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Garantie/Gewährleistung PS3

Radeonx8000

Lt. Junior Grade
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Nov. 2007
Beiträge
406
Hallo

ich habe am Oktober 2007 eine PS3 40GB Version bei amazon gekauft.
Im Feb 08 wurde die Konsole über die Fa. TVS wegen Defekt kostenlos getauscht.
Nun kündigt sich wieder ein Defekt an. TVS und techn.Hotline von Sony sagen, dass es nur ein Jahr Garantie gibt und die PS3 müsste evtl. getauscht werden (kostenpfl. ca 220 Euro).
Ich bin der Meinung, dass wir in Deutschland zwei Jahre Garantie haben? Oder verwechsel ich das mit Gewährleistung? Kann das jemand recht einfach erklären? Hat jemand Erfahrung speziell mit PS3 und Amazon?
 
nein, in Deutschland hat es gesetzlich nur 24 Monate Gewähleistung, nicht Garantie.

Gewährleistung hast du vom Händler und berührt den Hersteller nicht. Garantie ist hingegen eine Freiwillige Leistung des Herstellers.

Alle Sony Playstation Geräte (PS, PS2, PSP, PS3) haben in der Tat nur 12 Monate Garantie. Danach hast du keine Chance mehr eine kostenfreie Nachbesserung zu bekommen. Die tolle Gewährleistung bringt dir an dieser Stelle nichts - der Händler müsste nur im Rahmen der Gewährleistung nachbessern, wenn du nachweisen könntest, dass der Mangel bereits bei Auslieferung vorhanden war. Das kannst du natürlich nicht, da das hier ja auch nicht der Fall ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers
Gewährleistung ist das Recht ein kaputtes Produkt (der Defekt lag bereits vor dem Kauf vor-> "Folgefehler") austauschen zu lassen (innerhalb von 24 Monaten)
Problem: Nach 6 Monaten muss man selbst beweisen, dass der Defekt bereits vorhanden war (Beweislastumkehr) das ist i.d.R. nicht möglich
 
Genau dies war der Grund warum ich meine PS3 nach kurzer Nutzungszeit wieder zurückgegeben und mir mein Geld zurückerstattet gelassen habe, da mir für diesen Preis ein solcher "Spaß" zu teuer ist.

Damals fand ich im Internet etliches schlechte Erlebnisse in dieser Form.
Speziell der Slot In Einschub des Blueray Players ist sehr anfällig.
 
Schreib doch amazon mal ne Mail und schildere dein Problem. Meiner Erfahrung nach sind die allgemein relativ kulant. Dein Ansprechpartner bei Gewährleistung ist nämlich der Verkäufer!
 
Gewährleistung heißt der Händler muss ein Defektes Gerät innerhalb der 24Monate kostenfrei reparieren, dieses Thema hatten wir schonmal hier im Forum, bin grad nur zu Faul zum suchen.

@Radeonx8000: Schick deine PS3 -falls sie defekt sein sollte- zum Händler und lass sie reparieren/umtauschen. Wenn der Händler Geld von dir haben will ist das Rechtswidrig.
 
Na na...das ist doch weiter oben schon gesagt worden. Ab dem 7. Monat nach Kauf setzt eine Beweislastumkehr ein. Bis dahin gilt...liegt ein Defekt vor wird unterstellt, der lag schon im Kaufzeitpunkt vor bzw. war abzusehen. Der Händler müsste das Gegenteil beweisen...kann er nicht, daher problemlos Umtausch, Reparatur (beides auf Händlerkosten) oder zur Not Geld zurück in den ersten 6 Monaten nach Kauf.

Ab dem 7. Monat nach Kauf kommt die angesprochene Beweislastumkehr. Nun muss der Kunde dem Händler beweisen, dass das Gerät schon im Kaufzeitpunkt defekt war oder abzusehen war, dass das Gerät über kurz oder lang hops geht, um (kostenlose) Ansprüche auf Umtausch, Reparatur oder auch Geld zurück geltend machen zu können. Kann er das nachweisen? Nein. Damit ist der Händler rechtlich gesehen raus. Ob er aus Kulanz noch was macht, ist was anderes.

Der hier geschilderte Fall ist einer der krassen Auswüchse des Systems. Herstellergarantie ist abgelaufen, aber noch fast 1 Jahr Gewährleistung beim Händler, die aber wegen der oben genannten Beweislastumkehr für den Popo ist. Da hat man also dolle gesetzliche Ansprüche, die man aber nicht durchsetzen kann und ist dumm dran. Fantastisch.
 
Ich hab den link nicht ganz verstanden. Wolltest du damit Tomy unterstützen? Der Link widerspricht ja deiner vorherigen Aussage...
 
Also so weit ich weiß, gibt es doch erneut 1 Jahr Garantie, wenn die Konsole defekt war, also müsstest du doch noch Garantie haben.
 
@r0bson: bitte?
"Da sich die Pflicht zur Gewährleistung aus dem Kaufvertrag ergibt, gibt diese auch nur Ansprüche gegen den Verkäufer, nicht aber gegenüber dem Hersteller oder Zwischenhändlern in der Lieferkette."

soweit ich weiß trifft das zu und Ansprüche gegen den Händler heißt: Er muss beweisen, dass das Gerät unsachgemäß behandel worden ist. Wenn bei normaler Nutzung ein Defekt auftritt muss der Händler das Gerät bei gültiger Gewährleistungsfrist umtauschen oder Reparieren. Der Punkt in dem anderen Thread war der, dass Media Markt und co. nicht reparieren können und somit das Gerät im normalfall ohne zicken umtauschen.
 
