Apple scheitert mit Verkaufsverbot für Samsung-Geräte

Przemyslaw Szymanski
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Nachdem Apple die vergangenen Monate im Patentstreit mit Samsung wiederholt für sich entscheiden konnte, muss der Konzern nun eine Niederlage hinnehmen: Die Bezirksrichterin Lucy Koh wies am Donnerstag Apples Antrag auf ein dauerhaftes Verkaufsverbot bestimmter Smartphones und Tablets von Samsung zurück.

Das US-Unternehmen hatte vergeblich argumentiert, dass Apple-Patente maßgeblich für den Verkaufserfolg der Smartphones verantwortlich seien. Der Urteilsbegründung zufolge konnte Apple somit „nicht nachweisen, dass es zu der beantragten Verfügung berechtigt ist“. Apple wirft Samsung in dem Verfahren vor, das Design des iPhones und des iPads kopiert zu haben. Außerdem beschuldigte Apple Samsung, die Benutzeroberfläche von iOS nachempfunden zu haben, unter anderem das Aussehen der Icons sowie zahlreiche optische Effekte.

Die Samsung-Geräte im Mittelpunkt dieses Rechtsstreits werden zwar nicht mehr verkauft, doch Apple wollte die Südkoreaner mit der Klage nach eigenen Angaben von Nachahmungen weiterer Apple-Modelle abbringen. Samsung argumentierte hingegen damit, dass das von Apple beantragte und nun vorerst abgewiesene Verkaufsverbot die „Beziehungen zu Einzelhändlern und Großhändlern“ des Unternehmens stören würde.

Abseits dessen musste jedoch auch Samsung einen Dämpfer hinnehmen: Die Bezirksrichterin hat den im November des vergangenen Jahres von einer Jury angesetzten zusätzlichen Schadenersatz in Höhe von 290 Millionen US-Dollar bestätigt. Samsung hatte zuvor die Rechnung aufgestellt, dass Apple nur 52 Millionen US-Dollar zusätzlich zu den bereits feststehenden 639 Millionen US-Dollar zustehen. Demnach würden Apple – sofern das nun ergangene Urteil rechtskräftig wird – insgesamt rund 930 Millionen US-Dollar erhalten.

Samsung hat laut Foss Patents allerdings bereits Berufung gegen diese Entscheidung eingelegt. Florian Müller, der Betreiber des Blogs, geht darüber hinaus davon aus, dass auch Apple gegen das Urteil vorgehen wird und den damit abgewiesenen Antrag auf ein dauerhaftes Verkaufsverbot bestimmter Smartphones und Tablets von Samsung zukünftig weiter verfolgt.

Dieses Urteil ist nur eines von vielen: Denn die aktuelle Entscheidung betrifft nur den ersten Prozess von Apple gegen Samsung, der an dem Bezirksgericht in Kalifornien verhandelt wurde. Eine zweite Verhandlung ist ebenfalls für diesen Monat anberaumt, nachdem die von Koh im Januar dieses Jahres angeordnete Schlichtung unter Beteiligung der CEOs beider Unternehmen offenbar gescheitert ist.

In diesem Verfahren geht es allerdings um eine andere Reihe von Apple-Patenten, die in jüngeren Samsung-Produkten – wie beispielsweise dem Galaxy S III – Verwendung finden. Aus diesem Grund erwarten Branchenexperten eine möglicherweise noch deutlich höhere Schadensersatzzahlung, falls das Gericht eine Patentverletzung durch Samsung feststellen würde.

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