Google: Erste Klage wegen abgelehntem Löschantrag

Andreas Frischholz
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Nachdem Google die ersten „Recht-auf-Vergessen“-Löschanträge abgelehnt hat, steht nun ein erster Rechtsstreit über die Auslegung des EuGH-Urteils bevor. Die Kanzlei GGR Rechtsanwälte hat im Auftrag eines Mandanten eine Klage eingereicht, damit ein umstrittener Link doch noch aus der Ergebnisliste von Google entfernt wird.

In einem Blog-Beitrag erklärt die Kanzlei, dass keine ausreichende Begründung für die Ablehnung des Löschantrags vorliege. Demnach hatte Google lediglich mitgeteilt, man wäre nach „sorgfältiger Prüfung“ zu dem Schluss gekommen, dass „ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Anzeige der entsprechenden Suchergebnisse fortbesteht“ – mehr nicht.

Damit fehlen allerdings konkrete Argumente, die das öffentliche Interesse für die betroffenen Links rechtfertigen würden. Daher war die Ablehnung nach Ansicht der Kanzlei GGR „bereits formell nicht sorgfältig genug“ begründet worden und zudem „inhaltlich völlig fehlerhaft“. In diesem Fall würde die Privatsphäre des Mandanten das öffentliche Interesse überwiegen.

Ob sich die Anwälte mit dieser Position vor Gericht durchsetzen können, ist allerdings noch offen. Zu vage sind die Kriterien, die der Europäische Gerichtshof für die Löschung von Suchergebnissen aufgestellt hat. Laut Angaben der Kanzlei verfolge die Klage daher auch den Zweck, dass diese „Kriterien konkretisiert werden“, um für künftige Fälle „Rechtsklarheit zu schaffen“.

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