Wikileaks soll Material über Murdoch besitzen

Maximilian Schlafer
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In einem auf newstatesman.com ersichtlichen Interview hat Julian Assange dargelegt, dass die im Sommer des Jahres 2010 für den Fall, dass ihm selbst oder Wikileaks etwas zustoßen sollte, verbreitete „Lebensversicherungs-Datei“ auch Depeschen über den Australischen Medienmogul Rupert Murdoch enthalte.

Der Inhalt sei zwar nicht bekannt, jedoch bestehe im Falle deren Veröffentlichung nicht nur für die US-Regierung Grund zur Sorge. In der 1,4 GB großen Datei seien etwa 504 Depeschen von US-Botschaften, welche Informationen über eine bestimmte Rundfunkorganisation beinhalten. Zudem sei eine nicht näher spezifizierte Anzahl an Botschaftskabel über Rupert Murdoch und sein Medienkonglomerat News-Corp darin enthalten. Die Erwähnung der Muttergesellschaft der Fox-News Fernsehstation, die sich in letzter Zeit in einer recht ruppigen Berichterstattung über Wikileaks und auch Assange übte, könnte man durchaus auch als Retourkutsche für eben dieses Verhalten interpretieren.

Des Weiteren tat Assange in dem Interview kund, dass ihm die Netzzensurpolitik Chinas viel eher ein Dorn im Auge sei als es die USA wären. Daher habe man sich bemüht, auch in China möglichst sicherzustellen, dass dort auf Wikileaks zugegriffen werden könne. Er bekräftigte zudem, dass man den Gefreiten Bradley Manning (der die Botschaftsberichte an Wikileaks übermittelt haben soll) wohl dazu bewegen wolle, ihn einer Konspiration gegen die nationale Sicherheit der USA zu beschuldigen, um ihm so rechtlich etwas anhaben zu können. Jedoch habe er von der Identität Mannings erst aus der medialen Berichterstattung erfahren, das Wikileak'sche System sei nämlich völlig auf die höchstmögliche Anonymität der Informanten ausgelegt. Ein tiefergehender Kontakt, der eine Verschwörung erst möglich machen würde, sei daher unmöglich gewesen.

Auch meint Assange, dass vor allem etablierte Medien Grund zur Sorge haben sollten, da, wie an seinem Beispiel klar werde, der erste Verfassungszusatz der USA, welcher im Falle einer strafrechtlichen Verfolgung eines „Whistleblowers“ Reporter und Veröffentlicher vor Unbill schütze, wohl doch nicht so in Stein gemeißelt sei, wie Journalisten dies bisher annahmen.