Motorola unterliegt Microsoft im Streit um „virtuelle Eingabe“

Patrick Bellmer
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Im Schatten der Auseinandersetzungen zwischen Apple und Samsung hat sich ein weitaus weniger intensiv beobachteter Dauerzwist entwickelt. Denn mittlerweile überziehen sich auch Microsoft sowie die Google-Tochter Motorola Mobility gegenseitig mit Klagen, mit jeweils unterschiedlichen Ausgängen.

Im jüngsten Fall konnte der Software-Konzern aus Redmond das Landgericht München I jedoch von seiner Position überzeugen. Im Streit um das Europäische Patent EP1040406 „System und Verfahren zur virtuellen Eingabe“ erwirkte das Unternehmen zwei einstweilige Verfügungen gegen die deutsche Niederlassung des Kontrahenten als auch gegen die US-amerikanische Zentrale. Gegen Hinterlegung von jeweils 37,5 Millionen Euro kann Microsoft nun hierzulande den Vertrieb der betroffenen Motorola-Modelle einstellen lassen. Weitere zehn Millionen müssen hinterlegt werden, falls alle derzeit bereits bei Händlern befindlichen Geräte zurückgerufen werden sollen.

Das Patent EP1040406 behandelt das Zusammenspiel zwischen Eingaben jeglicher Art sowie den entsprechenden Anwendungen. Dabei kann es sich beispielsweise um Texteingaben per Tastatur oder Spracherkennung handeln, die App selbst kann durch die Implementierung auf Ebene des Betriebssystems weitaus weniger komplex ausfallen. Um gerichtlichen Auseinandersetzungen aufgrund dieser Schutzschrift aus dem Wege zu gehen, haben unter anderem HTC und Samsung bereits vor geraumer Zeit entsprechende Lizenzen von Microsoft erworben – betroffen dürften jedoch generell alle Hersteller von Android-Smartphones sein.

Unklar ist derzeit noch, ob Motorola Berufung gegen die Verfügung einlegen wird.