Keine Sonderwünsche für Deutschland beim Datenschutz

Andreas Frischholz
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Die EU-Kommission will Deutschland keine Ausnahmen bei der geplanten Datenschutzverordnung gewähren, erklärte die verantwortliche EU-Kommissarin Viviane Reding. Die Bundesregierung fordert mehr nationalen Spielraum, für Behörden sollen die Regeln nicht so strikt ausfallen wie für private Unternehmen.

Die EU-Kommission lehnt diese Position indes ab: „Beim Datenschutz stehen öffentliche Stellen sogar noch mehr in der Verantwortung gegenüber ihren Bürgern“, sagte Reding der Financial Times Deutschland. Deswegen dürfe es keine Ausnahmen für den öffentlichen Sektor geben. Brüssel wolle sich „nicht instrumentalisieren lassen, um Meldegesetz-Ermächtigungsklauseln“ zu schaffen. Reding spielt dabei auf die Debatte über das Meldegesetz an, die vor einigen Wochen in Deutschland hitzig geführt wurde. Kern der Kritik war damals, dass laut dem verabschiedeten Gesetzentwurf Behörden die Daten von Bürgern gegen eine geringe Gebühr an Unternehmen weitergegeben dürfen.

Auf der EU-Ebene vertritt die Bundesregierung die Position, dem nationalen Gesetzgeber möglichst viele Freiheiten sowie „optionale Klauseln“ einzuräumen – vornehmlich für den öffentlichen Sektor. Vor allem die Union steht der geplanten Neufassung der EU-Datenschutzverordnung ohnehin kritisch gegenüber. So befürchtet etwa Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) eine erneute Verlagerung von Kompetenzen in Richtung Brüssel.

Reding zeigt sich dennoch zuversichtlich, dass die neue Verordnung trotz zahlreicher Widerstände wie geplant im ersten Halbjahr 2013 verabschiedet werde.