Einführung der Großhandelsflatrate durch Gericht gestoppt

Marcus Hübner
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Das Verwaltungsgericht Köln hat die Entscheidung zum am 8. Juli durch die Deutsche Telekom gestellten Eilantrag zur Großhandelsflatrate bekannt gegeben. Dieses entschied, dass die Deutsche Telekom ihren Konkurrenten keine Vorleistungsflatrate anbieten muss, wie es von der Regulierungsbehörde Mitte Juni angeordnet wurde.

Als Begründung dafür nannte das Gericht, dass die Deutsche Telekom einen solchen Tarif weder intern noch den Kunden selbst anbietet und zu Leistungen, die sie selbst nicht offeriert, nicht durch die Regulierungsbehörde verpflichtet werden kann.

Damit zerplatzen wohl alle Hoffnungen derer, die nicht im ausgebauten DSL Gebiet wohnen und daher auf Schmalbandzugänge angewiesen sind oder einfach nur gelegentlich surfen und dabei nicht dauernd auf die Uhr schauen wollen. Es bleibt wohl nur die Hoffnung auf das (angeblich) kommende T-DSL Datenbankupdate, T-DSL Light oder eine andere Entscheidung in einer höheren Instanz - die Regulierungsbehörde hat ihr Möglichstes getan. Jetzt ist wohl die Politik gefragt, ihre Anteile an der Deutschen Telekom auszuspielen, wie sie es bei der Absetzung von Ron Sommer getan hat.