VzBv reicht Klage gegen Valve ein

Maximilian Schlafer
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Wie die Verbraucherzentrale Bundesverband sowohl auf ihrer Internetpräsenz als auch auf Twitter bekanntgegeben hat, hat sie am heutigen Tage eine Klage gegen den Anbieter des populären Steam-Dienstes – Valve Cooperation – eingereicht.

Erst im September des vergangenen Jahres hat die vzbv Valve mit einer Abmahnung bedacht, weil das Unternehmen seine Nutzer unvermittelt mittels einer AGB-Änderung vor die Wahl stellte, entweder eine strikte Bindung der bislang auf dem jeweiligen Account verfügbaren Spiele an die eigene Person zu akzeptieren oder aber de facto eine Sperrung des Accounts hinnehmen. Die vzbv sah sich in diesem Fall durch eine im Sommer 2012 im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens ergangene Entscheidung des EuGH (Volltext) gestärkt, bei der die Weiterveräußerbarkeit von gebrauchter Software thematisiert und in einem gewissen Rahmen bejaht worden war.

Valve ließ die bis zum 10. Oktober 2012 um 23:59 gesetzte Frist verstreichen und gab erst am 15. Oktober eine Stellungnahme gegenüber der vzbv ab. In weiterer Folge verpflichtete sich Valve zwar, nicht mehr die Nutzung der gesamten Steam-Plattform zu sperren, wenn man als Nutzer den neuen AGB die Zustimmung verweigern will. Laut vzbv will das Unternehmen hier mit Stichtag 31.01.2013 eine andere Vorgehensweise als jene des berüchtigten Pop-Up-Fensters anwenden.

Allerdings insistierte Valve nach wie vor darauf, dass eine Übertragung eines Accounts an Dritte – also von einem bestehenden Nutzer an eine x-beliebige andere Person – weiterhin nicht möglich sein soll. Da diverse Spiele zwingend an Steam gekoppelt sind, kann derzeit die Situation entstehen, dass man zwar ein Spiel an sich verkaufen kann, dieses aber mangels dazugehörigem Account für den Käufer nicht nutzbar ist. Aus diesem Grund hat sich die vzbv nun dazu entschieden, die Causa vor Gericht zu tragen und beim Landgericht Berlin ihre Klageschrift gegen Valve eingereicht. Die Zielsetzung ist es, Konsumenten wieder in die Lage zu versetzen, die eigenen Spiele ungehindert weiterveräußern zu dürfen. In der Klagebegründung gibt die vzbv an, dass sie in der Valve'schen Praxis eine unangemessene Aushöhlung des vom Konsumenten erworbenen eigentumsähnlichen Rechtes sehe.

Laut Angaben der vzbv sei man sich im Klaren darüber, dass es bereits ein Urteil des BGH aus dem Jahre 2010 gibt, infolge dessen man mit einem ähnlichen Begehren eine Niederlage hinnehmen musste. Jedoch erhofft man sich von dem zwischenzeitlich ergangenen EuGH-Urteil eine Neubeurteilung der Sachlage durch die deutsche Gerichtsbarkeit.

Das liegt daran, dass die Entscheidung des europäischen Höchstgerichtes eine Auslegung – diese ist nur ihm alleine vorbehalten – der einschlägigen unionsrechtlichen Bestimmungen darstellt. Wendet in weiterer Folge nun ein anderes Gericht diese Normen an, dann muss es das mit der Sichtweise des EuGH tun. Diese Rechnung geht allerdings nur dann auf, wenn das Klagebegehren auch die selben Rechtsnormen als Basis hernimmt, die das Präjudiz betrifft.

