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Ja schon, soweit war ich auch schon. Er hat aber geschrieben das er es weiß, das es ne 4550 ist. Na egal. Die Karte brauchste dir nicht holen, zumindest wenn du zocken willst. Die is ja auch bloß passiv gekühlt.
Wenn man die Karte bestellt und der Shop ne Mail schreibt das die karte nicht lieferbar sei etc (nur um sich rauszureden^^), gibts da ne Möglichkeit sein Recht einzuklagen?
Wenn man die Karte bestellt und der Shop ne Mail schreibt das die karte nicht lieferbar sei etc (nur um sich rauszureden^^), gibts da ne Möglichkeit sein Recht einzuklagen?
Das gleiche Thema gab es auch bei meinem Schnäppchen. In allen AGB steht drin das der Kaufvertrag erst mit Annahme der Bestellung, z.b. durch Versandbestätigung gültig ist. Ich hatte damals die Versandbestätigung und habe meine Ware erhalten. In dem Thread war ich glaube der einzige der seine Ware erhalten hat.