Verpflichtung zur Breitbandversorgung kommt vorerst nicht

Patrick Bellmer
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Während in zahlreichen Großstädten schnelle Internet-Zugänge flächendeckend verfügbar sind, müssen gerade Einwohner in dünner besiedelten Teilen Deutschlands auf einen sogenannten Breitbandanschluss verzichten, in der Regel liegt das Maximum hier bei ISDN-Geschwindigkeit oder „DSL Light“ mit 384 Kilobit pro Sekunde.

Da ein schneller Zugang aber sowohl für private Haushalte als auch die Wirtschaft immer wichtiger wird, wollten sowohl Grüne als auch CDU und CSU im Bundestag unabhängig voneinander einen Gesetzesentwurf auf Schaffung eines rechtlichen Anspruchs auf einen Breitbandanschluss ausarbeiten.

Die Forderungen wichen dabei deutlich voneinander ab: Während die Grünen eine Übertragungsrate von mindestens zwei Megabit pro Sekunde etablieren wollen, sahen die Überlegungen der Union den achtfachen Wert – also 16 Megabit pro Sekunde – vor. Geschaffen werden sollte der Anspruch durch die Aufnahme in den Grundversorgungskatalog, womit der Internetzugang unter die Universaldienste wie unter anderem die Versorgung mit elektrischer Energie, Telefon und Wasser fallen würde.

Nun aber sollen diese Pläne vorerst nicht umgesetzt werden, die entsprechenden Verhandlungen innerhalb der Regierungskoalition sind laut heise.de gescheitert. Als Grund gilt die Position der FDP, die sich strikt gegen eine gesetzliche Regelung ausgesprochen hat. Die liberale Partei bevorzugt eine Lösung ohne Einmischung der Politik und setzt somit voll und ganz auf den Ausbauwillen der Telekommunikationsanbieter.

In einer Stellungnahme begrüßte der Bundesverband Breitbandkommunikation e. V. (BREKO) das Scheitern der Verhandlungen. Nach Ansicht des Verbandes sei es insbesondere kleinen regionalen Anbietern nicht zuzumuten, hohe Summen in den weiteren Ausbau des Breitbandnetzes zu investieren, ohne dabei nach wirtschaftlichen Kriterien vorgehen zu können.

Für die bislang nicht schlecht versorgten Regionen dürfte dies jedoch eine eher schlechte Nachricht sein. Denn bislang verzichten sowohl die großen als auch die kleinen Netzbetreiber darauf, die sogenannte digitale Spaltung wirksam zu verringern. Zwar müssen die kürzlich versteigerten LTE-Frequenzen in erster Linie dazu genutzt werden, die „weißen Flecken“ auf der Landkarte zu beseitigen, angesichts hoher Kosten und gedrosselter Übertragungsraten im Vergleich zu (V)DSL und Kabel-Internet dürfte dies in zahlreichen Fällen keine wirkliche Alternative darstellen.