@xpplayer:

ab dem 7. monat musst DU beweisen, dass das gerät bereits einen defekt beim kauf hatte, nicht mehr der händler...
 
xbblayer:

du darfst dir aber nicht nur die Sachen aus dem Link raussuchen die dir passen. Da steht doch eindeitig drin, dass der Käufer nachweisen muss, dass der Fehler schon von Beginn an vorhanden war. ( Beweislastumkehr ) Das widerspricht also deiner Aussage, dass er die Konsole einfach zurückschicken soll, weil der Händler 24Monate lang reparieren/austauschen muss....
 
Wikipedia Beweislast schrieb:
Abweichend gilt beim Verbrauchsgüterkauf (§ 474 BGB) teilweise nach § 476 BGB eine Beweislastumkehr in Form einer Vermutung: Hier wird in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass der Mangel bei der Übergabe vorlag. Erst danach muss der Käufer die Mangelhaftigkeit bei Übergabe beweisen.

ist die PS3 ein Verbrauchsgut? Ich dürfte es bezweifeln ... Deshalb gillt von Anfang an:

Wiki schrieb:
Für die Beweislast gilt allgemein § 363 BGB: Hat der Käufer die Sache als Erfüllung angenommen oder im Werkvertragsrecht der Besteller die Sache abgenommen (§ 640 BGB), trifft den Käufer oder den Besteller die Beweislast für den Sachmangel, wenn sie Mängelansprüche geltend machen.

Wenn wir das wörtlich nehmen, müsste man sogar vor ablauf der Garantie beweisen, dass das Gerät schon von Anfang an einen Mangel hatte. Das ist alles nur Paragraphenschubserei, in der Praxis muss man -wenn überhaupt- nur beweisen, dass das Gerät nicht unsachgemäß behandelt worden ist. Da ich mal stark davon ausgehe das 99,9% aller PS3 Besitzer dies auch tun, wird der Händler das Ding umtaschen/reparieren müssen. Besteht der Mangel nach der dritten Reparatur immernoch, kann der Kunde ein neues Gerät verlangen oder sich den vollen Kaufpreis auszahlen lassen.
 
@xpplayer : in der praxis sieht es leider genau umgekehrt aus. Der KUNDE muss dem VERKÄUFER den Beweis erbringen, daß das Gerät nicht schon von Anfang an einen Defekt hatte. Das ist dummerweise so gut wie unmöglich, so daß wir die nette Gewährleistung hier in *.de eigentlich komplett knicken können. Wenn allerdings eine Massenklage wegen nachgewiesenen Serienfehlern möglich ist, könnte man dem Händler gegenüber noch einen Trumpf haben.
 
Und das beste kommt noch mein Bruder hat seine defekte PS3 eingeschickt nach 2 Wochen bekommt er eine E-Mail.

Darin steht das er sich entscheiden kann entweder 229€ :o für die Reparatur zahlen oder sie defekt wieder bekommmen oder sie Schrotten gleich die PS3 für ihn.

Das beste ist aber das er noch ein Spiel im Laufwerk hat und dieses auch nicht rausbekommt.

So weil sich mein Bruder angeblich 21 Tage nach erhalt der PS3 im Repaircenter nicht gemeldet hat haben sie ihm diese einfach defekt wieder zurückgeschickt.

Er hat sie aber erst am 11.Dezember eingeschickt am 21.Dezember bekam er eine Mail das sie angekommen ist.

Und am 5.Januar haben sie ihm die PS3 schon wieder defekt zurückgeschickt.

Das sind für mich immernoch keine 21 Tage nach erhalt der Konsole.

Reparieren kommt für ihn nicht in Frage weil er darauf nur 3 Monate Garantie bekommt!

Also dazu muss man echt leider nicht mehr viel sagen die Konsole ist 18 Monate alt und trotzdem kann er sie schon wegschmeißen.
 
Dod1977 schrieb:
Wenn allerdings eine Massenklage wegen nachgewiesenen Serienfehlern möglich ist, könnte man dem Händler gegenüber noch einen Trumpf haben.

Ganz einfach, es ist ein bekanntes Problem, das die Laufwerke kaputt gehen. Zeig dem Händler ein paar Foren-Beiträge und es wird ihm nichts anderes übrig bleiben, da es ein bekannter Mangel ist. Es ist ja nicht so das der TE hier allein mit diesem Problem kämpfen muss.

@DevilCry: Wohin wurde sie eingeschickt? Wenn ihr sie zu Sony oder deren Reperatur-Service geschickt habt wundert mich das nicht, denn Sony gibt 1 Jahr Garantie, danach gillt nochmal ein Jahr Gewährleistung vom Händler.
 
ach nein? :D
für mich sinds vom 11.12. bis zum 5.1. ganze 25 tage ;)
 
schnopsnosn: Die Konsole ist am 21.12. eingegangen, nicht am 11.12, da wurde sie losgeschickt.
 
ach gott, lesen sollte man können :rolleyes:
 
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