Niedersachsen: Datenschutzbehörde erhielt Online-Beschwerden nicht

Michael Schäfer
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Niedersachsen: Datenschutzbehörde erhielt Online-Beschwerden nicht
Bild: mohamed_hassan | CC0 1.0

Das Amt der Landesbeauftragten für den Datenschutz Niedersachsen hat aktuell mit größeren technischen Problemen beim Online-Beschwerdeformular zu kämpfen. Alle im Zeitraum vom 6. Dezember 2018 bis zum 21. Januar 2019 getätigten Anfragen und Meldungen sollen demnach nicht an die Behörde übermittelt worden sein.

Empfangsbestätigung bietet keine Sicherheit

Das Problem soll laut dem Amt auch bestehen, wenn der Absender eine Bestätigung über den Eingang der Sendung erhalten hat. Daher sollen alle Nutzer, welche im betroffenen Zeitraum Beschwerden oder Informationen über Datenschutzverletzungen an die Datenschutzbehörde abgegeben haben, diese noch einmal übermitteln. Gegenwärtig ist das Online-Formular deaktiviert, die Mitteilungen müssen daher auf klassischem Weg postalisch, per Fax oder per E-Mail eingereicht werden.

Fristeinhaltung als Problem

Darüber, welchen Einfluss die technischen Probleme auf das Einhalten der Fristen bei Meldungen haben, gibt das Amt keine Auskunft. Per Art. 33 DSGVO sind Unternehmen und Freiberufler sowie alle sonstigen Datenschutz-Verantwortlichen verpflichtet, eventuelle Datenpannen innerhalb von 72 Stunden zu melden.

Anwender, welche einen Sendenachweis erhalten haben, könnten diesen eventuell als Beleg der für die fristgerechte Einreichung verwenden. In der Vergangenheit wurde jedoch bereits mehrfach gerichtlich entschieden, dass herkömmliche Empfangsbestätigungen rechtlich keine Relevanz besitzen. Ob die Behörde hier ihren Spielraum nutzt, bleibt abzuwarten.

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