Routerzwang: Gesetzesentwurf schreibt Offenlegung der Zugangsdaten vor

Silvio Werner
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Routerzwang: Gesetzesentwurf schreibt Offenlegung der Zugangsdaten vor
Bild: blickpixel | CC0 1.0

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat am heutigen Mittwoch einen Gesetzesentwurf vorgelegt, der die freie Routerwahl für den Endkunden gesetzlich fixiert. Angedacht war die Regelung bereits im Koalitionsvertrag. Mit dem Gesetzesentwurf nimmt ein Verbot des Routerzwangs jetzt Formen an.

Das Bundeswirtschaftsministerium nimmt zur gesetzlichen Regelung der freien Endgerätewahl Änderungen im Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationseinrichtungen (FTEG) und im Telekommunikationsgesetzes vor. Wesentlicher Inhalt des Gesetzesentwurf ist „die Klarstellung, dass die Netzzugangsschnittstelle beim passiven Netzabschlusspunkt [und nicht hinter dem Router, Anm. d. Red.] liegt“ und es somit in der Entscheidungsgewalt des Kunden liegt, welche Geräte hinter diesem Abschlusspunkt angeschlossen werden. Kunden darf ausdrücklich nicht mehr der Anschluss und die Nutzung eines vom Telekommunikationsanbieter überlassener Telekommunikationsendeinrichtung vorgeschrieben werden. Zur Realisierung des Anschlusses eigener Geräte sind notwendige Zugangsdaten „dem Teilnehmer in Textform, unaufgefordert und kostenfrei bei Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen“, heißt es in dem Entwurf (PDF). „Die Vorgabe eines spezifischen Routers oder Modems verhindert eine freie Produktauswahl durch Nutzerinnen und Nutzer. Dies beschränkt den Wettbewerb und kann für Hersteller eine Abhängigkeit von wenigen Abnehmern schaffen“, kommentiert Sigmar Gabriel, Bundesminister für Wirtschaft und Energie, den Gesetzesentwurf.

Zur Begründung heißt es im Entwurf, dass bereits seit 1989 der Markt für Telekommunikationsendeinrichtungen in der Europäische Gemeinschaft weitestgehend liberalisiert wurde, die Richtlinie 2008/63/EG über dem „Wettbewerb auf dem Markt für Telekommunikations-Endgeräte“ gibt zudem vor, dass „die Benutzer hinsichtlich der Telekommunikationsendeinrichtungen eine freie Wahl treffen können, um vollen Nutzen aus dem technischen Fortschritt zu ziehen“. Die Praxis einiger Netzbetreiber, dem Kunden die Nutzung eines Routers vorzuschreiben, bezeichnet der Entwurf als ausdrücklich „unvereinbar mit dem vollständig liberalisierten Endgerätemarkt“.

Bereits im Koalitionsvertrag, der Ende 2013 geschlossen wurde, ist eine freie Routerwahl für den Endkunden angekündigt wurden, ein Jahr später wurde deutlich, dass es einer Gesetzesänderung bedarf, um den Routerzwang abzuschaffen. Länder, Vorbände und Unternehmen sind nun aufgefordert, den Gesetzesentwurf zu kommentieren, das eigentliche Gesetzgebungsverfahren soll schnellstmöglich mit einem Kabinettsbeschluss eingeleitet werden. Eine Übergangsfrist von sechs Monaten zwischen der Verkündung und dem Inkrafttreten des Gesetzes ist vorgesehen.