Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Vorbestraft: Ja oder Nein?
SmartGirl
09.08.2002, 08:43
Hi Jungs,
erst mal generell die Frage ob vielleicht jmd. von euch unglücklicherweise vorbestraft wurde,..dann aber noch ein Anliegen in eigener Sache....
Ich hab vor 2 Jahren (unwissentlich :( ) Fahrerflucht begangen und wurde dafür auch Verurteilt. Damals fragte ich meinen BWL Lehrer und der fragte einen Anwalt ob ich denn nun vorbestraft sei.
Die Antwort war damals nein, weil dies an einem Mindestsatz Bußgeld bemessen wurde (an den Mindestsatz erinnere ich mich leider nicht mehr) und da ich diesen nicht überschritt galt das damals nicht so. (lt. Aussage dieses Mannes)
Mein Vater sah allerdings gestern im Fernsehen einen Bericht in dem sie sagten, daß jeder der Fahrerflucht begeht (bzw. dafür Verurteilt wird) automatisch als Vorbestraft gilt.
Jetzt meine Frage: Kennt sich damit jemand aus, oder wißt ihr ob es so ist oder könntet ihr es euch vorstellen?
Danke schon mal für eure Antworten.
Euer Verzweifeltes
SmartGirl :(
Frau am Steuer, Ungeheuer.
Kurve links, Kurve rechts, dann ein Baum, aus der Traum.
Nix gegen Frauen allgemein am Steuer. Gibt auch "gute" (relativ) Fahrerinnnen.
Zu deinem Fall. Ist das Strafmaß nicht davon abhängig was du verursacht hast. Sprich entweder Leitpfosten umgefahren und abgehauen oder Gruppe von Kindern umgefahren und abgehauen.
Sollte doch ein Unterschied sein oder? Zumindestens in der bemessung des Strafmaßes. Wenn du schließlich geschnappt wirst, wirst du ja auch wegen dem, vor dem du abgehauen bist, bestraft.
Wenn Du "NUR" ein Bußgeldbescheid bekommen hast, dann bist Du auch nicht verurteilt.
Solltest Du aber zu einer Strafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt sein, dann bist Du vorbestraft.
Hi Smartgirl,
du kannst ja ein polizeiliches Führungszeugnis beantragen, da steht dann drin wenn du vorbestraft bist.
Gruß
Toaster
Voodoo1979
09.08.2002, 10:04
Eben, verlange die Zusendung deines polizeilichen Führungszeugnises, dann weisst du es genau.
Tja, Fahrerflucht wird nicht als Lapalie angesehen und ist deshalb eigentlich eine Straftat, die dir anhängt.
Aber wer weiss das schon sicher, erkundige dich einfach mal.
Ich drück dir die Daumen ;)
Leider hatte ich schon Ärger mit dem Gesetz.
Obwohl ich denke, dass ich beide Male nichts falsches getan habe.
Egal, die deutsche Rechtsprechung ist schon teils extrem eigenartig :(.
Blutschlumpf
09.08.2002, 10:40
Wie begeht man denn unwissentlich Fahrerflucht ?
Oder hast du nur ein Auto beim einparken "tangiert" ?
SmartGirl
09.08.2002, 11:07
Original erstellt von GRAKA0815
Wenn Du "NUR" ein Bußgeldbescheid bekommen hast, dann bist Du auch nicht verurteilt.
Solltest Du aber zu einer Strafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt sein, dann bist Du vorbestraft.
Ich hatte einen Bußgeldbescheid bekommen und 1 Monat Fahrverbot...
stimmt...an irgendwas mit 90 Tagessätzen kann ich mich auch erinnern. Es war zwar für mich jede Menge Geld, aber 90 Tagessätze waren es nicht.
