Beatles-Werke ab 2013 frei verfügbar

Christoph Becker
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Wie am heutigen Montag bekannt gegeben wurde, wird der Urheberrechtsschutz in Großbritannien nicht verlängert werden. Eine Expertenkommission gab heute der von der Musikindustrie geforderten Verlängerung des Schutzes von jetzt 50 auf dann 95 Jahre eine deutliche Absage – mit einem für Konsumenten durchaus angenehmen Nebeneffekt.

Denn nun werden zum Beispiel frühe Aufnahmen der Beatles schon im Jahre 2012 frei verfügbar und damit zum Allgemeingut werden. Die Musikwirtschaft befürchtet nun, dass die eigenen Umsätze in den kommenden Jahren um mehrere Milliarden Euro einbrechen könnten. Hätte man den Schutz auf die verlangten 95 Jahre geändert, wäre dies vorerst nicht der Fall gewesen. Angestrebt wurde eine solche Verlängerung neben der Musikindustrie selbst auch von prominenten Künstlern wie Cliff Richards und Jethro Tull.

Eine Expertenkommission um den ehemaligen Chefredakteur der britischen Financial Times, Andrew Gowers, wies dieses Anliegen laut der BBC aber nun zurück. Der Urheberrechtsschutz beträgt in Großbritannien also weiterhin 50 Jahre. Die Industrie fühlt sich durch diese Regelung vor allem gegenüber den USA benachteiligt. Dort beläuft sich der Schutz auf 95 Jahre; in Australien sind es immerhin noch 90 Jahre.

Auch auf europäischer Ebene versucht man seit längerer Zeit eine Anpassung an US-amerikanische Verhältnisse zu erwirken. Durch die Ablehnung der Verlängerung in Großbritannien sind nun allerdings auch die Chancen auf eine gesamt-europäische Neuregelung gesunken.