Störerhaftung: Gesetzentwurf stößt auf große Unzufriedenheit

Daniel Kurbjuhn
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Störerhaftung: Gesetzentwurf stößt auf große Unzufriedenheit
Bild: Alper Çuğun | CC BY 2.0

Mit einem Gesetzentwurf zur Änderung des Telemediengesetzes will die Bundesregierung die Störerhaftung entschärfen und so vor allem die Zahl der WLAN-Hotspots fördern. Doch mit einer Ausnahmen sind die Interessenverbände mit dem Vorschlag nicht zufrieden und fordern eine Bewegung in gegensätzliche Richtungen.

Die Stellungsnahmen wurden nun vom Bundeswirtschaftsministerium veröffentlicht und dienen der Bundesregierungen dazu, die Meinungen der unterschiedlichen Interessengruppen zu erfassen und auf dieser Grundlage eventuell weitere Änderungen vorzunehmen. Von den 30 eingeholten Stellungnahmen zeigt sich nur eine Gruppe mit dem Entwurf zufrieden, während die anderen Änderungen mit unterschiedlichen Ausrichtungen fordern.

Der wesentliche Streitpunkt der unterschiedlichen Interessengruppen ist die Verschlüsselungspflicht, die die Bundesregierung als Grundlage für eine Entschärfung der Störerhaftung anführt. Dabei nimmt das Forum der Rechteinhaber den Standpunkt ein, dass diese Pflicht nicht ausreiche, da somit zwar der Zugang kontrolliert werden kann, allerdings bietet dies keinen Schutz gegen die Verletzung der Rechte als solches. Verstärkt wird dieses Problem dadurch, dass der Entwurf zwar grundsätzlich für private Anbieter von Hotspots eine Registrierungspflicht der Nutzer schaffen würde, dafür aber kein Auskunftsanspruch bestehen würde. Darüber hinaus kann der private Anbieter seinen Hotspot dauerhaft einem Dritten zur Verfügung stellen, wodurch die Sicherungspflichten in Gänze ins Leere laufen würden.

Die Gegenseite beziehen der Handel, die IT-Branche sowie die Freifunker und Verbraucherschützer, aber auch die Kommunikationsanbieter. Die einheitliche Meinung dieser ist, dass die Verschlüsselungspflicht das eigentliche Ziel der Neuregelung verhindert, nämlich den Ausbau von freien WLAN-Hotspots. Problematisch sind die Auflagen vor allem da, wo der Nutzer möglichst schnell und ohne Hindernisse das Netzwerk nutzen will, um beispielsweise Zahlungsvorgänge abzuwickeln. Für Kommunikationsanbieter tritt zudem das Problem auf, dass der Entwurf in der aktuellen Form mit einigen Angeboten kollidiert, die folglich eingeschränkt oder gar eingestellt werden müssten.

Doch die unterschiedlichen Positionen führen auch zu unterschiedlichen Forderungen. Während ein Teil die Lockerung beziehungsweise Abschaffung der Verschlüsselungspflicht fordert, möchten andere diese ergänzen. So soll neben der Verschlüsselungspflicht auch eine allgemeine Registrierung- und Auskunftspflicht bestehen, womit die aufgeführten Schlupflöcher geschlossen werden würden.

Zufrieden mit dem Entwurf zeigt sich nur der Hotelverband Deutschland, der in seiner Stellungnahme keine großen Probleme auch für kleinere Hotels sieht. Hotels können beim Einchecken ihrer Kunden problemlos die entsprechenden Registrierungen vornehmen und gleichzeitig die notwendigen Zugangsdaten übergeben. Einen deutlichen Mehraufwand auch in Sachen Netzwerkstruktur gäbe es somit nicht.

Doch darüber hinaus zeigen die unterschiedlichen Positionen, dass der bisherige Entwurf der Bundesregierung bei der großen Masse auf Ablehnung stößt. Offen ist, in welche Richtung der Entwurf angepasst werden wird, denn von einer Förderung der offen WLAN-Hotspots ist die Regierung zur Zeit weit entfernt. Auf der anderen Seite steht jedoch eine starke Gruppe, deren Rechte durch die hinderliche Störerhaftung geschützt werden sollen.