Identitätsdiebstahl: Kriminelle missbrauchen digitale Identitäten für Fake-Shops

Andreas Frischholz
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Identitätsdiebstahl: Kriminelle missbrauchen digitale Identitäten für Fake-Shops
Bild: Ross Griff | CC BY 2.0

Kriminelle sollen gestohlene Identitäten missbrauchen, um Online-Shops zu gründen. In diesen werden dann gefälschte Marken-Produkte angeboten. Laut einem Bericht von NDR Info soll es mittlerweile mehrere Hundert Betroffene geben.

Das Ziel der Betrugsmasche ist demnach, die Hintergründe zu verschleiern. Wenn ein Online-Shop unter dem Namen einer Person registriert wird, ist diese zunächst einmal juristisch verantwortlich – selbst wenn diese keine Ahnung hat, dass der Shop überhaupt existiert. An die Nutzerdaten der Betroffenen gelangen die Täter in der Regel per Trojaner oder Phishing-Attacken. Eine weitere Möglichkeit sind allerdings auch die Datenbestände, die bei groß angelegten Hacker-Angriffen erbeutet werden. Allein im letzten Jahr hat das BSI von zwei Fällen berichtet, bei denen rund 34 Millionen E-Mail-Adressen und Passwörter gestohlen wurden.

Diese Identitäten werden dann von den Kriminellen genutzt, um den betrügerischen Online-Shop zu betreiben. Dort werden dann vermeintliche Markenprodukte wie etwa Sonnenbrillen zu Spottpreisen verkauft. Laut dem NDR sollen in Deutschland und Europa rund 250 Personen betroffen sein – und ein Großteil wusste nicht einmal, dass ihre digitale Identität für einen Fake-Shop missbraucht wird.

Die Frage ist nun, welche juristischen Konsequenzen drohen können, wenn ein Nutzer zum Opfer von einem solchen Identitätsdiebstahl wird. Denn theoretisch könnte aufgrund der Markenrechtsverletzungen ein Schadensersatz in Millionenhöhe drohen.

Der IT-Fachanwalt Christian Solmecke beruhigt allerdings ein Stück weit: „Wer nachweislich nichts von dem Online-Shop wusste, muss auch nicht haften.“ Daher sollte eine Strafanzeige erstattet werden, sobald ein Betroffener von dem Identitätsdiebstahl erfährt. „Trudelt eine teure Abmahnung eines Markenrechtsinhabers ins Haus, können die Betroffenen die Strafanzeige vorlegen und damit deutlich machen, dass der Online-Shop nie von ihnen betrieben worden ist“, so Solmecke.