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NewsMusikindustrie scheitert im Kampf gegen Privatkopie
In einer heute veröffentlichten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes wurde eine bereits 2008 eingereichte Beschwerde der Musikindustrie abgelehnt. Die Verfassungsbeschwerde, die unter anderem von den deutschen Niederlassungen von Sony, Warner, EMI und Universal eingereicht wurde, richtete sich gegen die Zulässigkeit von Privatkopien.
Wenn ich eine CD kopiere dann mait dem Hintergund sie auf meinem Mp3-Player hoeren zu koennen. Waere ja schoen bloed wenn ich eine teuer gekaufte CD nochmals als Mp3 kaufen muesste um diese dann auf dem player hoeren zu koennen.
Die beschweren sich immer über Umsatzrückgang? In zahlreichen News habe ich gelesen das der Musikumsatz seit Jahren schon wieder am Steigen ist besonders im Mp3 download.
Was denn nun?
Wegen Unzulässigkeit (Fristversäumnis) abgelehnt. Bitter für Prof. Dr. Fritz Ossenbühl, der da mit seinem Namen als Bevollmächtigter herhalten musste. Und der Mann war bis 1999 in Bonn Direktor für Staatsrecht am Ö-Rechts-Institut.
Wenn ich in der Prüfung Fristen übersehe bei Verfassungsbeschwerden, dann gibt das keine gute Note mehr. Da ist ein wenig Schadenfreude erlaubt. *g*
Noch mal glück gehabt.
Wenn ich das richtig verstehe könnte man die Musik dann nur noch auf einem Medium haben also auf einer CD auf einem PC auf einem MP3 Player etc. Das wäre bei mir das Ende von legal erworbener Musik gewesen.
Das Gericht hat's sich schon ziemlich leicht gemacht mit der Frist... ich denke das wird nochmal aufgerollt von sowas werden sich sony und co nicht aufhalten lassen.
Die Nichtzulassung wegen Versäumnis einer Ausschlussfrist ist für einen Rechtsanwalt jedenfalls die Höchststrafe. Entweder ist man sehenden Ausges in die Unzulässigkeit gelaufen, oder der Rechtsanwalt, etc. hat schlichtweg geschlafen. Da man aber bereits hinsichtlich der mehrfachen Änderung des UrhG argumnetiert hatte, vermute ich mal, dass die Musikindustrie geschlafen hat und denen erst relativ spät eingefallen ist, das man sich mal an einen Rechtsanwalt, etc. wenden könnte um gegen die Regelung in § 53 I UrhG vorzugehen. Die Regelung hinsichtlich der Ausschlussfrist findet sich übrigens in § 93 III BVerfGG.
Das 53 I UrhG mit dem Eigentumsgrundrecht aus Art. 14 I GG unvereinbar ist, soweit er digitale Privatkopien ohne hinreichende Einschränkungen für zulässig erklärt, halte ich darüber hinaus für zweifelhaft. Das Problem ist hier alleine der technische Fortschritt.
Eins muss ich ja mal an der Stelle sagen: Ich habe mir allein dieses Jahr für ca. 250 Euro CDs gekauft.
Wieso? Weil ich auf YouTube Interpreten gefunden habe, die man nirgends in Funk und TV zu Gesicht bekäme. Interpreten, die unbekannt bleiben wollen, weil sie wissen, dass sie Qualität machen. Das ist sogar mehrfach rechnerisch bewiesen worden, dass mittlerweile wieder mehr Leute als noch vor einigen Jahren ins Kino gehen und die Musikverkäufe alles andere als schlecht sind.
Das in der Musikindustrie Qualität fehlt, dafür ist Raubkopieren allenfalls einer unter vielen Gründen.
selber schuld wenn man teilweise für 10 lieder 15€ zahlen soll. außerdem haben die doch alle genug kohle. ich fand da shakiras aussage klasse:
" raubkopien sind doch etwas gutes, das zeigt die leute mögen die musik, einem guten musiker sollte es in erster linie darum gehen mit der musik etwas zu vermitteln anstatt nur den profit im kopf zu haben. außerdem bietet sich so jedem die möglichkeit die musik zu hören(bezogen auf leute die nicht das geld haben sich massig cds zu kaufen). je mehr illegale downloads von meinen lieder stattfinden - desto mehr fühle ich mich geehrt. schließlich zeigt dies doch das meine musik gefällt und gut ankommt - und darum geht es doch"
ich denke sie hats begriffen worum es in der musik geht...