@Blutschlumpf:
Beim ausparken habe ich ein widerrechtlich abgestelltes Fahrzeug leicht berührt und es nicht bemerkt. Nachher hat der Mann behauptet in dem Auto gesessen zu haben. Jetzt Frage ich euch, wenn man in so einem Auto sitzt und merkt das wegen mir einer nicht richtig ausparken kann und ich FALSCH stehe, dann fahre ich doch ein Stückchen weg, oder?
Das hat der doch nur aus Eigenschutz behauptet...da waren noch so ein paar komische Sachen. Am Anfang hat er behauptet an seinem Auto wäre:
- Kotflügel eingedrückt
- Stoßstange seitlich abgefallen
- Motorhaube hochgebeult
Mit wieviel Sachen hätte ich da dagegen fahren müssen? Und wie glaubwürdig ist das wenn man an meinem Auto nichts gesehen hat?
War ein alter Ford Escort das andere Auto da waren bestimmt sowieso schon ein paar Sachen kaputt...kam ihm vermutlich richtig günstig!
Tja manche Leute warten nur darauf ...
Offen und Ehrlich gesagt, hat man mich bei meiner Fahrerflucht noch nicht erwischt ... War auch nur ne blöde Sache ... keine Verletzten oder so. Aber ich hatte damals meinen Führerschein erst 2 Tage (!) und ich war voll in Panik!
Beim Rückwärts ausparken (weil vor mir ein Polo ziemlich schei*e stand) hab ich ihn weggerammt.
1. Ich hatte es total eilig (ich weiss, ist keine Ausrede)
2. Ich war Führerscheinn00b
3. Ich hatte in der Eile den Vorwärtsgang drin, statt den Rückwärtsgang :rolleyes (schön blöd)
Bis heute hab ichs für mich behalten.
Mogadischu
09.08.2002, 17:15
aha und nu kommts raus und du wirst angeklagt ;)
Ich wurde mal angeklagt wegen "Beihilfe zum Ladendiebstahl". Defakto sah es so aus, dass ich lediglich danebengestanden hab, als ein Kumpel was hat mitgehen lassen. Tja, die Anzeige hatten wir dann beide am Halse. Is aber bis heute noch nichts rausgekommen dabei, obwohl es fast ein Jahr her ist. Wahrscheinlich werden die Akten unserer Familie grundsätzlich verschlampt ;), denn meiner Mutter ist mal einem bereits in einen Unfall verwickelten, stehendem Auto hinten drauf gefahren --> Totalschaden bei uns (und bei ihm wohl vorher schon, keine Ahnung). Jedenfalls kam da auch nie was auf uns zu und das ist nun wirklich schon ein paar Jährchen zurück.
Tja, Glück gehabt kann man da nur sagen, und selbiges Wünsch ich auch dir, Smarti :) beim Blick in dein Führungszeugnis.
Mogadischu
09.08.2002, 17:16
Doppelpost
Also das is kein leichtes Thema für mich muss ich sagen:
Also vorbestraft bin ich nicht, aber "unbescholten" (wie es sogar im gesetz heißt) bin ich auch nichtmehr. Das mit jung und dumm fang ich erst garnicht an aber ich war 16 und denke draus gelernt zu haben. Nachdem ich seit dem Nichtsmehr angestellt habe sollte die Akte eigentlich vernichtet werden, aber ich weiß nicht wie lange es dauert bis das wieder gestrichen wird.
@DvP
Mach mich nicht neugierig! Jetzt musst dus schon sagen... Hamster ertränkt, Kaugummi geklaut?
Oh ich wusste garnicht dass das Interesse deinerseits an meiner sehr bewegten Vergangenheit so groß ist. Da ich es aber nun weiß, kenne ich eine deiner Schwächen und kann dich quählen :evillol :evillol
Aber im Erst, so einfach ausplaudern werd ichs nicht, aber es wäre leicht zu erraten muss ich mal sagen. Zu deinen Vorschlägen: Ich find es echt gemein von dir welche unmenschlichen Taten du mir da zutraust :( ;)
{LuSiMaN}
13.08.2002, 01:31
Original erstellt von DunkelAngst
Beim Rückwärts ausparken (weil vor mir ein Polo ziemlich schei*e stand) hab ich ihn weggerammt.
