Justizminister prüfen „Facebook-Fahndung“

Andreas Frischholz
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Polizei- und Strafverfolgungsbehörden zeigen derzeit starkes Interesse, Ermittlungen auf soziale Netzwerke auszuweiten. Nun wollen die Justizminister der Bundesländer prüfen, ob und in welchem Ausmaß Polizeifahndungen über Facebook, Twitter und Konsorten realisiert werden können.

Auf der Justizministerkonferenz Ende letzter Woche wurde ein entsprechender Beschluss gefasst, in dem die Minister jedoch auch betonten, datenschutzrechtliche Anforderungen und rechtsstaatliche Grundsätze zu beachten. Bislang herrschen innerhalb der einzelnen Länder noch unterschiedliche Ansichten. So will etwa der hessische Justizminister Jörg-Uwe Hahn (FDP), aktuell Vorsitzende der Justizministerkonferenz, das Vorhaben fördern. Zudem läuft in Niedersachsen bereits ein Pilotprojekt, in dessen Rahmen sich die Polizei Hannover über einen eigenen Facebook-Auftritt an Nutzer wendet, um Hinweise zur Aufklärung von Straftaten zu erhalten.

Kritischer bewertet wird die Facebook-Fahndung von der Hamburger Justizsenatorin Jana Schiedek (SPD), die zuerst klären will, ob überhaupt Handlungsbedarf für ein entsprechendes Ermittlungsinstrument besteht. Zudem teilt sie die Vorbehalte von Datenschützern. Diese kritisieren, dass personenbezogene Daten wie etwa Fahndungsfotos nicht mehr auf den Servern der Polizei gespeichert werden, sondern im Falle von Facebook auf Servern in den USA liegen – und deutsche Behörden letztlich nicht mehr über die Löschung der Daten entscheiden können. Zumindest in Niedersachsen hat man sich darauf verständigt, dass entsprechende Daten explizit auf Webseiten der Polizei gespeichert werden und über Facebook nur Hinweise zu den Fahndungsmeldungen verteilt werden.

Speziell im Falle von Facebook beschränkt sich die Kooperation zwischen dem sozialen Netzwerk und den Ermittlungsbehörden nicht auf die Verteilung von Fahndungsfotos und das Bitten um Hinweise. Der IT-Anwalt Thomas Stadler hat bereits vor einigen Wochen in seinem Blog Internet-Law berichtet, dass Polizei- und Strafverfolgungsbehörden auf ein internes Facebook-Portal zugreifen können, über das die Abfrage von Bestands- und Nutzungsdaten koordiniert wird. Das geht aus einem Infoblatt des LKA-Hessens hervor, welches Stadler vorliegt. Zudem können Ermittlungsbehörden auf „ein Formular zum Anfordern von Daten eines Facebook-Profils sowie ein gesondertes Formular zur Offenlegung von Daten in Notfällen“ zurückgreifen. Offen bleibt allerdings, in welchem Umfang diese Instrumente genutzt werden.