NSA-Ausschuss: Regierung will Snowden nicht in Deutschland befragen

Andreas Frischholz
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NSA-Ausschuss: Regierung will Snowden nicht in Deutschland befragen
Bild: Citizenfour

Der Streit um die Anhörung von Edward Snowden spaltet den NSA-Ausschuss. Während die Opposition sich nach dem Beschluss des Bundesgerichtshofs nun vehement für eine Befragung in Deutschland einsetzt, wollen die Abgeordneten von CDU/CSU und SPD nicht mitziehen.

So erklärte der Grünen-Abgeordnete Konstantin von Notz gegenüber Spiegel Online, die Bundesregierung müsse Snowden nun „freies Geleit geben“. Ebenso fordert Martina Renner von der Linken, es müsse Schluss sein mit der Blockade-Politik der Großen Koalition.

Es besteht keine Pflicht für das Kanzleramt

Der Haken ist allerdings: Selbst mit dem Urteil des Bundesgerichtshofs ist das Kanzleramt dazu nicht verpflichtet. Denn im Kern sagt es nur, dass der NSA-Ausschuss die Bundesregierung um Amtshilfe bitten muss, damit eine Befragung von Snowden in Deutschland möglich ist. Dazu gehört dann auch, dass eine Auslieferung in die USA ausgeschlossen wird.

Allerdings ist das Kanzleramt nicht verpflichtet, diesem Amtshilfeersuchen nachzukommen. Und bislang hieß es stets, Deutschland könne Snowden keinen Schutz garantieren, weil die amerikanischen Behörden ihn als Straftäter suchen. Es deute nichts darauf hin, dass sich daran etwas geändert habe, lautet daher auch die Einschätzung des SPD-Abgeordneten Christian Flisek, der ebenfalls im NSA-Ausschuss sitzt.

Große Koalition will Gerichtsbeschluss womöglich anfechten

Noch weiter geht derweil Patrick Sensburg, CDU-Abgeordneter und Vorsitzender des NSA-Ausschusses. Denkbar wäre, dass die Bundesregierung das Urteil des Bundesgerichtshofs anfechtet. „Ich kann mir vorstellen, dass die Koalition Beschwerde einlegt“, so Sensburg im Kölner Stadt-Anzeiger. Er kritisiert zum einen die seiner Ansicht nach mangelhafte Begründung des Urteils. Und zum anderen sieht er sein Recht als freier Abgeordneter eingeschränkt, weil der Ausschuss im Endeffekt einem Beschluss zustimmen müsse, obwohl die Mehrheit der CDU/CSU- und SPD-Abgeordneten nicht dafür sind.

Es ist eine Argumentation, für die die Opposition keinerlei Verständnis zeigt. Die Linken-Abgeordnete Renner hält es für „grotesk“, dass sich Vertreter der Regierungsparteien jahrelang den Geheimdiensten beugen würden, nun aber von der Freiheit der Abgeordneten reden. Von Notz spricht sogar von einem „erbärmlichen“ und „zynischen“ Zeitspiel, das sich die Große Koalition leiste.

(via Netzpolitik.org)

„Warum sollte Edward Snowden einer Video-Befragung aus Moskau zustimmen?“

Dass Snowden einer der interessantesten Zeugen für den NSA-Ausschuss ist, steht außer Frage. Deswegen hatten die Abgeordneten auch schon im Jahr 2014 beschlossen, ihn vorzuladen. Der aktuelle Streit dreht sich daher in erster Linie um die Frage, wie die Anhörung ablaufen soll. Im Vergleich zu den Forderungen der Opposition würde es den Abgeordneten der Großen Koalition ausreichen, wenn Snowden etwa per Video-Schaltung befragt wird. Das lehnt aber sowohl die Opposition als auch Snowden ab.

Eines der Argumente: Eine Video-Befragung wäre nicht sicher genug, weil bei so einer Anhörung auch vertrauliche Themen angesprochen werden. Auf Anfrage von Vice äußerte sich nun auch Snowdens Anwalt Wolfgang Kaleck nochmals zu dem Thema. Dabei geht es aber weniger um Sicherheitsbedenken, sondern vielmehr um die Grundsatzfrage. Kaleck: „Warum sollte Edward Snowden einer Video-Befragung aus Moskau zustimmen? Warum sollte er das tun?“ Wenn der Ausschuss ihn also Zeugen befragen will, müsse er ihn auch nach Deutschland holen.

Entscheidung am Donnerstag

Heute treffen sich zunächst die Obleute des NSA-Ausschusses zur Beratung, offizielle Beschlüsse stehen allerdings erst bei der morgigen Sitzung auf der Agenda. Die Opposition wird dann beantragen, dass der NSA-Ausschuss ein Amtshilfeersuchen an die Bundesregierung stellt. Und die Regierungsparteien werden vermutlich darüber abstimmen lassen, ob der Ausschuss eine Beschwerde gegen das Urteil des Bundesgerichtshofs einlegt.