Bundestrojaner: BKA ist für Online-Durchsuchungen einsatzbereit

Sasan Abdi
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Bundestrojaner: BKA ist für Online-Durchsuchungen einsatzbereit

Das Bundeskriminalamt (BKA) verfügt über einen ersten einsatzfähigen „Bundestrojaner“, mit dem Online-Durchsuchungen durchgeführt werden können. Das geht aus der Antwort des Bundesinnenministeriums (PDF, Direktdownload) an den Linken-Abgeordneten Andrej Hunko hervor.

In dem Schreiben teilt das Ministerium mit, dass zum Zwecke von „Online-Durchsuchung durch das BKA eine eigenständige Software entwickelt [wurde], welche einsatzbereit ist“. Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgericht sind Online-Durchsuchungen grundsätzlich erlaubt; die Richter setzten 2008 allerdings enge Grenzen, nach denen die Software nur in in Fällen von schwerer Kriminalität zum Einsatz kommen darf. Infolge dieses Urteils begann das BKA mit der Entwicklung von eigenen Trojaner-Lösungen, von der eine 2011 vom CCC zerrissen wurde.

Etwas länger wird dagegen noch die Entwicklung eines Programms zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung benötigen. Doch auch hier sind die Arbeiten weit gediehen. Laut Antwort des Innenministeriums befindet sich die „Quellen-TKÜ-Software [...] nach Abschluss der Architekturarbeiten derzeit in der Implementierungsphase. Hieran schließen sich ausführliche Softwaretests und die Quellcodeprüfung an. Erst danach kann die Software zum Einsatz freigegeben werden.“ Einen konkreten Termin für die Einsatzbereitschaft könne man derzeit aber noch nicht nennen.

Die Quellen-TKÜ ist umstritten, weil sie, genauso wie die ursprüngliche Telekommunikationsüberwachung, einen Eingriff in das verfassungsrechtlich geschützte Fernmeldegeheimnis darstellt. Im Online-Bereich bedeutet dies, dass Sicherheitsbehörden, eine richterliche Anordnung vorausgesetzt, zur Strafverfolgung und bei Gefahr im Verzug beispielsweise die Skype-Kommunikation von Verdächtigen mithören dürfen. Dazu wird die Kommunikation noch vor einer etwaigen Verschlüsselung auf den Zielsystemen (Quellen) der Verdächtigen abgegriffen, wobei die involvierten Bundesorgane seit jeher betonen, dass außer der relevanten Kommunikation keine weiteren Daten erhoben würden.

Pikant ist allerdings nicht nur die Quellen-TKÜ-Software als solche, sondern auch, dass das BKA bei der Entwicklung von 4Soft und CSC Deutschland Solutions unterstützt wird: Letzteres Unternehmen ist eine Tochter von einem der wichtigsten Dienstleister der NSA.

Wir danken unseren Lesern für den Hinweise zu dieser Nachricht.