Microsoft wegen irreführender Werbung verklagt

Volker Rißka
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Ein US-Bezirksgericht in Seattle hat am vergangenen Freitag zu Gunsten der Kläger entschieden, die Microsoft wegen irreführender Werbung an den Kragen wollen. Hauptstreitpunkt ist die Bezeichnung „Vista kompatibel“, was auf viele PCs, die sich mit diesem Logo schmücken, nicht zutreffe.

Viele der PCs seien schlichtweg nicht leistungsfähig genug, um alle Features von Windows Vista vermitteln zu können. Dabei beziehen sich die Kläger unter anderem auf die Aero-Benutzeroberfläche, die auf günstigen Computern nicht zum Arbeitseinsatz zu bewegen sei. Hinzu komme der Punkt, dass die langsamen PCs deshalb maximal nur mit der abgespeckten Variante der Home Edition laufen.

Das Gericht hat die Sachlage geprüft und beglaubigt. Das Verfahren wird nun fortgesetzt, wenn auch in beschränktem Umfang. Es werde zudem Untersuchungen geben, ob Microsoft zum Weihnachtsgeschäft 2006 mit dem Vista-Label künstlich die Nachfrage an neuen Computern in die Höhe getrieben habe, obwohl das Betriebssystem erst Anfang 2007 ausgeliefert wurde. Erste Klagen zu dem Thema wurden bereits im April 2007 eingereicht.