Urheberrechtsstreit erreicht in den USA neuen Höhepunkt

Helmut Eder
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Das Hin und Her im Streit um die Gewährleistung des Urheberrechts bei digitalen Medien, schwappt durch einen Gesetzesvorchlag eines einflussreichen Senators, der schon den Spotnamen Ernest "Hollywood" Hollings verpasst bekam, erneut hoch.

Mit seinem CBDTPA ( Consumer Broadband and Digital Television Promotion Act ) will er die Einführung von "Wasserzeichen" für digitale Medien erreichen. Dabei wird dann das Lied, oder der Film, mit einem Wasserzeichen versehen, die Geräte werden danach dieses Wasserzeichen auslesen und eine Kopie des Mediums wirksam verhindern. Dazu sollen alle Abspielgeräte auf dem Markt durch solche ersetzt werden, die diesen Schutzmechanismus auslesen und anwenden können. Ein Kopieren des Mediums, für welchen Zweck auch immer, wäre damit unterbunden, und der Kopierschutz gewährleistet.

Interessant wurde die Sache durch einen Vorwurf von Ernest "Hollywood" Holling, Microsoft biete Software an mit der man auch illegal kopierte Daten verwalten könne, das wiederum zur Stagnation im Urheberrechtskonflikt beiträgt. Da sah sich nun Microsoft gezwungen zu dieser Sachlage das Wort zu ergreifen. Demnach bezeichnet Microsoft diese Anti-Piraterie Maßnahme als Eigentor, wenn dadurch die Benutzung des Mediums für den Verbraucher eingeschränkt sei und die neuen Technologien in Misskredit geraten. Laut Microsoft werde durch das überprüfen des Wasserzeichens die Verarbeitung der Daten verlangsamt, was den Unmut des Benutzers zur Folge haben könnte. Außerdem sei die Einschränkung der Nutzung eventuell eine Verletzung der Privat-Spähre des Anwenders.

Derweil werden im Internet immer mehr frustrierte Stimmen von Benutzern laut, welche die Vorzüge eines digitalen Videorekorder (DVI) nicht mehr missen möchten. Angestachelt durch die Äußerungen von Jamie Kellner, Chef von Turner Broadcasting, der die Möglichkeit des Ausblendens von Werbeblöcken, das bei digitalen Videorekordern auf Knopfdruck erfolgen kann, als Diebstahl bezeichnete. Durch dieses Löschen der Werbeblöcke sei das Bestehen der Sender gefährdet, da sie den größten Teil ihrer Einnahmen mit Werbung finanziere, so Jamie Kellner. Das dieser Vorwurf nicht kommentarlos bleiben kann ist klar. So haben bereits einige Besitzer von digitalen Videorekordern eine Klage gegen die 27 größten Studios beim Bundesgericht von Los Angeles eingereicht. Mit dieser Aktion soll dann auch das Gericht dazu bewegt werden, ein Grundsatzurteil zu fällen, in dem das Recht auf das Anlegen von Kopien für den privaten Gebrauch verankert werden soll.

Dieser nun schon lang andauernde Streit hat nicht zuletzt dazu geführt, das die großen Filmstudios keine Filme für das digitale Fernsehen anbieten, wodurch die Verbreitung und Akzeptanz des digitalen Fernsehens um Jahre zurückgeworfen wurde. Erst wenn ein vernünftiger Kopierschutz eingeführt würde, werde man Hollywood-Filme auf digitalen Fernsehsendern anbieten. so die Filmstudios. Das ist jedoch den Verbraucherschützern ein Dorn im Auge, da dies eine Verletzung des "fair-use" Prinzip, das etwa mit dem in Deutschland normalen Nutzungsrecht vergleichbar ist, sei. Man darf also gespannt sein wie die amerikanischen Gerichte dies bewerten, zumal sich andere Länder daran beteiligen könnten. Ausgestanden ist diese Debatte allerdings noch lange nicht.