Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mit Rechnung weiterverkaufen ?
Blutschlumpf
29.01.2004, 00:13
Hi,
mal ne prinzipielle Frage.
Wenn ich was kaufe/verkaufe und die Rechnung vom Verkäufer bekomme bzw. dem Käufer dazulege, ist die dann praktisch mehr Wert als das Papier auf dem sie gedruckt ist.
Sprich
Tauscht mir ein Online-Shop Sachen um, die Max Mustermann da vor nem Jahr gekauft hat, bzw. muss er das ?
Rein rechtlich hat er ja nie nen Vertrag mit mir abgeschlossen.
Und:
Darf ich eine Rechnung von meinem Händler überhaupt veröffentlichen, sprich mit rausgeben ?
Die Rechnung gehört normalerweise zu den Garantieunterlagen, also gehört sie auch zu dem Teil was verkauft wird, bei manchen sachen bekommst Du ohne Rechnung nicht mal eine Auskunft wenn das Teil defekt ist.
Wenn Du Sachen verkaufst, die gebraucht sind hast Du auch die Garantie zu übernehmen, das sie nicht defekt sind.
Hier gibt es mehr dazu:
http://www.vz-nrw.de/UNIQ1075192719024631304/SES54337708/www.vz-nrw.de//www.vz-nrw.de//doc1278A.html
Blutschlumpf
29.01.2004, 00:42
ok, dann schreib ich das "unter Ausschluss jeder Gewährleistung" mit rein.
Das beantwortet jetzt aber nicht die Frage, ob der Zweitkäufer gegenüber dem Händler einen Anspruch geltend machen kann.
ja, denn der garantieanspruch besteht in bezug auf die ware und nicht auf den käufer. daher gilt die rechnung nur als nachweis des kaufdatums und somit des garantieanspruchs.
Die Garantie liegt auf dem Gerät und nicht auf dem Käufer. Nur kann es sein, dass zur Geltendmachung der Ansprüche die Original Rechnung benötigt wird. Mit dem Verkauf des Gerätes hast Du ja auch den Anspruch an den Käufer weitergegeben.
Tauscht mir ein Online-Shop Sachen um, die Max Mustermann da vor nem Jahr gekauft hat, bzw. muss er das ?
Nach einem Jahr wird Dir wohl kein Online Shop mehr Sachen umtauschen.
2 dumme, ein gedanke, werkam? ;)
Blutschlumpf
29.01.2004, 09:51
Die Garantie liegt auf dem Gerät und nicht auf dem Käufer. Nur kann es sein, dass zur Geltendmachung der Ansprüche die Original Rechnung benötigt wird. Mit dem Verkauf des Gerätes hast Du ja auch den Anspruch an den Käufer weitergegeben.
Nach einem Jahr wird Dir wohl kein Online Shop mehr Sachen umtauschen.
Also muss der Online-Shop mir die Sachen folglich doch auch nach 1 Jahr und 11 Monaten noch umtauschen.
Schaut mal hier: klick (http://www.campusrabatt.de/garantie.php?VID=)!
Damit habt Ihr alle drei irgendwie Recht. Wobei das Problem bei der Gewährleistung sicherlich darin liegen dürfte, einem Händler nach einem Jahr und 11 Monaten nachzuweisen, daß die Ware bereits beim Kauf fehlerhaft war, obwohl sie in der Zwischenzeit funktioniert hat.
Anders sieht´s aus, wenn man tatsächlich eine Garantie bekommen hat.
Ciao, Tiguar
Sahneknuffi
29.01.2004, 12:32
Der Händler muss sie dir nicht umtauschen, sondern wird das defekte Produkt an den Hersteller weiterleiten. Du bekommst dann nach einer angemessenen Wartezeit (6 bis max. 8 Wochen) ein Ersatzgerät bzw. dein Gerät im reparierten Zustand zurück.