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  • Maximilian Schlafer E-Mail
    … ist die erste Anlaufstelle für alles, was Recht ist auf ComputerBase. Paragraphen haben es ihm angetan.
Quelle: Verbraucherzentrale Bundesverband

Ergänzungen aus der Community

  • Palomino 01.02.2013 12:37
    Jeder, der auch mal nur ein Stückchen weiter denkt, als er spucken kann, (und vor allem mal objektiv und frei von Vorurteilen an die Sache ran geht) erkennt, daß ein Verkaufsrechtzwang für Spiele auf Steam für die Hersteller nicht fair und für die Kunden nicht wünschenswert wäre.
    Offensichtlich wünschen es sich viele Kunden doch. Oder wie Du sie nennst: raffgierige Schmarotzer. Man kann doch nicht alle Menschen gleich betrachten. Schüler und Studenten sind Käufer gebrauchter Spiele, bzw. verkaufen ihre Spiele wieder, teilweise auch untereinander. Alleinerziehende und Familien mit kleinem Einkommen können Spiele nicht zum Vollpreis kaufen. Und ob der Lieblingstitel Teil eines Steam Deals wird oder nicht ist Glückssache. Mit sicherheit sind diese Menschen keine Schmarotzer, sondern anständige Bürger, die wirtschaftlich vernünftig mit ihrem Einkommen wirtschaften müssen. Ob Du das verstehst wage ich mal zu bezweifeln, da
    Ich bin stolzer Besitzer einer 5- in BWL und finde dieses Fach zum Kotzen!
    Im Übrigen muss man diese Diskussion nicht nur auf Steam beziehen, denn das Urteil in diesem Prozess wird sich auf alle Plattformen auswirken.


    Was die Hersteller, insbesondere die Publisher angeht, glaube ich nicht, dass die Möglichkeit eines Weiterverkaufes unfair wäre.
    Alle Maßnahmen und Plattformen haben in erster Linie das Ziel, Raubkopien zu verhindern. Egal ob bei Musik und Videos oder Spielen: Keine Maßnahme hat jemals wirklichen Erfolg gehabt. Allenfalls konnte die Zeit verlängert werden, bis Spiele geknackt wurden.

    Dafür müssen sich die Herstellen stets mit massiver Kritik auseinander setzen. Kundenfreundlich ist das nicht.
    Schaut man sich den Erfolg von GOG.com an sieht man, dass es auch ohne Zwang und Schtzmaßnahmen geht. Der Kunde dankt es durch sein Kaufverhalten, dass GOG stetiges Wachstum beschert.

    Sogar Torchlight 2 bietet eine Version ohne Steam Zwang an. Zwar mit Online Aktiviwerung, aber ich kann es weitergeben wenn ich will. Ich habe eine Wahlmöglichkeit als Kunde. Dass ist für Hersteller und Entwickler gleichermaßen fair.

    An dieser Stelle denke ich auch, dass alternative Vertriebsformen durchaus Erfolg haben könnten. Microsoft probiert es mit Office 365 aus, das eine beschränkte Nutzungsdauer hat. Ich bin mir sicher , dass so ein Konzept auch bei Spielen funktionieren könnte. Es müsste nur mal jemand wirklich versuchen. Ich hätte kein Problem damit ein Spiel zu mieten, wenn ich vorher bereits weiß, dass ich es nur einmal spiele. Statt es einige Monate später in einer Aktion für lau zu kaufen, könnte der Hersteller viel früher an mein Geld kommen, wenn er mir ein Angebot unterbreitet. Angebor und Nachfrage bestimmen den Markt. Ansonsten wird jeder Scheiß an Konzept getestet, ob er beim Kunden ankommt. Nur bei Spielen will man den Kunden immer mehr bevormunden und einschränken.

    Denn hier sehe ich auch einen der Hauptgründe für Raubkopierer: Der hohe Preis, wenn man ein Spiel nur sehr kurze Zeit spielt. Ein Versuch wäre es wert zu testen, ob Spieler bereit sind, für kleines Geld eine begrenzte Spieldauer in Kauf zu nehmen. In der großen Menge der Nutzer von Raubkopien gibt es bestimmt einen Teil, der für das Spielvergnügen bezahlen würde, wenn ein Spiel nicht 50.- Euro (oder mehr mit DLCs) kostet.