Frankreich will die Google-Steuer, die EU hadert

Jirko Alex
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Frankreichs Staatspräsident Nicolas Sarkozy unternimmt nach Anraten eines speziell eingesetzten Komitees den Versuch, eine sogenannte „Google-Steuer“ auf Online-Werbeeinnahmen zu erheben. Die Steuer soll dabei vor allem den Namensgeber betreffen, aber auch Microsoft und Yahoo belasten um die französische Verlagslandschaft finanziell zu stärken.

Frankreich macht nicht zum ersten Mal durch ungewöhnliche Gesetze das Internet betreffend auf sich aufmerksam. Erst zum Jahreswechsel trat das umstrittene Three-strikes-Gesetz in Kraft, das den wiederholten Verstoß gegen Urheberrecht mittels illegaler Downloads im Extremfall mit einer Internetanschlusssperre bestraft. Auf der anderen Seite sollen Förderprogramme für legale Angebote im Internet etwa Presse- und Medienhäusern sowie Musik-, Film- und eBook-Anbietern zugute kommen. Das Programm kostet den Staat mehrere hundert Millionen Euro, weshalb die Idee einer Google-Steuer nicht ungelegen kommt.

Der Begriff der „Google-Steuer“ wurde von Jacques Toubon, dem ehemaligen Kulturminister und Mitglied der Kommission Zelnik, geäußert. Diese Kommission wurde mit der Ausarbeitung von Vorschlägen für die besagte Verbesserung legaler Angebote beauftragt. Heraus kam ein Bericht mit 22 Kernvorschlägen, in dem unter anderem die Besteuerung der Werbeeinnahmen im Internet genannt wird. Da dies vor allem Google betrifft – das Unternehmen generiert 40 Prozent des weltweiten Online-Werbeumsatzes – trägt die Steuer auch den Namen des Suchmaschinengiganten. Google wird insbesondere auch für seine marktbeherrschende Stellung angegriffen. Staatspräsident Sarkozy sieht darin ein Problem, das durch die Wettbewerbshüter der EU überprüft werden solle. Nichtsdestotrotz soll die Google-Steuer auch Microsoft und Yahoo betreffen. Wie mit weiteren nationalen und internationalen Firmen verfahren werden soll, die ebenfalls online Werbung schalten, ist nicht bekannt.

Bei der Erhebung der Steuer sei, so der Vorschlag, unwichtig, wo das betroffene Unternehmen seinen Hauptsitz habe. Selbst auf die EU bezogen befindet sich Googles Hauptsitz in Irland. Ausschlaggebend für die französische Steuer sei aber, wo der Umsatz generiert werde, also, ob ein französischer Staatsbürger etwa mit einem Klick auf einen Banner zum Umsatz beitrage. Die Einnahmen von Google und Co. sollen dann mit einem Steuersatz von ein bis zwei Prozent belegt werden, was zu Jahreseinnahmen von bis zu 50 Millionen Euro führen soll. Auf diese Weise, so die Begründung des Kommissionsmitglieds Toubon, werde der „grenzenlosen Bereicherung ohne Gegenentschädigung“ der Werbe-Unternehmen ein Ende gesetzt. Diesen wird im Kontext nämlich vorgeworfen, sich an den Inhalten nationaler Webseiten zu bereichern, indem sie selbst nichts beisteuerten, aber Werbeeinnahmen kassierten. Das Gegenargument der Suchmaschinenbetreiber lautet dabei stets, dass Suchmaschinen neue Kunden auf die Internetseiten führen können.

Unklar ist bisher, wie die für Aufsehen sorgende Google-Steuer in nationale Gesetze gegossen werden soll. Selbst wenn dies auf französischer Ebene gelingen könnte, kündigte ein Sprecher der EU-Kommission bereits an, das Vorhaben im Vorfeld prüfen zu wollen. Die EU-Kommission wacht über den freien Wettbewerb in Europa und sieht in der „Google-Steuer“ vor allem hinsichtlich der Stärkung einzelner französischer Branchen ein Problem. Zudem sehe man in Brüssel derzeit kein Problem in der Marktdominaz Googles. Ein Unternehmen, so der Kommissionssprecher, könne durchaus eine dominante Stellung am Markt inne haben. Es dürfe seine eigene Position nur nicht wettbewerbsverzerrend ausnutzen.