfhörer bei Regen "brechen"? Ist der Regen Hulk Hogan, der beim Aufprall auf Gegenständen diese, wie ein T-Shirt, zerreißt?
 
vielleicht waren die Kopfhörer aus Toilettenpapier?

Recycling ist ja gerade "in"^^
 
Ich habe beim Kauf meines Smartphones an der Kasse beim Mediamarkt gefragt, ob ich es bei Nichtgefallen zurückgeben kann. Es wurde mit vom Abteilungsleiter versichert, nur, wenn die Verpackung unversehrt ist. Ich habe es dann einen Tag später mit unversehrter Packung zurückgegeben und bei Amazon bestellt.

Tom
 
Und der Vorteil aus der Aktion? Hast Du Dir was anderes bei Amazon dann gekauft?
 
Nein, aber wenn es mir nicht gefallen hätte, wäre der Umtausch möglich gewesen, reine Vorsichtsmaßnahme.

:D
 
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