EVGA erwirkt Einstweilige Verfügung gegen XFX

Frank Hüber
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Wie EVGA soeben bekannt gab, hat man vor der 1. Handelskammer am Landgericht München I eine Einstweilige Verfügung gegen XFX / Pine Technology erwirkt, welche den Gebrauch einer ungewöhnlichen Abbildung auf der Verpackung der XFX GeForce 8600GT untersagt.

Die 1. Handelskammer am Landgericht München I untersagt XFX / Pine Technology demnach im Rahmen einer Einstweiligen Verfügung vom 14. Mai 2007 unter Androhung eines Ordnungsgeldes von 5,- bis zu 250.000,- Euro ersatzweise bis zu 6 Monaten Ordnungshaft den Gebrauch der Abbildung eines „geifernden Kampfhundes mit eingearbeitetem Firmenkennzeichen EVGA“ zu Zwecken des Wettbewerbs beim Vertrieb von Grafikkarten in Deutschland. Dies betrifft insbesondere die Verpackung der von XFX vertriebenen GeForce 8600GT, deren Vertrieb in dieser Verpackung in Deutschland im Rahmen der Einstweiligen Verfügung mit sofortiger Wirkung verboten wurde.

EVGA fordert deshalb den gesamten Fachhandel in Deutschland auf, den Vertrieb des Produkts GeForce 8600GT von XFX / Pine Technology in der streitgegenständlichen Verpackung sofort einzustellen und die streitgegenständliche Abbildungen auch aus dem Internet zu entfernen. Auf der Abbildung ist ein Kampfhund zu sehen, in dessen Speichelfaden – kaum sichtbar – das EVGA-Firmenkennzeichen eingearbeitet ist. Das Landgericht München folgt der Ansicht, dass hierdurch das Firmenlogo von EVGA in unlauterer Weise verunglimpft wird, so dass sich ein Unterlassungsanspruch ergibt.

Am 8. Mai 2007 ließ EVGA nach eigenen Angaben der XFX / Pine Technology durch die EVGA vertretenden Anwälte eine Unterlassungserklärung zukommen, sich zu verpflichten, die streitgegenständliche Abbildung im geschäftlichen Verkehr nicht länger zu verwenden. Auf das Schreiben der Anwälte, zugestellt in Deutschland und Holland, gab es seitens XFX / Pine Technology laut EVGA jedoch keinerlei Reaktion. EVGA sah deshalb keine andere Möglichkeit als beim Landgericht in München eine einstweilige Verfügung zu beantragen, die wegen „wettbewerbswidriger unlauterer Verunglimpfung“ umgehend erlassen wurde. Die Einstweilige Verfügung befindet sich nun in Deutschland und Holland auf dem Weg der Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher. Das Verbot des Vertriebs von Grafikkarten unter Verwendung der Abbildung eines Kampfhundes mit eingearbeitetem EVGA-Logo ist in Deutschland somit rechtswirksam. Sollte XFX / Pine Technology die Produkte mit der streitgegenständlichen Abbildung nicht umgehend auch in ganz Europa aus dem Verkehr ziehen, wird EVGA auch in anderen europäischen Ländern gegen XFX / Pine Technology rechtliche Schritte einleiten.