Patentstreit: Asetek unterliegt Cooler Master in der EU

Max Doll
20 Kommentare
Patentstreit: Asetek unterliegt Cooler Master in der EU

Dass sich die Rechtssprechung in den USA von europäischen Urteilen unterscheidet, musste der OEM-Fertiger Asetek erfahren: Der Versuch, den Patentstreit mit Cooler Master in Europa zu führen, wurde abgewiesen. Ein Gericht in Den Haag erklärte Teile des fraglichen Patents für ungültig – es fehle an „Erfindungsreichtum“.

Asetek, aus deren Fertigung weite Teile der am Markt erhältlichen AiO-Kühler stammen, geht bereits seit Jahren gegen Cooler Master und andere Hersteller vor, die konzeptionell ähnliche Produkte anbieten. Schon im März 2013 hatte das Unternehmen in den USA erfolgreich gegen Cooler Master geklagt, im gleichen Jahr wurden außerdem CoolIT und Swiftech in den Vereinigten Staaten vor Gericht gebracht.

Kern der Klage ist stets ein Patent von Asetek, in dem ein wasserbasiertes Kühlsystem beschrieben wird, bei dem Pumpe und Kühler eine Einheit sind. Die Reaktionen darauf sind unterschiedlich ausgefallen: Während Swiftech die Pumpe in den Radiator verschoben hat, hat Cooler Master das Konzept eigener Kühler weniger stark verändert. Die Folge war unter anderem der Versuch, den Verkauf von AMDs Radeon Fury-X-Grafikkarten, die einen Kompaktwasserkühler von Cooler Master nutzen, zu unterbinden.

Die jüngste Fortsetzung dieses Konfliktes sollte nun nach dem Willen von Asetek in Europa ausgetragen werden. Geklagt wurde deshalb in den Niederlanden, wo sich der Firmensitz von Cooler Master auf dem Kontinent befindet. Der Schlagabtausch verlief jedoch nicht wie gewünscht.

Patent fehlen neue Ideen

In der EU hat das Patent hingegen vor Gericht keinen Bestand. In Den Haag wurde die Forderung nach einem Verkaufsstopp von betroffenen Cooler-Master-Produkten abgewiesen: Cooler Master konnte auf ein eigenes Patent in China verweisen, das schon vor Asetek die Funktionsweise eines solchen Kühlsystems beschreibt. Im Urteil wurde deshalb auch berücksichtigt, dass das Patent in Teilen nichts Neues und damit Schützenswertes beschreibe. Zudem wurde ein weiterer Teil aufgrund eines Mangels an Erfindungsreichtums für nichtig erklärt. Die Gerichtskosten in Höhe von 113.000 Euro gingen zu Lasten von Asetek.