Fahrtkosten & Flurheizung

Euathlus

Lt. Commander
Registriert
Okt. 2007
Beiträge
1.570
Hallo

1. Seid April arbeite ich und nächstes Jahr werde ich meine erste Steuererklärung machen. Würde von der Steuer gerne meine Fahrtkosten absetzen, denn diese betragen 75€ gfürs Ticket + 25€ fürs Fahrrad. Jetzt ist meine Frage, mit wieviel ich da rechnen kann? Kriege ich das komplett erstattet oder nur teilweise bzw. wie sieht das genau aus?
Kann man eigentlich auch ne neue Jeans von der Steuer absetzen? Die würde dann zu 80% bei der Arbeit getragen werden.

2. Mein Vermieter hat die Wohnung modernisiert und eine neue Heizanlage eingebaut. Obwohl ich nicht heize, habe ich über eine Verminderung der Nebenkosten gefreut, jedoch kam dann der Schock, die haben im Hausflur eine Heizung montiert, die die ganze Zeit unnötig heizt. Man kann sie auch nicht abstellen, der Regler ist fest.
Erstmal würde ich gerne wissen was es für nen Sinn macht denn Keller zu heizen und zweitens müssen wir Mieter für diese Verschwendung aufkommen?
 
Fahrtkosten werden nicht ersatettet, sondern ind Teil der Werbungskosten. Diese Beträge senken dein Einkommen, was für die Besetuerung herangezogen wird. Da heisst, d.h. sozusagen davon ausgegenagen wird, dass du weniger verdient hast, als du wirklich verdint hast und dadurch auch weniger Steuern zahlen musst.
Da Ticket kannst du voll anrechnen, das mit dem Fahrrad habe ich noch nicht verstanden.
http://de.wikipedia.org/wiki/Werbungskosten

Arbeitskleidung kann ebenso als Werbungskosten angerechnet werden, doch inzwischen geschieht dies fast nur noch bei expliziter Arbeitskleidung, zb. ein Blaumann bei einem Maurer.
Bei einer gewöhnlichen Jeans sieht es schon eher schlecht aus, aber versuchen kann man es. Mehr als Nein sagen, kann das Finanzamt nicht.
 
also wir haben auch eine heizung im treppenhaus die immer heizt und nicht regelbar ist. bei einer anfrage an die hausverwaltung hieß es, die wird mit dem warmwasserrücklauf erwärmt, also sprich wie abwasser und ist somit kostenlos.

vielleicht trifft das bei dir dann auch zu.
 
Zum Themenersteller:
Intressant wäre zu erfahren, warum der Heizkörper im Treppenhaus (Keller?) montiert wurde. Der Heizkörper muss zudem auch mit Heizröhrchen ausgestattet werden. Die Kosten dafür dürfen dann nur umgelegt werden, wenn er das einfrieren von Wasserleitungen etc. verhindert. Demnach muss er auch so eingestellt werden das er nur heizt wenn eine bestimmte min. Temperatur unterschritten wird.

Was noch dazu kommt, da der Heizkörper erst nachträglich eingebaut wurde, muss im Mietvertrag ein Hinweis sein, das die Betriebskosten nach der II. Berechnungsverordung abgerechnet werden. Fehlt der Hinweis dürfen nur die Betriebskosten umgelegt werden die im Mietvertrag vereinbart wurden.

@Insanic
Hihi; und du fällst auf so einen Unsinn rein, nach dem Motto: Die wissen schon was sie dürfen! Natürlich bezahlt du die Kosten für den Heizkörper mit. Ich gehe mal davon aus das an dem Heizkörper kein Messgerät (Röhrchen) installiert ist. Deswegen auch die dreiste Behauptung mit dem Warmwasserrücklauf.

Die Heizung ist ein geschlossenes System. Das Wasser wird im Kessel erwärmt und läuft dann durch die Heizkörper und verlieren dabei Energie (sprich kühlen ab). Dann läuft das abgekühlte Wasser wieder zurück in den Kessel und wird dort erneut erwärmt. Wenn nun als letztes der Heizkörper im Treppenhaus dran hängt wird dort weiter Energie verbraucht, das Wasser muss dann noch stärker erwärmt werden, sprich es fallen mehr Heizkosten an die dann Anteilmäßig auf euch aufgeteilt werden weil der Heizkörper ja in der Abrechnung nicht erfasst wird.

Das ist nicht böse gemeint, aber gerade Hausverwaltungen zocken gerne Mieter ab, weil die halt annehmen das der normale Mieter keine Ahnung hat...

Gruß Schaby
 
bis jetzt haben wir immer was wiederbekommen, was juckts mich da ^^
 
genau das ist die erwartete Reaktion... hihi, wer streitet sich denn wegen ein paar Euro...
 
Zurück
Oben