1. Ich hatte es total eilig (ich weiss, ist keine Ausrede)
2. Ich war Führerscheinn00b
3. Ich hatte in der Eile den Vorwärtsgang drin, statt den Rückwärtsgang (schön blöd)
Tja hoffentlich sitzt das Opfer dieser "Fahrerflucht" nicht gerade vor dem Pc und schaut sich diesen Thread an!:evillol :evillol
Das hoffe ich auch mal ... :D Aber das ist ja auch schon einiges her ... Außerdem hab ich den Wagen danach nie mehr gesehen ... Da muss wohl was dran gewesen sein. Und wenn schon ... Ich war damals so geschockt und das hatte mich auch noch Tage danach beschäftigt! Aber jetzt ... Ist ja nichts tragisches passiert.
Teddy3000
13.08.2002, 10:12
>Das hoffe ich auch mal ... Aber das ist ja auch schon einiges >her ... Außerdem hab ich den Wagen danach nie mehr >gesehen ... Da muss wohl was dran gewesen sein. Und wenn >schon ... Ich war damals so geschockt und das hatte mich auch >noch Tage danach beschäftigt! Aber jetzt ... Ist ja nichts >tragisches passiert.
@DunkelAngst
Boo da wird mir echt Übel wenn ich so was lese:stock
Wollen wir mal nicht hoffe, dass dir mal keiner ins Auto fährt und du keinen großen Schaden hast und der Täter nicht ermittelbar ist.
Ich habe mich gefreut, den Schaden selber zu bezahlen.
So fängt es an..........................
[SoE]tvzwirner
13.08.2002, 10:37
@ Smartgirl: Es ist nach glt. Recht so, dass man dann als vorbestraft gilt, wenn eine bestimmte Bußgeldhöhe überschritten wird oder man natürlich ein Gerichtsverfahren mit Aburteilung hinter sich hat.
In Deinem Falle sollte es nicht im Führungszeugnis aufgeführt sein, bin mir da relativ sicher. Beantrage es aber doch einfach mal, das ist ja kein Problem und soweit mir bekannt auch kostenlos.
Bin selbst nicht vorbestraft und war auch noch nie in Gefahr, dies mal zu werden.. bisher *g*
Gruss
olly3052
13.08.2002, 11:10
@ DVP
nach dt. Recht wirds nach 5 Jahren gelöscht, wenn nichts mehr dazugekommen ist.
Gruß
Olly 3052
Original erstellt von olly3052
@ DVP
nach dt. Recht wirds nach 5 Jahren gelöscht, wenn nichts mehr dazugekommen ist.
Gruß
Olly 3052
Aber bei uns gilt ja doch das ÖSI Recht ;) . Aber ich werd mal schaun dass ich die nächsten 3-4 Jahre brav bin, dann brauch ich mir sicher keine Sorgen machen :)
Original erstellt von Teddy3000
Boo da wird mir echt Übel wenn ich so was lese:stock
Wollen wir mal nicht hoffe, dass dir mal keiner ins Auto fährt und du keinen großen Schaden hast und der Täter nicht ermittelbar ist.
Ich habe mich gefreut, den Schaden selber zu bezahlen.
So fängt es an..........................
Halt mal die Füße still Du Wicht!
Dafür bin ich versichert! Es ist schon vorgekommen, dass mir der Spiegel oder so abgefahren/abgetreten wurde, aber wie gesagt ... Ich bin versichert. Auch wurde mir auf der Motorhaube rumgetrampelt. Find ich das lustig? NEIN! Und wenn Du jemand anderem sowas wünscht, dann bist Du nicht viel besser! Kann ja sein, dass es bitter ist, sowas bezahlen zu müssen, aber wenn Du Deine Wut gegen Fahrerflüchtige/Vandalen, aufgrund eigener Erfahrungen, nicht unter Kontrolle halten kannst, nimm Dein Kissen und heul da mal kräftig rein! Weil jetzt wird mir schlecht!
