Neuer Termin im Fall „Supernature“

Jan-Frederik Timm
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Nach der kurzfristigen Absage des ersten Verhandlungstermins im August durch das Landgericht Hamburg steht nun, fast drei Monate später, ein neuer Termin im Fall „Supernature“ fest. Die Verhandlungen sollen am 19. Januar 2007 vor der 24. Pressekammer des LG Hamburg beginnen.

Das Verfahren darf mit Spannung erwartet werden, hat sich in der 2. Instanz im so genannten Heise-Urteil doch in der Zwischenzeit einiges an der Rechtsgrundlage, die zur Abmahnung des Betreibers des Supernature-Forums geführt hat, geändert.

Die negative Feststellungsklage, die Martin Geuß, Betreiber des Supernature-Forum, als Antwort auf eine an ihn gerichtete Abmahnung eingereicht hat, beinhaltet die folgenden Punkte:

  • Der geschäftsschädigende Inhalt der Beiträge wird bestritten. Vielmehr hat die betroffene Firma, über die in zahlreichen Medien sehr kritisch berichtet wurde und wird, durch ihr Geschäftsgebaren die teilweise emotional geäußerte Kritik selbst zu verantworten. Darüber hinaus ist ein Teil der beanstandeten Beiträge nicht einmal an die Firma selbst adressiert.
  • Selbst wenn man von einem rechtswidrigen Inhalt der Einträge ausgeht, kann der Forenbetreiber dafür nicht verantwortlich gemacht werden, da er von diesen Beiträgen keine Kenntnis hatte bzw. diese sofort nach Kenntnisnahme entfernt hat.
  • Die Abmahnung selbst ist rechtsmissbräuchlich, weil durch einen überhöhten Streitwert, zu Unrecht angesetzte „erhöhte Geschäftsgebühren“ sowie die Berechnung der Mehrwehrtsteuer, obwohl die Firma zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, künstlich erhöhte Kosten erzeugt wurden.
  • Der Bezug zum so genannten „Heise-Urteil“ ist unzulässig. Aufgrund der Urteilsbegründung wird davon ausgegangen, dass dieses Urteil allenfalls auf offizielle Presse-Publikationen, nicht jedoch auf „normale“ Internet-Foren angewandt werden kann.