ACTA-Fehler im Freihandelsabkommen von EU und USA

Andreas Frischholz
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Nun hat auch das EU-Parlament den Verhandlungen über das Freihandelsabkommen zwischen Europa und den USA zugestimmt. Dass die Gespräche hinter verschlossenen Türen stattfinden sollen und einen „starken Schutz der Rechte des geistigen Eigentums beinhalten“, lässt Netzaktivisten eine Neuauflage von ACTA befürchten.

Mit dem geplanten TTIP-Abkommen („Transatlantic Trade and Investment Partnership“) zwischen der EU und den USA soll die größte Freihandelszone der Welt geschaffen werden, von der sich die europäischen Befürworter um den EU-Handelskommissar Karel de Gucht ein Wirtschaftswachstum um 0,5 Prozent erhoffen. Bis dahin wird es aber noch einige Jahre dauern, doch immerhin hat die EU-Kommission vom EU-Parlament nun mit breiter Mehrheit das Mandat für die Verhandlungen erhalten – das letzte Wort haben aber die Mitgliedsstaaten, die am 14. Juni über das Verhandlungsmandat entscheiden. Allerdings geben die Abstimmungen im EU-Parlament bereits Hinweise, mit welchem Ablauf bei den Verhandlungen zu rechnen ist.

So stimmte eine deutliche Mehrheit der Abgeordneten dafür, ein einheitliches Vorgehen beim Schutz von „geistigem Eigentum“ in die Gespräche mit den USA aufzunehmen. Davor hatten Netzaktivisten gewarnt. Die Einschränkungen der (digitalen) Grundrechte, begründet mit der verschärften Verfolgung von Urheberrechtsverstößen, hätten bereits ACTA zum Scheitern verurteilt. Deswegen hätte man das Thema von den offiziellen Gesprächen ausklammern und separat verhandeln sollen, sagt etwa der unabhängige EU-Abgeordnete Martin Ehrenhauser. Er kritisiert: „Nur ein Jahr nach der Ablehnung von ACTA wird nun erneut versucht, veraltetes Urheberrecht durch internationale Verträge zu zementieren“.

Umstritten war zudem die Frage nach der Transparenz. Letztlich stimmte das EU-Parlament der üblichen Geheimhaltung bei Verhandlungen über Abkommen zu, nachdem sich insbesondere die konservative EVP-Fraktion dafür stark gemacht hat, berichtet heise online. Demnach wird nur der zuständige Ausschuss des Parlaments von der verhandelnden EU-Kommission in Kenntnis gesetzt, die Öffentlichkeit ist derweil auf Aussagen der Verhandlungsführer oder auf durchgesickerte Dokumente angewiesen. Der Grünen-Abgeordnete Jan Philipp Albrecht, bekannt als Berichterstatter des EU-Parlaments bei der Datenschutzreform, bezeichnet das Vorgehen als undemokratisch. Vor allem wegen der Dimension des Abkommens, das auch „nichttarifäre Handelshemmnisse“ umfasst. Das erlaubt den Verhandlungsführern, praktisch jegliche gesetzliche Regelung zum Inhalt der Verhandlungen zu machen, erklärt Albrecht. So etwa auch der Datenschutz, bei dem die Vorstellungen zwischen EU und den USA weit auseinander klaffen.

Das EU-Parlament hat aus dem Fiasko um ACTA nichts gelernt“, schimpft Ehrenhauser. Ähnlich kopfschüttelnd reagiert der Österreichische Sozialdemokrat und EU-Abgeordnete Josef Weidenholzer, lediglich Wirtschaftsvertreter aus der „Industry Advisory Committee“ könnten in die Vertragsentwürfe einblicken und dazu Stellung nehmen, während das EU-Parlament und Vertreter der Zivilgesellschaft außen vor bleiben. „Ohne Transparenz droht ein zweites ACTA. ACTA ist ja unter anderem deshalb „gestorben“, weil keine Zustimmung und Akzeptanz in der Öffentlichkeit, und darum auch nicht im Parlament erzielt werden konnte“, so Weidenholzer.

Diesen Eindruck will die EU-Kommission auf alle Fälle vermeiden. Bei einem Treffen mit der „Zivilgesellschaft“ bemühten sich die Vertreter der Kommission, die argwöhnischen Bürgerrechtler zu beruhigen. Diese erkennen den Willen auch an, berichtet Netzpolitik.org. Allerdings geben die wachsweichen Phrasen der EU-Kommission nur wenig Aufschluss, wie die Verhandlungen dann in der Praxis ablaufen werden.

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