Lizenz-4er-Pack: Weiterverkauf?

EuleMM

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Hallo,
es gibt ja dieses EU-Urteil, dass man Lizenzen weiterverkaufen darf. Was man, wenn ich es richtig sehe (Laie), nicht darf, ist, EINE Lizenz, die das Installieren auf z.B. 25 Laptops erlaubt mit dieser einen Lizenz, aufzusplitten und zu sagen, OK, ich installiere es auf 5 Computern, und irgendeiner anderen Person verkaufe ich einen Teil der Lizenzrechte, sodass andernorts nochmal 20 Geräte damit laufen.
Wenn man jetzt aber ein Viererpack mit 4 separaten Lizenzen kauft (also 4 separate Lizenzschlüssel erhält vergünstigt.) Verstehe ich es richtig, dass man rein rechtlich 2 davon behalten kann, und die anderen zwei verkaufen oder verschenken kann?

EDIT: Ich merke gerade, das klingt ja nach Rechtsberatung. Ich hoffe, nicht gegen Forenregeln verstoßen zu haben und möchte klar machen, dass hier abstrakt gefragt wird. Bitte löschen, wenn Thema nicht erwünscht.
 
Ja stimmt. Was ich halt merkwürdig finde, ist dass US-Firmen hier ihre Software über deutschen Vertreib (z.B. cleverbridge gmbh) verkaufen, und in den Lizenzbedingungen steht dann alles mögliche, das in DE gar nicht rechtsgültig ist, und in der Software ist die Lizenz dann auch namensgebunden, also es erscheint der ursprüngliche Käufer. Eigentlich verhindert das ja den legalen Weiterverkauf, so ähnlich, als würde der VW-Händler auf in das Cockpit des neu verkauften Golf einritzen "Dieser Golf gehört Herrn Hans Maier", sodass sich das Ding nicht mehr gut verkaufen lässt. Ich frage mich, ob Softwarefirmen, die in DE Software verkaufen, verpflichtet werden können, den Eigentümer einer Lizenz zu ändern (auch, wenn Packs aus mehreren Lizenzen verkauft werden).
 
EuleMM schrieb:
in der Software ist die Lizenz dann auch namensgebunden, also es erscheint der ursprüngliche Käufer. Eigentlich verhindert das ja den legalen Weiterverkauf
Warum soll es den Weiterverkauf verhindern? Sind alle Lizenzen untrennbar mit exakt einem Account beim Hersteller gekoppelt? Sonst ist es doch völlig egal, welcher Name im Info-Dialog (oder wo auch immer) angezeigt wird.

Ich habe hier auch eine SW-Lizenz, die ich zusammen mit einem gebrauchten Gerät gekauft habe und bei welcher der Hersteller schon geschrieben hat, dass dort der Name des ursprünglichen Käufers hinterlegt ist. Da der Name aber nicht in jedem gescannten Bild als Wasserzeichen eingeblendet wird, stört mich das nicht.

EuleMM schrieb:
Ich frage mich, ob Softwarefirmen, die in DE Software verkaufen, verpflichtet werden können,
Was kommt als Nächstes? Die Verpflichtung, Einzellizenzen zum selben Preis wie eine einzelne Lizenz des Mehrfachlizenz-Packs zu verkaufen um Dir den Aufwand der Vereinzelung zu ersparen?

U.U. ist mit dem Namen/Käufer auch eine gewisser Support-Zeitraum gekoppelt, und schon ist es wohl selbstverständlich (jedenfalls für mich, aber vermutlich bin ich das nur zu altmodisch) dass ein Teil der verbilligten Lizenzkosten auch darin begründet sind, dass es nur einen Ansprechpartner für solche Anfragen gibt.
 
Das mit dem verringerten Support-Aufwand macht natürlich Sinn.
Und bzgl. der Namens-Kopplung, wahrscheinlich ist es so ähnlich wie beim Gebrauchtwagenkauf, da kann man auch die Kopplung des Fahrzeugs mit dem Eigentümer ändern zum neuen Eigentümer. Vermutlich würden sich Softwarefirmen dem nicht widersetzen, nur fragt danach kein Mensch, weil es niemanden (auch nicht den Gebraucht-Käufer) interessiert. Selbst wenn der neue Eigentümer mit der erworbenen Lizenz irgendwas Widerrechtliches oder gegen die Lizenzbedingungen Verstoßendes anstellt, ist wohl der neue Eigentümer dran, auch wenn ein anderer Name mit der Lizenz verbunden ist (sofern man den Weiterverkauf nachweisen kann). Alles juritische Laienspekulation.

Das mit dem Online-Account ist ein interessanter Punkt. Ich frage mich, ob Softwarehersteller irgendwelche "Methoden" anwenden können, um den Verkauf einer rabattierten Lizenz-Anzahl an eine Person zu koppeln z.B. wie von dir erwähnt durch einen zwangsläufig immer nur von einer Person nutzbaren Account, der automatisch beim Kauf mit allen Lizenzen gekoppelt wird und dadurch den Weiterverkauf verhindert. Damit wäre es dann ähnlich wie in dem Gerichtsurteil, also dass eine Lizenz, die auf 25 Computern laufen darf, nicht "partiell" weiterverkauft werden darf.

