Einigung beim BKA-Gesetz in Sicht

Jirko Alex
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Mehrere Medien berichten derzeit, am gestrigen Abend hätten Vertreter der Landesregierungen sowie Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und Bundesjustizministerin Brigitte Zypries eine Einigung bei strittigen Punkten des BKA-Gesetzes erreicht. Dem ist nicht so – von einem Kompromiss sei man aber tatsächlich nicht weit entfernt.

Die Novelle des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) war am vergangenen Freitag vom Bundesrat abgelehnt worden. Bereits im Vorfeld kündigten alle Bundesländer mit Regierungsbeteiligung durch die FDP, Grünen oder Linken an, sich ihrer Stimme in der Länderkammer zu enthalten. Auch die sächsische SPD stimmte gegen das neue Gesetz und brachte den Kritikern damit einen Vorsprung von einer Stimme. Prinzipiell signalisierten die Sozialdemokraten aber, für eine Kompromissfindung offen zu sein, weshalb hinter verschlossenen Türen eifrig an einer solchen gebastelt wird, um das BKA-Gesetz womöglich doch noch in diesem Jahr zu verabschieden. Bereits Anfang des nächsten Jahres steht nämlich die Neuwahl in Hessen an, bei der auch die FDP in die Landesregierung einziehen könnte und – sollte sie ihre ablehnende Haltung beibehalten – das Gesetz verhindern könnte.

Die Neue Osnabrücker Zeitung berichtete gestern Abend – und das wurde weithin übernommen –, Vertreter der CDU und SPD sowie der Länder hätten sich in einem besonders strittigen Punkt geeinigt, der die heimlichen Online-Durchsuchungen tangiert. Demnach herrsche Konsens darüber, dass in der Gesetzesnovelle festgeschrieben werden solle, dass auch in besonders eiligen Fällen die Online-Durchsuchung durch einen Richter angeordnet werden müsse. Der Gesetzesentwurf sah bisher vor, dass der BKA-Präsident in einem Eilverfahren eigenständig eine heimliche Online-Durchsuchung ansetzen darf, was Kritiker als Aushebelung der justiziellen Kontrolle ansehen. Nach Informationen der deutschen Presseagentur dpa, die ebenfalls über die Neue Osnabrücker Zeitung kommuniziert werden, bestehe diese „Kompromisslinie“ zwar, sie sei aber noch nicht mit allen Beteiligten abgestimmt. Überdies müssten sich die Ländervertreter noch mit ihren Landesregierungen abgleichen, weshalb die Ergebnisse der Gespräche noch nicht als sicher gelten können.

Sollten sich CDU und SPD auf die Änderungen verständigen – und die Landesregierungen gemäß den Wünschen der Bundesparteien agieren – kämen die Befürworter des BKA-Gesetzes in einer nächsten Abstimmung im Bundesrat auf einer rechnerische Mehrheit.