Rambus setzt sich gegen Infineon durch

Volker Rißka
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Die Firma Rambus hat in den USA ein wichtiges Berufungsverfahren für sich entscheiden können. Das Gericht hob wesentliche Teile des US District Court in Richmond, Virginia, auf. Das Urteil des Berufungsgerichts erlaubt es Rambus weiter wegen Patentverletzung gegen Infineon zu klagen.

Nach Veröffentlichung des Entscheids des Berufungsgerichts schoss der Kurs der Rambus-Aktie um über 50 Prozent in die Höhe. Mit diesem Urteil hat Rambus jetzt Rückenwind in den noch ausstehenden Verfahren, auch in Deutschland, gegen Infineon, Hynix und Micron. Der wichtigste Bestandteil der Verhandlung dürfte aber sein, dass alle Bertrugsvorwürfe die gegen Rambus erhoben worden sind, nicht zutreffen. So habe die Firma die Regeln der JEDEC nicht verletzt, da diese laut Urteil nicht genau genug formuliert waren.

Über 90 Prozent des letztjährigen Umsatzes von Rambus stammen aus Lizensgebühren. Die RDRAM-Lizenzgebühren resultieren nach Angaben des Unternehmens hauptsächlich aus Bausteinen für PCs mit Pentium-4-Prozessoren und Sonys Playstation 2. Für DDR-SDRAM verlangt Rambus deutlich höhere Lizenzgebühren als für RDRAM, weil DDR-SDRAM auf Basis gestohlenen geistigen Eigentums entwickelt worden sei. So kann das Unternehmen auch in Zunkunft weiter Geld in diese Auseinandersetzungen stecken, denn die nächste steht auch schon vor der Tür, eine Untersuchung durch die Federal Trade Commission, dessen Bericht im April erwartet wird. Dabei geht es nochmals um die JEDEC-Regeln, welche die Mitglieder verpflichtet, über normungsrelevante eigene Patente und Patentanmeldungen von sich aus zu berichten.