Gebrauchte E-Books: Verkauf in den Niederlanden bleibt unter Auflage erlaubt

Michael Schäfer
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Gebrauchte E-Books: Verkauf in den Niederlanden bleibt unter Auflage erlaubt
Bild: Amazon

Im Rechtsstreit zwischen der Plattform für gebrachte E-Books Tom Kabinet und der niederländischen Verlegervereinigung (NUV) hat ein Gericht in Amsterdam ein weitreichendes Urteil gefällt: Die Richter bestätigten erneut die Legalität des Verkaufs von gebrauchten digitalen Büchern, wenn auch nur unter strengen Auflagen.

So müssen Händler für gebrauchte E-Books sicherstellen, dass zum Verkauf angebotene Bücher nicht aus urheberrechtsverletzenden Quellen stammen. Dies konnte die Verkaufsplattform Tom Kabinet jedoch nicht überzeugend belegen. Bedenken bereiteten den Richtern vor allem die Aussicht, entsprechende Plattformen könnten als eine Art Geldwäsche für E-Books gelten, auf denen digitalen Inhalte „reingewaschen“ werden.

Verkaufsplattform für gebrauchte E-Books Tom Kabinet
Verkaufsplattform für gebrauchte E-Books Tom Kabinet

Geklagt hatte die NUV, die in eigenen Untersuchungen zu dem Schluss kam, dass bis zu 90 Prozent der auf Tom Kabinet gehandelten Bücher aus Tauschbörsen und weiteren illegalen Quellen stammen. Diesem Missbrauch versucht der Anbieter mit einem Wasserzeichen und der Auflage, nur unveränderte Bücher der niederländischen Händler eBook.nl und BOL.com zu veräußern, entgegenzuwirken.

Auch diese Maßnahmen sowie der Einsatz einer Software zum endgültigen Löschen der verkauften Bücher von der Festplatte des ehemaligen Eigentümers und der Zwang einer Registrierung überzeugten das Gericht jedoch nicht. Wie ausreichende Schutzmaßnahmen letztendlich auszusehen haben, ließen die Richter wiederum offen.

Nichtsdestoweniger bestätigte der Amsterdamer Gerichtshof mit seinem Urteil generell einen Rechtsspruch der Rechtbank Amsterdam aus voriger Instanz, in dem die grundsätzliche Legalität der Plattform und damit des Wiederverkaufs von E-Books festgestellt wurde.

In Deutschland ist der Verkauf von gebrauchten E-Books seit einem Urteilsspruch des Landgerichts Bielefeld (Link PDF) aus dem Jahr 2013 nicht erlaubt. Das Gericht hatte seinerzeit festgelegt, dass gebrauchte E-Books nicht unter die in einem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union 2012 genannte Veräußerung von gebrauchter Software fällt. Im aktuellen Verfahren berief sich die NUV nun auf das Bielefelder Urteil.

Offen bleibt zunächst, ob Tom Kabinet gegen das Urteil in Berufung gehen wird. Der Gang zum Gerichtshofs der Europäischen Union könnte weitreichende Folgen haben und sich nach einem Urteilsspruch zu Gunsten des Angebotes auch auf die Rechtsprechung in Deutschland auswirken.