Bundeskartellamt: Zahlreiche smarte Fernseher verstoßen gegen die DSGVO

Sven Bauduin
179 Kommentare
Bundeskartellamt: Zahlreiche smarte Fernseher verstoßen gegen die DSGVO
Bild: Samsung

In seiner Sektoruntersuchung zum Thema Smart-TV attestiert das Bundeskartellamt den Herstellern smarter Fernsehgeräte durchgehend schwerwiegende Transparenzmängel und Verstöße gegen die geltende Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). Die betroffenen Smart-TVs sammeln ohne Wissen des Nutzers sensible Daten.

In ihrem Abschlussbericht zur Sektoruntersuchung Smart-TVs (PDF) kommt die Beschlussabteilung für Wettbewerbs-und Verbraucherschutz des Bundeskartellamtes zu den folgenden Erkenntnissen.

Hersteller können Nutzung von Smart-TVs genau auswerten

Wie das Bundeskartellamt feststellte, besitzen die Hersteller vielfältige technische Möglichkeiten, über Smart-TVs das Verhalten der Verbraucher nachzuvollziehen. So könnten etwa das generelle Fernsehverhalten einer Person, ihre App-Nutzung, ihr Surf- und Klickverhalten, aber auch biometrische Daten wie Stimme oder Cursorbewegungen sowie die im Einzelnen über den Fernseher abgespielten Inhalte erfasst und ausgewertet werden.

Nutzer werden nicht ausreichend aufgeklärt

Das Bundeskartellamt bemängelt vor allem, dass Verbraucher nicht zuverlässig informiert würden, welche personenbezogenen Daten überhaupt gespeichert sowie verarbeitet und später an Dritte übermittelt werden. Aus diesem Grund fordern die Wettbewerbshüter besonders an dieser Stelle umfangreiche Nachbesserungen von den betroffenen TV-Herstellern.

Unrechtmäßige Werbeeinblendungen im TV-Portal

Zudem bezweifelt die Behörde die „Rechtmäßigkeit von Werbeeinblendungen im TV-Portal“ und dem Menü der TV-Geräte und attestiert den in Deutschland aktiven Herstellern von Smart-TVs fast durchgehend „schwerwiegende Transparenzmängel rund um die Privatsphäre der Verbraucher“.

Das Bundeskartellamt forderte die TV-Hersteller dazu auf, folgende Punkte zukünftig transparent an den Verbraucher zu kommunizieren:

  • welche konkreten personenbezogenen Daten überhaupt erhoben werden
  • welche Datenverarbeitungen ausgelöst werden, wenn bestimmte Funktionen genutzt werden
  • zu welchen Zwecken welche personenbezogenen Daten verarbeitet werden
  • welche Rechtfertigung für die Verarbeitung welcher konkreten personenbezogenen Daten besteht
  • wie lange welche personenbezogenen Daten gespeichert werden
  • wer außer dem Verantwortlichen noch in den Besitz der erhobenen Daten gelangt

Die Kontrolleure der Behörde hatten im Dezember 2017 mit ihrer Sektoruntersuchung begonnen und in der Folge Smart-TVs von mehr als 20 Herstellern überprüft sowie mit 32 Unternehmen in mehreren Befragungsrunden gesprochen.

Bereits seit Jahren stehen Smart-TVs in der Kritik und werden von Verbraucherschützern kritisch gesehen.