Gewährleistung - Teilerstattung des Kaufpreises

hallo7 schrieb:
Nein wäre es nicht. Das Gewährleistungsrecht ist da recht eindeutig. Es darf innerhalb von 2 Jahren zu keinem Mangel kommen. Kommt es dennoch zu einen hat man Anspruch auf ein mangelfreies Gerät.

Das ist schlicht falsch. Ich habe Anspruch auf eine mangelfreie Sache bei Gefahrübergang.
 
FidelZastro schrieb:
Das ist schlicht falsch. Ich habe Anspruch auf eine mangelfreie Sache bei Gefahrübergang.

Wenn der Grund des Mangels bei Gefahrenübergang schon bestanden hat natürlich ;)

Ich nehm alles zurück und behaupte das Gegenteil.
 
Zuletzt bearbeitet:
Kurzes Update:
Habe bis heute nichts vom Händler gehört aber mittlerweile wie schon geschrieben den kompletten Betrag erstattet bekommen.
Daher scheint zu mindestens etwas an der Sache dran zu sein, sonst hätte der Händler das wohl nicht auf Anhieb so gemacht.
Eine kurze Erklärung hätte mich zwar interessiert aber kann nicht meckern mit der vollen Kaufbetrag Erstattung.

Danke für die Diskussion, hat mich bestärkt den Händler mal anzuschreiben ;)
 
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