@Teddy3000 & DunkelAngst
Hey Jungs, cool bleiben. Muss ja nicht gleich immer jeder Thread so ausarten. Teddy3000 du brauchst doch auch nicht gleich so persönlich werden und DunkelAngst, da stehn wir doch drüber oder ;)
Vielleicht sollten wir uns wieder aufs eigentliche Thema besinnen!
Black Firebird
21.08.2002, 20:23
Moin Moin,
mehr als 90 Tagessätze oder mehr als 3 Monate Haft ?
-> Eintrag ins Führungszeugnis. :kotz
Soll aber wieder gelöscht werden , hier fielen schon die 5 Jahre ....aber wer weiß?
SmartGirl
22.08.2002, 08:48
Original erstellt von Black Firebird
Mehr als 90 Tagessätze oder mehr als 3 Monate Haft ?
-> Eintrag ins Führungszeugnis. :kotz
Nö, hab ich weder noch! Heißt das jetzt ich bin nicht vorbestraft?! :cheerlead
Bußgeld ist Bußgeld egal wie hoch. Helmut Kohl mußte aus der Spendenaffäre über DM 300.000,- Bußgeld zahlen. Und? Er ist nicht vorbestraft!
Wie schon am Anfang erklärt, bist Du nur dann vorbestraft, wenn es zu einer Verurteilung von MEHR als 90 Tagessätzten kommt (egal wie hoch/niedrig auch der Tagessatz sein mag) bzw. Du rechtskräftig mit Gefängnis bestraft wirst.
Bei mir selbst wurde ein Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße in Höhe von DM 3.000,- und einem Jahr auf Bewährung mit 90 Tagessätzen a´ DM 70,- eingestellt. Da ich in diesem Jahr nichts mehr angestellt hatte, verfiel die Bewährumg incl. der 90 Tagessätze. Nur die DM 3.000,- waren weg. (das Verfahren aber auch :-) ) Also ich bin nicht vorbestraft, habe keinen Eintrag MEHR im Führungszeignis (nachdem die Bewährung ja rum war) und der Rest wird wohl nach 5 Jahren auch bei der Staatsanwaltschaft/Gericht gelöscht werden.
-=|Daywalker|=-
22.08.2002, 11:15
Original erstellt von SmartGirl
Nö, hab ich weder noch! Heißt das jetzt ich bin nicht vorbestraft?! :cheerlead
ja. :bussi
@GRAKA0815: Du kannst auch eine Mille € Bußgeld zahlen, wenn du extrem viel verdienst! Dann fällt nämlich die Tageshöhe entsprechend aus, aber: solange es weniger als 90 Tagessätze sind - nicht vorbestraft.
mfg,
wauwau
Nebulus Jones
23.08.2002, 11:18
Ich persönlich bin auch nicht vorbestraft, wollte das hier eigentlich nur kunttun :)
Ich würde auch raten dir nen Führungszeugnis zuschicken zu lassen.
Ich denke aber, dass es was kostet. Nen Kumpel musste eins bei seiner Bewerbung beilegen und der meinte sowas wie "Öh schon wieder unnütz Geld ausgegeben"... Bin mir aber auch nicht 100%ig sicher.
PS: Das hier immer einige gleich so ausrasten müssen :D
Ich wärs eigentlich aber die haben mich nicht erwischt. :D
Hab in meinem Jugentlichen leichtsinn vir jahren mal 2 Autos demoliert. Eins war von der Polizei. Es gab zwar stimmen aus der 2. reihe "Das gesischt merk ich mir" aber bisjetzt ist nichts gekommen. :D Dumm hat schwein, mann bin ich blöd. ;)