Egal, danke für euer Feedback. Es hat mich einfach interessiert, ob ich irgendetwas übersehe und eine Weitergabe keine so gute Idee ist (Black Friday hat mich zu einer Viererlizenz verleitet :-) )
 
https://www.it-recht-kanzlei.de/verkauf-gebrauchter-software-lizenzen.html
https://www.it-recht-kanzlei.de/verkauf-gebrauchter-software-lizenzkeys.html

Diese Voraussetzung verunmöglichen ja quasi den risikofreien Weiterverkauf legal erworbener Lizenzen von Privatpersonen an ander Privatpersonen gleich, wenn der Weiterverkauf zur eine Anzeige im Internet erfolgt und damit zur "Beute" von Abmahnanwälten werden kann...

Selbst wenn es irgendwelche mit juristischer Expertise vorformulierte Texte gibt, die Verkäufer in seiner Anzeige dazu-pasten kann, ist das immer noch fragwürdig, da diese ja auch immer auf dem neuesten Stand sein müssen usw.

Mir erscheint das so, dass die Voraussetzungen für Privatpersonen den Verkauf quasi unterbinden oder diese unangemessenem Risiko aussetzen, ähnlich wie die Impressums-Geschichte bei Websites, wenn ich mich recht erinnere.
 
EuleMM schrieb:
Diese Voraussetzung verunmöglichen ja quasi den risikofreien Weiterverkauf legal erworbener Lizenzen von Privatpersonen an ander Privatpersonen gleich, wenn der Weiterverkauf zur eine Anzeige im Internet erfolgt und damit zur "Beute" von Abmahnanwälten werden kann...
Warum das? Die in den Links genannten Anforderungen sind für eine vereinzelte Lizenz, je nach Lizenzvertrag, problemlos (anonym) zu erfüllen, nur unter Preisgabe des Namens des Erstkäufers (z.B. Rechnungskopie als Nachweis über den legalen Erstkauf der Lizenz ist mitzuliefern) oder u.U. auch garnicht (eine Installations-DVD mit 4 aufgedruckten Keys und die Lizenz ist nur gültig, wenn man die DVD nachweisen kann).

Dass bei MS ein Lizenzkey keine vollständige Lizenz darstellt, steht im EULA. Und dass sie es den Kunden absichtlich seit Jahrzehnten extrem schwer machen, die Legalität eines Lizenzkeys zu prüfen, auch wenn man u.U. alle anderen zur Lizemnz gehörigen Komponenen besitzt, ist leider bekannt. Da hat MS wohl sehr gute Lobbyarbeit in Brüssel geleistet, weshalb das keinen Politiker interessiert.

Jedenfalls enthielten alle Billig-Angebote, die ich die letzten Jahren auf eBay für Windows-Lizenzkeys gesehen habe, immer den Hinweis, dass es sich nur um Aktivierungs-Key handelt.

Ob man bei einem Angebot wie "Kaufen Sie heute Ihren Original-Aktivierungsschlüssel" wirklich alle nötige Nachweise erhält, dass man nicht nur einen Aktivierungsschlüssel sondern einen vollwertige Lizenz erworben hat, möchte ich sehr bezweifeln. Da nützt auch der Zusatz "können Sie die Lizenz für Windows 10 Pro direkt hier bestellen" nicht viel.

EuleMM schrieb:
diese unangemessenem Risiko aussetzen, ähnlich wie die Impressums-Geschichte bei Websites, wenn ich mich recht erinnere.
Keine Ahnung, was beim Website-Impressum ein unangemessenes Risiko sein soll. Welche Daten ins Impressum gehören, ist klar definiert, ein u.U. unnötig genanntes Impressum wurde m.W.n. noch nie abgemaht und für die DSGVO-konforme Datenschutzerklärung (üder deren Sinn man sich gerne streiten kann) gibt es kostenlose, juristisch geprüfte Vorlagen oder Generatoren. Wer als Websitebetreiber nicht weiss, was seine eigene Seite macht und waas er dort nennen muss, sollte sich eher andere Gedanken machen und seine Besucher nicht mit unbekanntem Müll "beglücken".

Man muss sich auch regelmäßig darum kümmern, ob die auf der Seite geboteten Inhalte überhaupt noch rechtskonform sind.

EuleMM schrieb:
Ich frage mich, ob Softwarehersteller irgendwelche "Methoden" anwenden können, um den Verkauf einer rabattierten Lizenz-Anzahl an eine Person zu koppeln
Technisch ist vieles möglich. Z.B. die Bindung aller 4 Lizenzen an exakt den Online-Account, mit dem die erste Lizenz aktiviert wird. Ein Weiterverkauf in der Originalform ist immer noch möglich, wenn man die Bindung aller Lizenzen an den Account aufheben lassen kann und bei der Nutzung der Lizenzen im Familienkreis sollte die Einschränkung irrelevant sein.

Oder man macht eine "moralische" Bindung, wie MS das früher bei OEM-Lizenzen gemacht hat (legal nur, wenn man neben dem Key auch den Aufkleber und eine passende Installations-DVD physikalisch besessen hat), Hauppauge macht ähnliches mit Ihrer "Software" bei USB TV Sticks. Das wirkt natürlich nur bei Usern, die u.U. mit einer Betriebsprüfung oder anderen persönlichen Kontakten zu MS rechnen müssen.

Oder der Hersteller bietet nur einen Online-Verkauf über seine Webseite und im Lizenzkey werden Name und Kreditkartennummer fest hinterlegt. Falls das nicht gegen EU Recht verstößt, würde damit für mich der Weiterverkauf wegfallen, obwohl es immer noch möglich wäre.
 
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Reaktionen: Cnecky und EuleMM
Wow, was für eine Antwort, herzlichen Dank. Die Antwort fand ich sehr hilfreich. Danke nochmals.
 
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