Sieben Jahre Haft für „Prince of Piracy“

Sasan Abdi
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Der so genannte „Prince of Piracy“, im bürgerlichen Leben bekannt als Johnny Ray Gasca, muss für sieben Jahre ins Gefängnis. Das Gericht sah den Vorwurf, wonach Gasca drei mal brandneue Filme in Kinos abgefilmt hat, um sie kommerziell weiter zu vermarkten, als gegeben an. Doch auch in anderer Hinsicht hat sich die zweifelhafte Legende schuldig gemacht.

Dabei ist Gasca sogar verhältnismäßig milde davon gekommen, da für die Rechtsprechung die zur Tatzeit geltende Gesetzeslage zum Einsatz kam. Nach dem aktuellen „Family Entertainment and Copyright Act of 2005“ (FECA) hätte der Angeklagte als Wiederholungstäter sogar bis zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Entscheidend für den Schuldspruch als solchen war vor allem, dass Gasca mit seinem Tun kommerzielle Zwecke verfolgte. So verdiente der US-Amerikaner nach eigenen Tagebucheinträgen zur Tatzeit im Zeitraum von 2002 bis 2003 mit dem Verkauf der Bootlegs bis zu 4.500 US-Dollar pro Woche. In so genannten „Warez“-Kreisen erlangte Gasca schnell einen besonderen Ruf, da er neben besonders schnellen „Veröffentlichungen“ laut dem FBI auch ausgesprochen gute Qualität lieferte.

Bei aller Gesetzeshärte gilt es anzumerken: Nur drei der sieben Jahre gehen auf das Konto der illegalen Abfilmerei. Die restlichen Vier bekam Gasca für die Bedrohung von Zeugen, für gestohlene Sozialversicherungskarten und für die widerrechtliche Entziehung seiner selbst aus der Obhut des Anwalts. Das Ergebnis im Gasca-Fall ist aber nicht nur wegen der Anzahl der Gefängnisjahre, sondern auch historisch besonders, da mit dem Urteilsspruch die erste Anklage der US-Behörden wegen Filmpiraterie ad acta gelegt wird. Damit geht der Anfang der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen zu Ende.

Neben zahlreichen anderen Prozessen bewirkte dieser Präzedenzfall außerdem eine weitere Sensibilisierung von Seiten des Gesetzgebers in Hinblick auf die Raubkopiererei – auch über die US-Grenze hinaus. So war der „Fall Gasca“ beispielsweise Auslöser für den bereits erwähnten FECA sowie eine insgesamt verstärkte weltweite Verfolgung von urheberrechtlichen Verletzungen, sodass heute schon das Mitführen einer Kamera in einem Kino in den USA als Indiz für eine mögliche urheberrechtliche Verletzung sein herhalten kann. Laut dem FECA können somit schon in einfachen Fällen Geldstrafen von bis zu 250.000 US-Dollar sowie bis zu dreijährige Gefängnisstrafen ausgesprochen werden. Ob die Entwicklung in dieser besonderen Härte begrüßenswert ist, bleibt indes diskussionswürdig. Mit dem Urteil kann sich Johnny Ray Gasca zum Ende seiner fragwürdigen Karriere immerhin auch in nicht-„Warez“-Kreisen als eine geschichtsträchtige Figur bezeichnen.